
Private Krankenzusatzversicherungen
Zur Verbesserung der
gesetzlichen Grundversorgung

Überblick über die private Zusatzversicherung
Möglichkeiten der zusätzlichen Absicherung im Krankheitsfall
Wie man den passenden Tarif findet
Vorteile von privaten Zusatzversicherungen
Eine zusätzliche private Versicherung bietet meistens Vorteile. So erhält ein gesetzlich Versicherter durch private Zusatzversicherungen eine über den Standard hinausreichende medizinische Versorgung, die an den persönlichen Bedürfnissen ausgerichtet und sonst lediglich für Privatpatienten erhältlich ist.
Im Paket aus mehreren Zusatzversicherungen sind die Beiträge häufig günstiger, sofern alle Leistungen beansprucht werden. Allerdings müssen hierbei in einzelnen Punkten in der Regel Abstriche beim Leistungsumfang hingenommen werden, da es sich um eine Mischkalkulation handelt. Will man zum Beispiel insbesondere die Zähne absichern und - zum Beispiel beim Zahnersatz - hohe Eigenleistungen vermeiden, sollte man einen Tarif wählen, der sich allein auf den Zahnbereich konzentriert und hierfür ein Top-Leistungspaket bietet.
Junge Kunden ohne wesentliche Vorerkrankungen erhalten bei privaten Zusatzversicherungen besonders attraktive Konditionen. Sind Vorerkrankungen vorhanden, ist eine individuelle Prüfung der Konditionen bei verschiedenen Anbietern sinnvoll, da die Risikoeinschätzung sehr unterschiedlich ausfallen kann. Zudem ist zu prüfen, ob die Vorerkrankung unmittelbare Auswirkungen auf die tarifliche Leistung hat. Ein Bandscheibenvorfall ist zum Beispiel kein Hinderungsgrund zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, kann aber sehr wohl Einschränkungen bei einer Krankenhauszusatzversicherung mit sich bringen.
Nachteile von privaten Zusatzversicherungen
Es gibt jedoch auch Risiken und Nachteile. Bei Vorerkrankungen und gestiegenem Alter fallen die Beiträge häufig höher aus oder es werden zusätzliche Risikozuschläge erhoben. Teilweise erfolgen auch Ausschlüsse. Daher sollte die Absicherung nach Möglichkeit in jungen Jahren erfolgen, um den Versicherungsschutz in vollem Umfang ohne Zuschläge oder Leistungsausschlüsse zu gewährleisten.
Zudem sind zu Beginn der privaten Zusatzversicherung in vielen Fällen Wartezeiten zu beachten. Damit schützen sich die Anbieter vor einem Abschluss aufgrund einer anstehenden Behandlung, für die noch schnell eine entsprechende Versicherung zur Kostenreduzierung abgeschlossen werden soll.
Antragsstellung und Gesundheitsprüfung
Nicht immer ist den Versicherten klar, zu welchen Leistungen eine gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet ist oder an welchen Stellen eine private Zusatzversicherung sinnvoll wäre. Es ist daher nie verkehrt, sich kundig zu machen und sich gegebenenfalls auch privat zusätzlich zu versichern.
Dabei gilt aber zu bedenken, dass nicht jeder, der eine private Zusatzversicherung abschließen will, auch eine Versicherung findet, die ihn oder sie aufnimmt. Dies ist vor allem dann schwierig, wenn im Vorfeld bereits chronische oder schwere Krankheiten vorlagen. Denn in diesem Fall können private Versicherungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse
- den Kunden ablehnen
- den Antrag auf Versicherung nicht annehmen
- zusätzlich zum Monatsbeitrag Risikozuschläge verlangen
- die Behandlung ausgewählter Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen
Dennoch ist es nicht ratsam, bei der Antragsstellung bereits vorliegende Erkrankungen, vergangene Krankenhausaufenthalte oder Unfälle zu verschweigen. Stattdessen sollten alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden. Behandelnde Ärzte und Angehörige von Heilberufen müssen von der Schweigepflicht befreit werden, damit der Versicherer gegebenenfalls nachfragen und die Angaben des Versicherungswilligen überprüfen kann. Stellt sich später heraus, dass man wissentlich etwas verschwiegen oder falsch angegeben hat, kann dies den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten und Rückzahlungen für bereits erhaltene Leistungen nach sich ziehen.
Wer eine private Zusatzversicherung abschließen will, muss zudem bestimmte zeitliche Vorgaben beachten:
- Leistungen werden in der Regel erst nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss erbracht
- Die Wartezeiten können jedoch auch länger ausfallen. Für Entbindungen im Krankenhaus oder Zahnersatz können sie beispielsweise bei acht Monaten liegen
- Behandlungen, die bei Abschluss einer privaten Zusatzversicherung schon begonnen haben, werden vom Versicherungsschutz im Allgemeinen ausgeschlossen. Die Kosten dafür müssen also anderweitig vom Patienten getragen oder im Vorhinein abgesichert sein. Als Behandlungsbeginn und damit Eintritt des Versicherungsfalls wird dabei der Zeitpunkt betrachtet, an dem der Patient seine Diagnose erhält.
- Lediglich bei Unfällen können versicherte Leistungen sofort in Anspruch genommen werden
Versicherungsbeiträge und steuerliche Absetzbarkeit
Stimmt der Versicherer dem Antrag zu, berechnet sich der zu zahlende Beitrag vor allem nach folgenden Faktoren:
- Umfang der gewählten Leistungen
- Eintrittsalter des Versicherten
- persönlicher Gesundheitszustand
Mit zunehmendem Alter steigt in der Regel auch die persönliche Krankheitsgeschichte. Je früher also eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen wird, desto niedriger fallen die Beiträge aus.
Zudem ist bei privaten Zusatzversicherungen zu beachten, dass alle Personen mit einem eigenen Versicherungsvertrag ausgestattet werden. Das heißt, dass Kinder oder Ehepartner nicht kostenlos mitversichert werden können.
Eine Krankenzusatzversicherung kann jedoch prinzipiell steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt vor allem für Krankengeld und Krankenhaustagegeld. Sie können bis zu einer gewissen Höchstbeitragsgrenze als Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben geltend gemacht werden. Personen, die nach dem 31.12.1957 geboren wurden, können zudem auch Beiträge für die Pflegezusatzversicherung gesondert geltend machen. Möglich wurde dies durch das Bürgerentlastungsgesetz, das auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nachgelesen werden kann (www.bundesfinanzministerium.de).
Kündigung einer Zusatzversicherung
Die Mindestvertragslaufzeit liegt je nach Gesellschaft bei ein oder zwei Jahren. Gekündigt kann jeweils mit einer Frist von drei Monaten je nach Anbieter zum Ende eines Kalenderjahres (bis 30.9. mit Wirkung zum 31.12.) oder des Versicherungsjahres (z. B. Vertragsbeginn am 1.8., kündbar jeweils bis Ende April mit Wirkung zum 31.7.).
Wurden verschiedene Zusatzversicherungen in einem Paket abgeschlossen, beispielsweise für Sehhilfen, Zahnersatz und Auslandsreisen, so sind diese auch nur gesamt kündbar. Das heißt, dass Leistungsbereiche nicht einzeln aus dem Paket herausgenommen werden können. Wird gekündigt, entfällt somit der Versicherungsschutz für jeden dieser Leistungsbereiche.
Alle Zusatzversicherungen im Überblick
Krankenzusatzversicherungen lassen sich untergliedern in:
Auslandskrankenversicherung
- zur Übernahme von im Ausland entstehenden Behandlungs- und Rücktransportkosten
Versicherungen für Aufenthalte im Krankenhaus
- Krankenhauszusatzversicherung: Krankenhausversorgung auf hohem Niveau, Chefarztbehandlung (Untersuchungen, Operationen, Visite)
- Krankenhaustagegeld: Zahlung einer vorher festgelegten Summe für Extrakosten während eines stationären Aufenthaltes
Krankentagegeldversicherung
- zur Sicherung des Lebensstandards bei längerem Krankenhausaufenthalt
Zusatzversicherungen für den ambulanten Bereich
- ambulante Ergänzungstarife für: Hörsysteme, Sehhilfen, Hilfsmittel (wie orthopädische Einlagen und Schuhe, Prothesen, Bandagen, Krankenfahrstühle), Zuzahlungen zu verordneten Medikamenten
- Kostenerstattungstarife, um im ambulanten Bereich den Status eines Privatpatienten zu erhalten
Zusatzversicherung für Kuraufenthalte
- anteilige oder vollständige Kostenübernahme bei Kuraufenthalten
Zusatzversicherung für Behandlungen beim Heilpraktiker
- Zuschüsse für alternative Heilmethoden und -therapien
Pflegezusatzversicherung
- Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Form einer Pflegetagegeldversicherung oder einer Pflegekostenversicherung
Heilmittel (physikalisch-medizinische Behandlungen)
- anteilige oder vollständige Kostenübernahme für die Genesung fördernde Maßnahmen
Zusatzversicherung für Zahnersatz
- hochwertiger Zahnersatz, Prophylaxe, Kieferorthopädie
Auslandsreisekrankenversicherung
Unter den Zusatzversicherungen ist eine Versicherung für Reisen ins Ausland das einzige Muss. Innerhalb der Europäischen Union und einigen wenigen anderen Staaten kommen die Krankenversicherungen zwar für die Kosten notwendiger Behandlungen auf, allerdings nur für Leistungen, die der Patient auch in Deutschland erhalten würde – höhere Selbstbeteiligungen sind also nicht auszuschließen. Die Kosten für einen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen auch nicht.
Ein im Ausland niedergelassener Arzt ist nicht verpflichtet, den Auslandsreisekrankenschein (E 111) anzunehmen. Privatkliniken akzeptieren ihn oftmals grundsätzlich nicht. In solch einem Fall kann eine Behandlung für den Patienten teuer werden. Eine Versicherung für Reisen ins Ausland, die maximal sechs zusammenhängende Wochen dauern, gibt es dagegen schon für einen niedrigen jährlichen Beitrag und in der Regel auch ohne Gesundheitsprüfung.
Der Reisende kann dabei wählen, wie er sich versichern möchte:
- Kurzzeitvertrag: Er gilt für die Dauer der Reise und ist pro Tag im Ausland zu bezahlen
- Jahresvertrag: Sie sichert auch mehrere Reisen ins Ausland innerhalb eines Jahres ab
Krankenhaus-Zusatzversicherung
Mit einer stationären Zusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte auch im Krankenhaus wie Privatpatienten behandeln lassen und einen höheren Behandlungskomfort absichern. Die Absicherung ist besonders für Patienten interessant, die bei schweren Erkrankungen von Fachärzten in der Klinik der eigenen Wahl behandelt werden wollen, und zwar ohne lange Wartezeiten. Solche Versicherungen ermöglichen neben einer freien Arztwahl (auch als Chefarztbehandlung bekannt) auch die Unterbringungen in Ein- oder Zweibettzimmern. Auch hierbei ist aber zu beachten, dass Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen können, im schlechtesten Fall sogar zu einer Ablehnung. Da die Gesellschaften jedoch unterschiedlich mit der Beurteilung gesundheitlicher Risiken umgehen, ist auch hier eine Anfrage bei mehreren in Frage kommenden Tarifen und Gesellschaften sinnvoll.
Darüber hinaus gibt es Tarife, die ohne Begrenzung der Gebührenordnung leisten, also auch für die Behandlung bei ausgesuchten Spezialisten, die mit so genannten Honorarvereinbarungen arbeiten. Diese Vereinbarungen liegen ober der Höchstgrenze der Gebührenordnung. Es daher ratsam, schon vor einer Behandlung zu wissen, zu welchem Satz bei Bedarf maximal abgerechnet werden könnte.
Krankenhaustagegeldversicherung
In den vergangenen Jahren wurde der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gekürzt, um Kosten zu sparen. Dadurch entstanden jedoch Lücken in der Versorgung während eines Krankenhausaufenthaltes. Diese müssen gesetzlich Versicherte über eine private Versorgung ausgleichen. Sie ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler empfehlenswert, die im Krankheitsfall häufig kein Einkommen erzielen.
Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind bei Krankenhausaufenthalten verpflichtet, sich zu einem gewissen Teil an den Kosten zu beteiligen. Kosten für eine eventuell notwendige Kinderbetreuung, ersatzweise angestellte Aushilfskraft und laufende Fixkosten in Büro oder Praxis sind in dieser Selbstbeteiligung nicht enthalten. Um diese Mehrkosten abzudecken, kann eine Krankenhaustagegeldversicherung sinnvoll sein.
Die Verwendung des Krankenhaustagegeldes ist nicht zweckgebunden. Um das Tagegeld von der Versicherung zu erhalten, muss dieser lediglich eine Aufenthaltsbescheinigung der Klinik vorgelegt werden. In dieser müssen die Daten der Einweisung und Entlassung ersichtlich sein.
Wichtig: Die Absicherung eines Krankenhaustagegeldes sollte nicht oberste Priorität haben. Letztendlich ist es eine einfache Rechenaufgabe: Wie viele Tage muss ich pro Jahr durchschnittlich im Krankenhaus verbringen, damit sich die monatlichen Beiträge lohnen? Schauen Sie sich die letzten Jahre bei Ihnen an und rechnen Sie selbst.
Krankentagegeldversicherung
Krankheitstage kosten Geld, entweder dem Arbeitgeber oder dem Selbstständigen und Freiberufler. Für Letztere kann dies die eigene Existenz bedrohen. Daher können Krankentagegeldversicherungen sinnvoll sein. Sie zahlen für jeden Tag, an dem der Selbstständige aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kann und daher einen Verdienst- oder Einkommensausfall hat.
Eine solche Versicherung kann also nur von Personen abgeschlossen werden, die Arbeitseinkommen haben. Die Versicherung darf dabei maximal die Höhe des tatsächlichen Einkommensausfalls absichern.
Arbeitnehmer erhalten über ihre gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Selbstständige und Freiberufler, die gesetzlich versichert sind, können zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen:
- keine Absicherung im Falle der Arbeitsunfähigkeit (nicht ratsam)
- Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse: Diese zahlt ab der siebten Krankheitswoche. Die sechswöchige Lücke bis zu diesem Zeitpunkt kann durch Wahltarife der gesetzlichen Krankenkasse geschlossen werden
- Verzicht auf das Tagegeld der gesetzlichen Krankenversicherung: In diesem Fall können sich gesetzlich Versicherte mit einer privaten Versicherung das Tagegeld bis zur vertraglich vereinbarten Summe komplett sichern und zahlen bei ihrer Krankenkasse nur den ermäßigten Beitragssatz
Ambulante Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen sichern bis zu einem gewissen Höchstbetrag und einem gewissen Prozentsatz die Kosten folgender Leistungen ab:
- Sehhilfen
- Hörsysteme
- Zuzahlungen zu ärztlich verordneten Medikamenten
- Hilfsmittel wie Prothesen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Sprechgeräte
Von der gesetzlichen Krankenversicherung erhält ein Patient Sach- und Dienstleistungen. Er zahlt dafür seinen Versicherungsbeitrag und ist an der Abrechnung medizinischer Leistungen nicht beteiligt.
Anders stellt es sich dar, wenn mit der Patient bei seiner Krankenkasse auf das Kostenerstattungsprinzip umgestellt hat. In diesem Fall schließen Patient und Arzt einen Behandlungsvertrag miteinander. Der Arzt behandelt und rechnet gemäß Gebührenordnung für Ärzte ab. Der Patient zahlt die Rechnung und holt sich einen Teil der Kosten bei seiner Versicherung zurück. Der gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzversicherung reicht die Rechnung zunächst bei seiner Krankenversicherung ein und bekommt von ihr den Betrag erstattet, der bei gesetzlich Versicherten für die entsprechende Behandlung zugrunde gelegt wird. Durch einige abzuziehende Abschläge bleibt der vom Versicherten zu zahlende Eigenanteil jedoch hoch. Die private Versicherung erstattet ihm anschließend noch einen Restbetrag, dessen Umfang vertraglich vereinbart wurde. Da private Versicherungen nur Leistungen erstatten, bei denen die gesetzliche Krankenversicherung Vorleistungen erbracht hat, können auch nur die Kosten für gesetzlich abgesicherte Leistungen erstattet werden.
Zusatzversicherungen für Brillen und Kontaktlinsen
Nach einer Studie des Allensbacher Umfrageinstituts tragen nahezu zwei Drittel der deutschen Erwachsenen eine Brille. Dabei zahlen die Krankenkassen seit 2004 nur noch für schwer sehbehinderte Menschen einen Zuschuss zu den Gläsern. Für Brillenfassungen und Extras wie beispielsweise Entspiegelungen oder Gleitsichtgläser muss der Patient schon länger selbst in die Tasche greifen.
Viele Zusatzversicherungspakete enthalten auch Zuschüsse für Brillen. Teilweise decken die privaten Zusatzversicherungen sogar die kompletten Kosten für Brillen ab. Allerdings gibt es Beitragszuschläge für Neukunden, die bereits Brillen tragen.
Versicherte können Zusatzversicherungspakete auch für Kontaktlinsen in Anspruch nehmen. Hierbei ist jedoch nicht immer klar, wie die internen Arbeitsrichtlinien der Versicherer damit umgehen. Es ist daher ratsam, vor Abschluss der Versicherung lieber noch einmal nachzufragen.
Zudem sollte vor dem Abschluss einer neuen Versicherung abgeklärt werden, ob jeder Kauf von neuen Kontaktlinsen (Tages-/Monats-/Halbjahreslinsen) als Leistungsfall gilt. Manche Versicherungen betrachten erst eine erneute Veränderung der Sehstärke als Leistungsfall. Sämtliche weitere bis dahin angefallene Rechnungen wären dann vom Versicherten selbst zu tragen. Daher ist es wichtig, von der Versicherung zu erfahren, in welchen zeitlichen Abständen und in welchem Umfang der Versicherte Rechnungen geltend machen kann.
Zusatzversicherung für Kuraufenthalte
Kuren sind im Allgemeinen über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Diese übernimmt jedoch nur einen kleinen Teil der Kosten. Um sich die Kosten über eine private Zusatzversicherung erstatten zu lassen, muss dafür vor Beginn der unter ärztlicher Überwachung durchgeführten Kur eine schriftliche Zusage des Versicherers vorliegen. Kosten können übernommen werden:
- bei einer ambulanten Kur für Kurplan, Kurtaxe, Arzneimittel, ärztliche Behandlung, Kurmittel, physikalische Therapie
- bei einer stationären Kur zusätzlich auch für Kosten der Unterkunft und Verpflegung
Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen
Behandlungen beim Heilpraktiker wie beispielsweise Homöopathie und Akupunktur werden oft nur in Versicherungspaketen angeboten. Die Kosten für Behandlungen sowie für Verband-, Heil- und Arzneimittel werden in der Regel mindestens zur Hälfte durch solch eine Versicherung zurückerstattet. Für die Erstattung werden folgende Verzeichnisse zugrunde gelegt:
- Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
- Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen
Vom erstattungsfähigen Betrag werden lediglich Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse abgezogen. Er ist zudem auf einen jährlichen Höchsterstattungsbetrag festgelegt.
Pflegezusatzversicherung
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, der Pflege zu bedürfen. Da jedoch im Allgemeinen die Renten stagnieren und die Pflegekosten steigen, können durchaus einige auch vom Pflege- zum Sozialfall werden. Um dies zu vermeiden, können private Pflegezusatzversicherungen abgeschlossen werden.
- Pflegetagegeldversicherung: Im Pflegefall zahlt die Versicherung dem Versicherten einen im Vorhinein vertraglich festgelegten Tagegeldsatz – steuerfrei und unabhängig von den tatsächlich anfallenden Pflegekosten
- Pflegekostenversicherung: Hierbei geht die gesetzliche Pflegeversicherung in Vorleistung. Die private Versicherung zahlt noch verbleibende nachgewiesene Pflegekosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag
Versicherungspakete über mehrere Leistungsbereiche
Zusatzversicherungen können für einzelne Leistungsbereiche abgeschlossen werden oder zusammen als Paket. Bei Versicherungspaketen sollte man jedoch prüfen, ob sich das tatsächlich lohnt.
Lohnend sind zusätzliche Versicherungen im Paket nur dann, wenn man im Vorhinein weiß, dass man mehr Leistungen in Anspruch nehmen wird, als man Beiträge einzahlt. Wer also nur selten zum Heilpraktiker geht oder nur für kleinere Behandlungen, der zahlt über die Jahre betrachtet selbst bei günstigen Tarifen eher drauf. Ähnlich ist es beim Zahnersatz. Sofern nichts Gravierendes dazwischen kommt, wird ein Versicherter mit gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch wohl kaum Zahnersatz benötigen. Ein Versicherungspaket wäre hier dann unter Umständen zu groß geschnürt.
Wer sich für private Zusatzversicherungen entscheidet, sollte sich daher vorher genau überlegen und prüfen, wofür und aus welchen Gründen er sich privat zusätzlich versichern lassen will. Oftmals sind Zusatzversicherungen, die auf einzelne Leistungen zugeschnitten sind, besser als das große Paket, bei dem man nicht alles benötigt.
Entscheidet man sich dennoch für Ergänzungspakete, so gibt es diese in zwei Versionen:
- Der Beitrag steigt mit Alter und Krankheitsrisiko des Kunden an
- Der Beitrag ist vom Alter des Kunden unabhängig (die Regel)
Stellt ein unabhängiger Treuhänder fest, dass die realen Ausgaben des Versicherers auf Dauer gesehen höher liegen, als sie ursprünglich kalkuliert waren, hat der Versicherer das Recht, die Beiträge auch nachträglich noch zu erhöhen – und zwar unabhängig davon, welche der Beitragsformen der Versicherte gewählt hat.
Ergänzungspakete der gesetzlichen Krankenkassen
Auch die Krankenkassen bieten Ergänzungen an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Diese sind laut Stiftung Warentest (10/2010) jedoch nur selten zu empfehlen. Die Mehrheit der gesetzlich Versicherten wünscht sich, dass ihre Krankenkasse alternative Behandlungsmethoden mehr bezuschusst. Bei den Frauen sind dies etwa 80 Prozent, bei den Männern circa 60 Prozent. Doch Gesetze und Richtlinien engen den Spielraum der gesetzlichen Krankenkasse ein. So dürfen sie für Behandlungen beim Heilpraktiker überhaupt keine Zuschüsse geben.
Wird ein Patient von einem Arzt mit Kassenzulassung behandelt, so kann dies bezuschusst werden. Jedoch sind auch hier einige Behandlungen ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem Behandlungen außerhalb der Schulmedizin. Für Akupunktur werden die Kosten beispielsweise nur dann übernommen, wenn damit ein chronisch schmerzendes Kniegelenk behandelt wird oder die Lendenwirbelsäule.
Gemeinsames Angebot von gesetzlicher Krankenkasse und privatem Versicherer
Viele Krankenkassen arbeiten mit privaten Versicherern zusammen und bieten ihren eigenen Versicherten deren Zusatzversicherungen an. In der Regel haben die Krankenkassen einen festen kooperierendem privatem Versicherer. Auf diese Weise können sie ihren Kunden attraktive Angebote machen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Diese Vorgehensweise ist seit 2004 möglich. Die Krankenkassen fungieren dabei als Vermittler. Vertragspartner für den Patienten ist jeweils der private Versicherer. An diesen zahlt der Versicherte schließlich auch die entsprechenden Beiträge für die Zusatzversicherung.
Die Mehrzahl dieser Versicherungsangebote für Kassenpatienten ist identisch mit den privaten Angeboten. Problematisch ist jedoch die Begrenzung auf einen privaten Anbieter. Den jede Krankenkasse kooperiert mit nur einer privaten Krankenversicherung. Alle übrigen Anbieter – die unter Umständen erheblich günstiger sein könnten oder bessere Leistungen bieten, blieben unbeachtet.
Private Zusatzversicherung – ja oder nein?
Zunächst gilt es, herauszufinden, ob eine zusätzliche private Versicherung benötigt wird oder ob die gesetzliche Krankenversicherung bereits ausreicht. Dazu ist es nötig, den eigenen Bedarf genau zu analysieren und herauszufinden, welche Bedeutung bestimmte Zusatzleistungen für den eigenen Bedarf haben. Unabhängige Anbieter können beim Vergleichen des Versicherungsangebots helfen. In den Testberichten können Versicherungswillige erfahren, wie Experten den Markt beurteilen und welche Versicherungsprodukte ratsam sind oder entbehrlich.
Verglichen werden sollten jedoch nicht nur neue Versicherungen. Auch ein Vergleich mit einer eventuell bereits bestehenden Versicherung lohnt sich hinsichtlich möglicher Sparpotenziale und des Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Ist die Entscheidung zu Gunsten einer neuen Zusatzversicherung gefallen, sind nun Kündigungsfristen und Wartezeiten zu berücksichtigen. Gegebenenfalls wird eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.
Vergleichskriterien für Zusatzversicherungen
Hilfreiche Kriterien für den Vergleich von zusätzlichen privaten Versicherungen können beispielsweise diese sein:
- altersabhängiger monatlicher Beitrag für die Frau oder den Mann
- Ein- oder Ausschluss bestimmter Leistungen
- prozentuale Kostenübernahme: bezogen auf Gesamtbetrag oder Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
- Entschädigungsgrenzen
- Wartezeiten
- Rückerstattungs- oder Bonusprogramme
- Zuschüsse für Leistungen bei Heilpraktikerbehandlungen
- Zuschüsse für Zahnersatz
- Kassenkrone (mit Zuschuss der Krankenkasse)
- Krone (mit Zuschuss der Krankenkasse)
- Inlay/Zahnfüllung (mit Zuschuss der Krankenkasse)
- Leistungen für Implantate (mit Zuschuss der Krankenkasse)
- Zuschüsse für Brillen
- Einstärkenbrille
- Gleitsichtbrille
- weitere optionale Zusatzleistungen (Auswahl)
- Krankenversicherung für Reisen ins Ausland (mit Rücktransport)
- Krankenhaustagegeld
- Kurtagegeld für stationäre und ambulante Kuren
- Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte
- Zuschüsse zu großen Hilfsmitteln wie beispielsweise Hörsystemen oder Rollstühlen und zu kleinen Hilfsmitteln wie etwa orthopädischen Einlagen oder Gummistrümpfen
- Zuschüsse für Heilmittel wie beispielsweise Massagen
- Zuzahlungen bei Arzneimitteln
- Kostenübernahme bei einer Behandlung durch den Chefarzt bei ambulanten Operationen
- Übernahme der Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
- Übernahme der Kosten für Krankenfahrten und -transporte
- Zuschüsse zu Impfungen vor Auslandsreisen
- Zuschüsse für häusliche Krankenpflege
- Zuschüsse zu Naturheilverfahren
Neben den Leistungswünschen sind für die richtige Tarifwahl auch Beschränkungen und vertragliche Besonderheiten zu beachten.
Dazu zählen unter anderem:
- Höchsteintrittsalter
- Mindesteintrittsalter
- Summenbegrenzungen
- Bildung von Alterungsrückstellungen
- Tarifliche Leistungszusagen
- Änderungsmöglichkeiten von Versicherungsbedingungen
- erweiterte Risiko- oder Gesundheitsprüfung
- Kündigungsmodalitäten
Private Zusatzversicherungen für Zähne
Guter Zahnersatz ist teuer
Zahnersatz wie Brücken und Kronen oder auch Implantate kosten Geld. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dabei jedoch nur einen bestimmten Anteil, der je nach zahnmedizinischem Befund ausfällt und anhand der Regelversorgung berechnet wird. Bei hochwertiger Ausführung des Zahnersatzes kommen so schnell hohe Beträge zusammen, die der Patient überwiegend selbst zu zahlen hat. Oftmals sind diese höher, als er es sich allein leisten kann. Selbst bei der Regelversorgung muss der Patient einen gewissen Eigenanteil tragen, auch wenn er in den letzten zehn Jahren an allen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen Teil genommen hat und sein Bonusheft gut gefüllt ist.
Zahnzusatzversicherungen sind daher sinnvoll, wenn der Patient diese zusätzlichen Kosten nicht allein tragen kann oder will. Sind die Kosten hoch, ist es gut, eine Versicherung mit guten Leistungen zu haben. Vergleichen lohnt sich hier.
Vergütung zahnärztlicher Leistungen
Zahnärztliche Leistungen werden nach folgenden Gebührenverzeichnissen vergütet:
- GOZ: Gebührenordnung für Zahnärzte (Stand: 05.12.2011) – Grundlage für die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen
- BEMA: Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Stand: 01.04.2014) – von Vertragspartnern der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband der Krankenkassen vereinbarter Teil der Bundesmantelverträge
Beide Gebührenverzeichnisse können auf dem Internetauftritt der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung unter http://www.kzbv.de/ heruntergeladen und nachgelesen werden.
Soweit durch Gesetze des Bundes nichts anderes festgelegt ist, werden zahnärztliche Leistungen im Allgemeinen nach der GOZ abgerechnet. Das Sozialgesetzbuch V legt abweichend davon fest, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten ihrer Mitglieder für zahnärztliche Leistungen nach der BEMA vergüten.
Zusatzversicherung für Zahnersatz
Die private Krankenversicherung erstattet anfallende zahntechnische und zahnärztliche Kosten erst nach Vorleistungen durch die gesetzliche Krankenkasse. Dabei ist regelmäßig vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan einzureichen, der zunächst genehmigt werden muss. Die Kostenerstattung ist in den ersten Jahren begrenzt und kann je nach Versicherer unterschiedlich gestaltet sein:
- Nachdem die gesetzliche Krankenversicherung ihren Anteil erstattet hat, übernimmt die private Zusatzversicherung einen pauschalen Prozentsatz vom verbleibenden Restbetrag. Der Eigenanteil des Patienten schwankt also in Abhängigkeit der Behandlung und des von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Anteils.
- Die private Versicherung kann aber auch den vorgeleisteten Betrag bis zu einem gewissen Prozentsatz der Rechnungssumme aufstocken. Der Patient zahlt somit nur einen geringen Prozentsatz selbst – unabhängig von der Höhe des von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Anteils.