
Private Unfallversicherung
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Wichtige Fakten zur privaten Unfallversicherung
Für wen eine private Unfallversicherung sinnvoll ist
Was man bei einem Tarifvergleich beachten sollte
Der Unfallbegriff
Von einem Unfall ist versicherungstechnisch dann die Rede, wenn der Versicherte „durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet".
Im Einzelnen bedeutet dies:
- plötzlich: Das Ereignis tritt innerhalb eines kurzen Zeitraums ein und war nicht vorhersehbar
- von außen: Es können chemische, elektrische, mechanische oder Thermische Faktoren sein; der Schaden darf nicht von innen heraus ausgelöst werden, Ertrinken infolge eines Herzinfarkts wäre z. B. kein Unfall im Sinne des Unfallbegriffs
- unfreiwillig: Freiwillige oder selbst herbeigeführte Schädigungen (z. B. Selbstverstümmelung) fallen nicht unter den Unfallbegriff im Sinne der Versicherungsbedingungen
- Gesundheitsschädigung: Die körperliche oder geistige Unversehrtheit muss beeinträchtigt werden. Störungen infolge von psychischen Reaktionen (z. B. Albträume oder Panikzustände nach einem Beinahe-Unfall) gelten ebenfalls nicht als Unfall im Sinne der Definition
Welche Unfälle sind versichert?
Grundsätzlich sind in der privaten Unfallversicherung alle Arten von Unfällen (nach o. g. Definition des Unfallbegriffs) versichert. Und zwar unabhängig davon, ob sich der Unfall auf der Arbeit, in der Freizeit, im Urlaub (weltweit), Im Haushalt, beim Sport oder im Hobby ereignet.
Die private Absicherung gegen einen Unfall greift also immer und überall – ganz anders verhält es sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung, die als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer obligatorisch ist und vom Arbeitgeber bezahlt wird. Denn hier sind lediglich Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg oder zur Ausbildungsstätte mitversichert. Zudem ist die Höhe der Absicherung in den meisten Fällen unzureichend.
Die Statistik zeigt, dass nur ein kleiner Teil der Unfälle bei der Arbeit passiert. Der Großteil hingegen passiert im Haushalt oder in der Freizeit. Erleidet man einen Arbeitsunfall, greift übrigens sowohl der gesetzliche Schutz als auch die private Absicherung. Eine Aufrechnung beider Leistungen erfolgt nicht.
Welche Leistungen erhält man?
Sinn und Zweck einer Unfallversicherung besteht darin, bleibende Folgeschäden (Invalidität) finanziell auszugleichen. Daher erfolgt eine Leistung nur dann, wenn auch tatsächlich ein Schaden zurückbleibt. Heilt ein Unfall folgenlos aus, z. B. ein Beinbruch nach einem Sportunfall, erfolgt keine Leistung aus der Unfallversicherung.
Dieser Leistungsbezug ist für den Versicherten auf den ersten Blick negativ, da nicht jeder Unfall automatisch eine finanzielle Entschädigung nach sich zieht. Andererseits führt die Begrenzung auf Unfälle mit bleibenden Schäden dazu, dass die Beiträge für die Unfallversicherung vergleichsweise günstig sind. Denn (zum Glück) kommen Unfälle mit bleibenden Schäden nicht allzu häufig vor.
Die Leistung aus einer Unfallversicherung erfolgt nach Abhängigkeit des Invaliditätsgrades in Form einer Einmalzahlung. Die Gliedertaxe gibt vor, für welche Körperteile welcher Invaliditätsgrad festgelegt wird. Der Verlust eines Daumens würde z. B. (je nach zugrunde liegender Gliedertaxe) mit 30 Prozent veranschlagt, der Verlust einer ganzen Hand mit 75 Prozent.
Um die Verhältnismäßigkeit zusätzlich zu unterstützen, kann man eine so genannte Progression in den Vertrag integrieren. Hierbei wird die Versicherungsleistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional erhöht. Eine genaue Erklärung finden Sie im Abschnitt „Progression“.
Gliedertaxe
Die Leistung aus einer Unfallversicherung hängt in erster Linie davon ab, wie schwer ein Unfall bzw. die Folgen daraus sind. Um die bleibenden Schäden aus einem Unfall einheitlich definieren zu können, spricht man in diesem Zusammenhang von einem Invaliditätsgrad.
Die so genannte Gliedertaxe gibt vor, welcher Invaliditätsgrad vorliegt, wenn ein Verlust oder eine vollständige Funktionsunfähigkeit in Folge eines Unfalls vorliegt. Ist die Funktionsfähigkeit nur zum Teil eingeschränkt, wird ein entsprechender Anteil der Gliedertaxe für die Berechnung der Leistung zugrunde gelegt.
Aber auch bei der Gliedertaxe gibt es Unterschiede. Die Grafik zeigt die Invaliditätsgrade nach den Musterbedingungen für die Unfallversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zum Teil gehen die zugrunde liegenden Invaliditätsgrade der Gesellschaften je nach Tarif aber auch darüber hinaus.
Die Invaliditätsgrade werden addiert, sofern mehrere Körperteile oder Sinnesorgane zugleich geschädigt sind. In Summe ist aber nur ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent möglich. Darüber hinaus gibt es spezielle Gliedertaxen für bestimmte Berufszweige, z. B.:
- Mediziner
- Hebammen
- Friseure
- Sänger
- Musiker
Die speziellen Gliedertaxen sichern besonders relevante Gliedmaßen (z. B. die Hand bei einem Chirurgen) besonders hoch ab, da der Verlust den Betroffenen aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit besonders hart treffen würde.
Es empfiehlt sich, die zugrunde liegende Gliedertaxe bei einem Tarifvergleich als wichtiges Kriterium in den Vergleich mit einzubeziehen.
Versicherungssumme und Progression
Durch die Vereinbarung einer Progression steigt die Versicherungsleistung überproportional an, je höher der Invaliditätsgrad ausfällt. Der Grundgedanke liegt darin, dass die finanzielle Entschädigung überproportional höher ausfallen soll, je schlimmer die Folgen eines Unfalls sind. Und dies bei einer vergleichsweise geringen Versicherungssumme.
Am einfachsten lässt sich die Progression an konkreten Zahlen erklären. Bei einer vereinbarten Grundversicherungssumme von 100.000 Euro und 100% Invalidität ergeben sich folgende Entschädigungen:
- Ohne Progression ergibt sich Auszahlung von 100.000 Euro
- Eine vereinbarte Progression von 225% ergibt eine Auszahlung von 225.000 Euro
- Eine vereinbarte Progression von 350% ergibt eine Auszahlung von 350.000 Euro
- Eine vereinbarte Progression von 500% ergibt eine Auszahlung von 500.000 Euro
- Eine vereinbarte Progression von 1.000% ergibt eine Auszahlung von 1.000.000 Euro
Jede Gesellschaft bietet ihren Kunden in der Regel verschieden hohe Progressionsstufen an. Häufig sind es die Stufen 225 Prozent, 350 Prozent sowie 500 Prozent. Natürlich können auch andere Progressionsstufen angeboten werden. Fachleute empfehlen, eine Unfallversicherung immer mit mindestens 350 Prozent Progression abzuschließen, besser noch mit 500 Prozent. Dies ist natürlich teurer, aber gerade bei einem hohen Invaliditätsgrad ist der finanzielle Bedarf ja auch überproportional höher als bei kleinen Unfallfolgen. Und letzten Endes sollte eine Unfallversicherung in erster Linie dazu dienen, schwere Unfälle mit gravierenden Folgen finanziell aufzufangen.
Die Versicherungssumme sollte zudem bei einem Erwachsenen bei mindestens 100.000 Euro liegen. Natürlich müssen hier (wie bei anderen Sparten auch) auch immer die persönlichen Lebensumstände beachtet werden. Was würde passieren, wenn die zu versichernde Person invalide wäre, nicht mehr arbeiten könnte und sogar gepflegt werden müsste? Bis zu welchem Grad könnte ggf. der Ehepartner den Einkommensausfall kompensieren? Oder reichen die Ersparnisse oder Mieteinnahmen, um die Kosten aufzufangen?
Diese Fragen sollte man klären, bevor man sich mit Versicherungssumme und Progression beschäftigt. Steht nur ein begrenztes Budget für die finanzielle Absicherung von Unfällen zur Verfügung, sollte man im Zweifel eine geringere Grundversicherungssumme zugunsten einer höheren Progressionsstufe wählen, damit die Entschädigung bei einer hohen Invalidität vergleichsweise höher ausfällt.
Bergungskosten
Diese Kosten bezeichnen die finanziellen Aufwendungen, die bei einem Unfall durch die Rettung des Unfallopfers entstehen. Hierzu zählen alle Kosten zur Suche, Rettung und Bergung, darüber hinaus auch den Transport zum nächsten Krankenhaus sowie den Rücktransport zum Heimatort, sofern hierfür spezielle Maßnahmen erforderlich sind.
Häufig hat man bei den Begriffen Opfersuche und Bergung Suchhunde und einen Rettungshubschrauber im Skigebiet vor Augen. Da kann man sich schnell vorstellen, dass eine solche Rettungsaktion sehr teuer werden kann. Grundsätzlich haben alle Unfalltarife Bergungskosten bis zu einem vergleichsweise kleineren Betrag (z. B. 30.000 Euro) in ihrer Grundabsicherung beitragsfrei mit eingeschlossen. Die meisten Anbieter bieten jedoch noch einen weiteren Tarif (Premium oder Exklusiv) an, wo deutlich höhere Zusatzleistungen vereinbart sind. Hier liegt die Grenze für Bergungskosten beispielsweise bei einer Millionen Euro oder eine Begrenzung wird sogar gänzlich aufgehoben.
Kosmetische Operationen
Sind Teile des Körpers oder des Gesichtes infolge eines Unfalls entstellt, ist in der Regel eine kosmetische Operation erforderlich, um das äußere Erscheinungsbild des Unfallopfers zu korrigieren. Da diese Eingriffe häufig allein kosmetische Bedeutung haben und nicht unbedingt medizinisch notwendig wären, verweigert die Krankenversicherung aus Kostengründen häufig die Zahlung dieser Behandlungen oder sie beschränkt sich auf geringe Zuschüsse.
Im Rahmen einer Unfallversicherung sind kosmetische Operationen fast immer im Leistungspaket enthalten. Entscheidend ist jedoch auch hier die Höhe. Basisabsicherungen sehen zum Beispiel häufig eine Erstattung bis maximal 10.000 Euro vor, Premium-Tarife erstatten beispielsweise 50.000 Euro oder sogar mehr.
Wichtiger Hinweis: Bei vielen Unfällen in der Freizeit oder beim Sport kommt es vergleichsweise oft zu Unfallschäden im vorderen Zahnbereich. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind gerade beim Zahnersatz jedoch häufig sehr gering und beschränken sich auf die einfachste Ausführung. Daher sollte man beim Abschluss einer Unfallversicherung darauf achten, dass auch Zahnersatzleistungen in den Bereich kosmetischer Operationen entfallen, da hier der Praxisbezug relativ häufig ist.
Unfallrente
Neben der vereinbarten Versicherungssumme als Einmalzahlung kann bei vielen Anbietern zusätzlich eine Unfallrente abgeschlossen werden. Diese greift in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent, bemessen anhand der Gliedertaxe. Eine vereinbarte Progression hat keinen Einfluss auf die Unfallrente, sie betrifft lediglich die Höhe der Einmalzahlung im Leistungsfall.
Die Zahlung der Unfallrente erfolgt monatlich, in der Regel bis ans Lebensende. Die Zahlung erfolgt unabhängig von der Einmalzahlung der Versicherungssumme aus der Unfallversicherung. Auch Leistungen eventueller Sozialversicherungsträger werden nicht gegen die Zahlung einer Unfallrente aufgerechnet.
Wichtiger Hinweis: Der Abschluss einer Unfallrente ist im Vergleich zur Unfallversicherung mit Einmalzahlung im Leistungsfall nicht oder nur bedingt zu empfehlen. Statistiken zeigen, dass es in weniger als vier Prozent der Unfälle mit Invaliditätsfolge zu einem Invaliditätsgrad oberhalb von 50 Prozent kommt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Unfallrente in 96 Prozent aller Fälle nicht leisten würde. Daher ist es ratsam, ggf. die Versicherungssumme und/ oder die Progression im Rahmen der Unfallversicherung aufzustocken, um im Falle eines folgenschweren Unfalls nicht leer auszugehen.
Weitere Zusatzleistungen
Reha-Management, Umschulungsmaßnahmen, Innovationsklausel oder Koma-Geld sind zusätzliche Leistungen, die verstärkt in Premium-Tarifen vorkommen. Welche dieser Leistungen als sinnvoll erachtet werden, sollte der Versicherungsnehmer selbst entscheiden. Vergleichen sollte man immer die Gesamtpakete. Denn eine Grundabsicherung der nackten Invaliditätsleistung ist und bleibt der Kern einer Unfallversicherung, um die finanziellen Folgen abzusichern. Sofern es das Budget zulässt, sollte man eine Aufstockung – zum Beispiel vom Basis- zum Premiumtarif – überdenken, da die Mehrkosten häufig aufs ganze Jahr gesehen relativ gering ausfallen.
Natürlich kann grundsätzlich jeder einen Unfall haben. Aber gerade für Versorger von Familien oder für Kinder kann ein Unfall vor allem finanzielle Konsequenzen haben. Freizeitsportler und Senioren hingegen haben grundsätzlich ein erhöhtes Unfallrisiko. Sportler durch die Ausübung ihres Sports, wobei gilt: je gefährlicher, desto größer das Unfallrisiko. Und Senioren aufgrund ihrer Physis. Denn nach einem Unfall ist das Risiko höher, dass ein Schaden zurückbleibt als bei einem Jüngeren.
Absicherung für Versorger
Bei der Frage nach Sinn oder Unsinn einer Versicherung sollte man sich immer die Frage stellen: Was wäre wenn? Und was wäre, wenn der Versorger einer Familie einen so schweren Unfall erleiden würde, dass er nie mehr Geld verdienen könnte? Dass er eventuell sogar Pflege benötigen würde?
Grundsätzlich gilt: Eine Unfallversicherung kann keinesfalls eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen. Denn Unfälle sind nur ein kleiner Teil der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Häufig sind auch Krankheiten oder psychische Probleme die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Wer aber bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann die Härtefälle zusätzlich durch eine private Unfallversicherung absichern. Hierbei ist es ratsam, eine vergleichsweise hohe Progression zu wählen, da die Berufsunfähigkeit häufig nur bei einem höherem Invaliditätsgrad eintritt.
Übrigens: Auch wenn aufgrund von Vorerkrankungen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen nicht (mehr) möglich ist, so ist die Unfallversicherung kein ebenbürtiger (und auch noch kostengünstiger) Ersatz. Hierfür gibt es andere Alternativprodukte, zum Beispiel die Absicherung der menschlichen Grundfähigkeiten wie Sehen, Gehen, Sitzen, Hände gebrauchen etc. oder aber die Absicherung von schweren Krankheiten.
Absicherung für Kinder
Neben einer schweren Erkrankung ist ein Unfall mit Folgeschäden wohl eines der schlimmsten Dinge, die einem Kind passieren können. Und ein hoher Invaliditätsgrad kann vor allem auch finanziell zur Belastung werden. Der Umbau des Hauses oder des Autos, persönliche Betreuung oder häusliche Nachhilfe sind alles Leistungen, die zum Teil über einen langen Zeitraum Geld kosten können. Daher sollte man gerade bei Kindern zumindest über einen Grundschutz nachdenken, um im Ernstfall einen finanziellen Grundstock zu erhalten.
Gerade bei Kindern ist es wichtig, dass der Unfallbegriff möglichst weit gefasst ist. Vergiftungen, Impfschäden, Lebensmittelvergiftungen oder das Zündeln mit Feuerwerkskörpern sind Inhalte, die auch als Unfall definiert sein sollten. Zudem ist eine hohe Progression auch bei Kindern sinnvoll, damit die Versicherungsleistung je nach Schwere der Unfallfolgen überproportional ansteigt.
Neben der Unfallversicherung mit Einmalzahlung kann für Kinder zusätzlich (oder auch ausschließlich) eine Unfallrente vereinbart werden. Diese wird als Rentenzahlung monatlich bis ans Lebensende gezahlt. Auf den ersten Blick eine sinnvolle Alternative, zumal ein Kind noch sein ganzes Leben vor sich hat und eine Einmalzahlung auf lange Sicht vergänglicher ist als eine monatlich wiederkehrende Rentenzahlung. Auf den zweiten Blick gibt es jedoch einen Haken: Die Unfallrente leistet erst ab 50 prozentiger Invalidität. Zum Glück sind solche hohen Invaliditätsgrade aber die Ausnahme: Wird man unfallbedingt Invalide, beträgt die Wahrscheinlichkeit für einen Invaliditätsgrad über 50 Prozent weniger als vier Prozent! Damit ist zugleich die Wahrscheinlichkeit, aus einer Unfallrente eine Leistung zu erhalten, vergleichsweise gering.
Sinnvoller erscheint es, die Grundsumme der Unfallversicherung aufzustocken, um auch bei geringeren Invaliditätsgraden (unterhalb von 50 Prozent) eine Entschädigung zu erhalten. Man kann im Leistungsfall immer noch darüber nachdenken, einen Teil der Einmalzahlung als lebenslange Rente für das Kind anzulegen.
Absicherung für Freizeitsportler
„Sport ist gesund“, sagen die Einen, „Sport ist Mord“ sagen die Anderen. Tatsache ist, dass der Körper Bewegung braucht, und dabei ist die Unfallgefahr grundsätzlich höher als auf der Couch. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich in Deutschland jährlich rund 1,5 Millionen Sportunfälle. Natürlich sind die meisten davon zum Glück ohne bleibende Folgen. Aber das Risiko, einen Unfall mit Folgen zu erleiden ist für einen Freizeitsportler statistisch gesehen größer.
Hinzu kommt die Sportart, die man in seiner Freizeit ausübt. Fußball, Tennis oder Joggen sind nicht unbedingt die Sportarten mit dem höchsten Verletzungsrisiko. Beim Reiten, Skifahren oder Mountainbiken sieht es hingegen schon anders aus. Ein deutlich höheres Risiko besteht natürlich noch bei Extremsportarten. Daher kommt es bei Sportarten wie
- Boxen
- Bungeejumping
- Downhill-Biking
- Fallschirmspringen
- Freeclimbing
- Hochgebirgssteigen
- Höhlen- und Eistauchen
- Motorensport
- Solo- und Eisklettern
- Wingsuit-Flying
oder ähnlichen Aktivitäten zu einer separaten Risikoprüfung durch die Gesellschaften. Dies heißt nicht, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, die Betreiber solcher Sportarten gegen Unfälle abzusichern. Allerdings wird hierbei gerne mit Ausschlüssen – beispielsweise bei Unfällen in Zusammenhang mit diesen Sportarten – gearbeitet oder die Versicherung verlangt einen höheren Beitrag.
Wenn man seine Freizeit nicht gerade als Extremsportler verbringt, sollte man über eine finanzielle Absicherung vor folgenschweren Unfällen nachdenken. Natürlich betrifft die Absicherung nicht nur den Bereich Freizeitsport sondern auch alle anderen Bereiche, und das weltweit und zu jeder Zeit.
Absicherung für Senioren
Es gibt Unfallversicherungen, die sich speziell an den Bedürfnissen von älteren Menschen orientieren. Neben der klassischen Unfallversicherung sind hier häufig zusätzliche Pflege- und Hilfeleistungen kombiniert. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn man als Senior keine Bekannten oder Verwandten in der Nähe hat, die sich nach einem Unfall kümmern könnten. Auch hier gilt wieder: Man sollte versuchen, den Ernstfall zu durchdenken - Was wäre wenn?
Auch die Physis von älteren Menschen kann dazu führen, dass die Folgen bei einem Unfall größer sind als bei Jüngeren. Kommt es beispielsweise zu einem Knochenbruch, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser folgenlos ausheilt, bei einem älteren Menschen geringer als bei jüngeren Personen mit vergleichsweise kräftigerem Körperbau. Für die Versicherung bedeutet dies, dass das Risiko eines Versicherungsfalls höher ist. Daher kommt es mit zunehmendem Alter häufig zu höheren Prämien.
Bei der Auswahl eines geeigneten Tarifes sollte man zudem darauf achten, dass die Absicherung mit Erreichen eines bestimmten Alters nicht vom Versicherer beendet wird. Denn einige Anbieter beenden den Vertrag automatisch, wenn der Versicherte zum Beispiel das 75. Lebensjahr erreicht hat. Oder es erfolgt ein Angebot einer Fortführung zu schlechteren Bedingungen.
Versicherungssumme und Progressionsstufe
Die Höhe der Versicherungssumme ist sozusagen die Basis einer Unfallversicherung im Leistungsfall. Die Progression entscheidet, welche überproportionale Steigerungen der Versicherungssumme mit zunehmendem Invaliditätsgrad vertraglich geregelt sind. Daher ist die richtige Auswahl beider Faktoren unabhängig von Anbieterwahl und möglichen Zusatzleistungen entscheidend für den Ernstfall.
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) hat eine „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt" ausgearbeitet. Hierin wird für die Unfallversicherung folgende Mindestabsicherung empfohlen:
- 25.000 Euro bei 25 Prozent Invalidität
- 50.000 Euro bei 50 Prozent Invalidität
- 500.000 Euro bei Vollinvalidität
Gemäß dieser Empfehlung ergibt sich eine Mindestversicherungssumme von 100.000 Euro in Kombination mit einer 500 prozentigen Progression. Diese Mindestabsicherung sehen auch wir als vernünftig an, um die finanzielle Folgen bei einer Invalidität in Folge eines Unfalls aufzufangen.
Je nach Einkommen und Lebensstandard sollte die Versicherungssumme ggf. noch höher angesetzt werden. Allerdings sollte eine Unfallversicherung nicht als alleiniges Instrument zur Absicherung der Arbeitskraft abgeschlossen werden. Denn Unfälle sind nur selten die Ursache für den Verlust der Arbeitskraft. Um dieses Risiko adäquat abzusichern, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung unerlässlich. Man sollte sich hierbei keinesfalls allein auf eine Unfallversicherung verlassen. Unter Umständen kommen noch andere Alternativen wie eine Grundfähigkeitsversicherung oder eine Absicherung gegen schwere Krankheiten als Vorsorge für den Verlust der Arbeitskraft in Frage.
Zusätzliche Leistungen
Neben der Versicherungssumme und der Progression gibt es noch weitere Faktoren, die beim Vergleich von Unfallversicherungen ins Gewicht fallen. Die prozentualen Angaben auf der Gliedertaxe ist so ein Faktor. Denn oft werden die Prozente für Gliedmaßen oder Sinnesorgane unterschiedlich hoch bemessen, was im Leistungsfall natürlich zu unterschiedlich hohen Zahlungen führen würde. Daher sollte man darauf achten, dass die Gliedertaxe möglichst hoch ausfällt.
Auch die Definition des Unfallbegriffs kann bei verschiedenen Anbietern unterschiedlich ausfallen. Unterschiede gibt es beispielsweise bei
- Erfrierungen
- Impfschäden
- Lebensmittelvergiftungen
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Unfällen aufgrund von Übermüdungen, Erschrecken oder Schlafwandeln
- Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch Alkohol oder Medikamente
- Zeckenbissen
- etc.
Je weiter der Unfallbegriff gefasst ist, desto mehr Fälle sind in der Praxis versichert und desto besser ist der Umfang der Absicherung. Aufschluss darüber, wie der Unfallbegriff definiert ist und welche Umstände in welchem Umfang als Unfall gelten, geben die Versicherungsbedingungen.
Auch Zusatzleistungen wirken sich auf den Umfang der Versicherungsleistung aus. Typische Zusatzleistungen sind
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Bergungskosten
- Kosmetische Operationen
- Kosten für den Rücktransport
- Kosten für Umschulungsmaßnahmen
- Kur-/ Rehatagegeld
- etc.
Solche Zusatzleistungen sind ebenfalls Faktoren, die möglicherweise einen geringen Mehrbeitrag bei entsprechenden hochwertigeren Zusatzleistungen rechtfertigen können. Kurz gesagt: Das Gesamtpaket aus Preis und Leistung muss passen!
Der Preis
Stehen die Eckdaten für eine Absicherung fest, kann man sich am Markt nach einer passenden Absicherung vor dem Hintergrund von Preis und Leistung umsehen. Teilweise kommt es hier zu gravierenden Prämienunterschieden. Neben der reinen Risikoprämie spielen auch die Verwaltungskosten einer Gesellschaft eine Rolle. Denn auch diese schlagen sich im Versicherungsbeitrag nieder. Ein objektiver Marktvergleich zeigt die günstigsten Anbieter für die gewünschten Leistungen auf.
Um darüber hinaus Beiträge einzusparen sollte man auf eine jährliche Zahlung der Beiträge achten. Wählt man ein anderes Zahlungsintervall, zum Beispiel monatlich oder vierteljährig, kommt es häufig zu Aufschlägen im einstelligen Prozentbereich. Diese Aufschläge kann man durch die Zahlung von Jahresprämien umgehen.
Regulierung im Schadensfall
Eine günstige Versicherungsprämie ist das eine, eine problemlose Schadensregulierung im Ernstfall das andere. Zum Glück ist der Leistungsfall bei der Unfallversicherung in der Regel relativ eindeutig. Die Gliedertaxe gibt vor, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen gegeben ist. Bei einem Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung bemisst sich die Höhe der Leistung an dem prozentualen Anteil der Beeinträchtigung. Beurteilt wird dies von einem medizinischen Gutachten, welches von der Versicherungsgesellschaft eingeholt wird. Und genau hier kann es zu Streitfällen kommen, sofern die Meinungen auseinandergehen.
Im Vorfeld hilft ein Blick auf die Prozessquoten der jeweiligen Versicherer. Welche Gesellschaft streitet sich wie oft mit seinen Kunden vor Gericht? Und wo kann man sich offensichtlich mit einer Gesellschaft einigen, ohne ein Gericht zu bemühen? Diese Quote sollte bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters unbedingt berücksichtigt werden.
Überprüfung älterer Policen
Der Preiswettbewerb um neue Kunden verschärft sich seit Jahren. Dies führt dazu, dass die Versicherungsprämien tendenziell günstiger werden. Erfahrungsgemäß bleiben abgeschlossene Verträge aber jahrelang im Versicherungsordner – schließlich ist man ja abgesichert.
Auch eine Anpassung der Versicherungssumme bleibt in der Praxis leider oft die Ausnahme. Durch veränderte Lebensumstände, z. B. Hochzeit, Nachwuchs oder die eigene Immobilie, steigt häufig der Versicherungsbedarf an. Und auch die empfohlene Mindestversicherungssumme erhöht sich im Laufe der Jahre. Eine Aktualisierung älterer Policen ist daher fast immer zu empfehlen.
Zudem kritisieren vor allem Verbraucherschützer häufig bestimmte kundenunfreundliche Formulierungen n den Versicherungsbedingungen. Einige Anbieter reagieren auf diese Hinweise und ändern ihr Bedingungswerk zu Gunsten der Kunden. Diese kundenfreundlicheren Bedingungen gelten aber nur für Neukunden, auch daher könnte die Überprüfung älterer Policen auch aus diesem Grund sinnvoll sein.