
Private Krankenversicherung (PKV)
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Private Krankenversicherung im Test – worauf muss ich achten?
Private Krankenversicherung im Vergleich
Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung?
Das Angebot für private Krankenversicherungen ist sehr groß. In der Vielzahl der Tarife ist es nicht immer einfach, das Angebot zu finden, das tatsächlich zu den individuellen Bedürfnissen passt und den gewünschten Versicherungsschutz bietet. Wer eine private Krankenversicherung abschließen oder eine bestehende Versicherung wechseln möchte, sollte daher einige Punkte berücksichtigen. Das Betrifft insbesondere:
- Zugangsvoraussetzungen
- Passender Leistungsumfang und Suche nach geeigneten Tarifen
- Gesundheitsprüfung
sowie einige andere Punkte.
Zugangsvoraussetzung
Leider darf sich aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland nicht jeder in der privaten Krankenversicherung versichern. Grundsätzlich besteht nämlich zuerst einmal die Sozialversicherungspflicht. Danach muss sich jede Person, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt, gesetzlich sozialversichern. Das heißt, die betreffende Person muss sich gesetzlich krankenversichern. Zu den sozialversicherungspflichtigen Personenkreisen zählen insbesondere:
- Angestellte Arbeitnehmer
- Bestimmte Gruppen von Selbstständigen (z. B. Handwerker, Künstler und Schriftsteller oder auch Landwirte)
Als nicht gesetzlich sozialversicherungspflichtig gelten im Gegensatz dazu vor allem:
- Selbstständige, die nicht per Gesetz der Sozialversicherungspflicht unterliegen
- Arbeitnehmer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen
- Beamte
Dass Selbstständige der Sozialversicherungspflicht unterliegen, ist eher die Ausnahme und betrifft nur bestimmte Berufsgruppen. Für die Mehrheit der Selbstständigen gilt, dass sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Ihnen steht der Zugang zur privaten Krankenversicherung damit in der Regel frei.
Für Beamte gilt hingegen, dass sie grundsätzlich nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Sie sind stattdessen über sogenannte Beihilfen zum Teil sozial abgesichert. Für einen weiteren Teil müssen sie selber vorsorgen. Private Krankenversicherungen bieten hierzu die optimalen Voraussetzungen. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist für Beamte in jedem Fall möglich.
Auf die Gesamtheit der angestellten Arbeitnehmer bezogen, stellt die gesetzliche Sozialversicherungspflicht und damit die Versicherung über eine gesetzliche Krankenversicherung den Normalfall dar. Arbeitnehmer, die sich stattdessen privat krankenversichern möchten, müssen daher eine bestimmte Bedingung erfüllen: Ihr Einkommen muss regelmäßig eine bestimmte Höhe übersteigen. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung für Arbeitnehmer besteht also bei einem entsprechend guten Einkommen. Als Mindesthöhe für das Einkommen gilt ein gesetzlich festgelegter Betrag die sogenannten Sozialversicherungspflichtgrenze. Diese Einkommensgrenze wird jährlich neu berechnet und muss regelmäßig überschritten werden. Ist dies der Fall, kann sich die betreffende Person von der Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen und stattdessen in eine private Krankenversicherung wechseln.
Suche nach geeigneten privaten Krankenversicherungen und Tarifen
Wer die Möglichkeit hat, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, muss sich für einen Anbieter und einen bestimmten Tarif entscheiden. Dabei gilt grundsätzlich, dass ein Tarif niemals ausschließlich nach der Beitragshöhe ausgewählt werden sollte. Stattdessen sollte folgendes Vorgehen eingehalten werden:
- Bedarf ermitteln und Leistungsumfang bestimmen
- Nach Tarifen suchen, die individuelle Kriterien erfüllen
- Eine Auswahl aus Angeboten treffen, die zu den persönlichen Ansprüchen passen
Den persönlichen Bedarf zu ermitteln stellt einen besonders wichtigen Schritt bei der Suche nach einer privaten Krankenversicherung dar. Nur wer genau weiß, welche Leistungen er wünscht oder benötigt, kann auch nach passenden Tarifen suchen. Ohne diese Bedarfsermittlung kann es schlimmstenfalls geschehen, dass entweder:
- Für nicht benötigte Leistungen bezahlt wird oder
- Wichtige benötigte oder gewünschte Leistungen im Tarif nicht enthalten sind
Beide Varianten sind ärgerlich und können zu Problemen führen, die sich mit einer genauen Bedarfsermittlung vermeiden lassen.
Passend zu dem individuellen Bedarf sollten in einem zweiten Schritt gezielt Tarife gesucht werden, die so genau wie möglich den persönlichen Anforderungen entsprechen. Besonders gut und einfach ist dies mit Vergleichsrechnern möglich. Aus den ermittelten passenden Angeboten kann dann dasjenige ausgewählt werden, das zum Beispiel:
- die gewünschten Leistungen am exaktesten bietet
- am günstigsten ist
- den besten Service bietet
- attraktive Zusatzleistungen ermöglicht
Vertragsabschluss und Gesundheitsprüfung
Wer sich für einen geeigneten Tarif einer privaten Krankenversicherung entschieden hat, muss anschließend einen Aufnahmeantrag stellen. Nahezu alle seriösen privaten Krankenversicherungen verlangen dabei eine Gesundheitsprüfung des Antragstellers. Dabei handelt es sich um einen umfangreichen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand des Antragstellers. Art und Umfang der Gesundheitsprüfung können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ausfallen. Sinn und Zweck der Gesundheitsprüfung ist eine Eingrenzung des Risikos für die Versicherungsanbieter. Besteht bei einem Antragsteller auf Grund bestimmter Vorerkrankungen ein erhöhtes Behandlungsrisiko, kann die private Krankenversicherung:
- Risikozuschläge erheben
- Bestimmte Leistungen vertraglich von vornherein gänzlich ausschließen
- Die Aufnahme des Antragsteller ablehnen
Auch wenn eine Gesundheitsprüfung damit für den Versicherungsnehmer unerwünschte Folgen haben kann, sollte sie in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer bei der Gesundheitsprüfung falsche oder unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand macht und damit Risiken verschweigt, muss mit schweren Konsequenzen rechnen. In diesem Fall ist eine private Krankenversicherung berechtigt, Leistungen zu verweigern und auch erbrachte Leistungen nachträglich zurückzufordern.
Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung
Wurde der Versicherungsvertrag mit einer privaten Krankenversicherung erfolgreich und vollständig abgeschlossen, gilt nach dem Versicherungsbeginn in der Regel eine Wartezeit. Während dieser Wartezeit kann der Neuversicherte noch keine Leistungen seiner privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme hiervon bilden Unfälle. Die Wartezeit beträgt üblicherweise drei Monate. Für bestimmte Leistungen kann sie auch bis zu acht Monate betragen. Das betrifft häufig Entbindungen und bestimmte zahnmedizinische oder kieferorthopädische Behandlungen. Die Wartezeiten variieren bei den privaten Krankenversicherungen und deren Tarifen. Sie werden in jedem Fall vertraglich festgehalten.
Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Steuer absetzen
Beiträge zur privaten Krankenversicherung können grundsätzlich in der Steuererklärung berücksichtigt und damit auch von den Steuern abgesetzt werden. Es gelten jedoch bestimmte Regelungen. Fü die private Krankenversicherung gilt, dass die gezahlten monatlichen Beiträge nicht immer in voller Höhe berücksichtigt werden können. Das liegt daran, dass nur der Anteil der Beiträge berücksichtigt wird, der für sogenannte Basisleistungen der privaten Krankenversicherung gezahlt wird. Für den Versicherungsnehmer ist dieser Anteil jedoch nicht ersichtlich. Er erhält daher von seiner Versicherung jährlich einen Bescheid darüber, wie hoch der Anteil für die absetzungsfähigen Basisleitungen war. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung angegeben werden. Krankenversicherungsbeiträge sind seit einiger Zeit in voller Höhe absetzungsfähig. Dies ist insbesondere für Selbstständige, die keinen Arbeitgeberzuschüsse erhalten, häufig von Vorteil.
PKV und GKV: Die Unterschiede im System
Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich vor allem in ihrer Konzeption. Das betrifft insbesondere den:
- Leistungsumfang und
- die Kosten für die Versicherung
Bei den gesetzlichen Krankenkassen erhält der Versicherte Leistungen, deren Umfang abhängig vom Gesetzgeber ist. Besonders deutlich wird dieser Umstand vor allem immer dann, wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Zuge einer Gesundheitsreform gekürzt werden. Der Versicherte erhält dann für die gleichen Beiträge weniger Leistungen. In der jüngeren Vergangenheit waren von solchen Kürzungen insbesondere Leistungen beim Zahnersatz betroffen. Die Folge: Die Versicherten müssen mit einem Mal deutlich höhere Zuzahlungen leisten. Viele Versicherte sind dazu nicht in der Lage und konnten in der Vergangenheit auch nicht angemessen für diesen Fall vorsorgen. Immer öfter kommt es daher vor, dass sich gesetzlich Krankenversicherte hochwertigen Zahnersatz nicht mehr leisten können.
Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich die Leistungen einer privaten Krankenversicherung ausschließlich daran, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Damit besteht bei einer privaten Krankenversicherung immer die Möglichkeit:
- Die Leistungen an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen
- Leistungen im Bedarfsfall einzufordern, weil sie vertraglich vereinbart wurden.
Die vertragliche Vereinbarung schützt den Versicherungsnehmer insbesondere vor unerwarteten Änderungen des Leistungsumfangs seiner Krankenversicherung. Damit bieten private Krankenversicherungen ein hohes Maß an:
- Flexibilität und
- Sicherheit
für den Versicherungsnehmer.
Ähnlich verhält es sich auch mit den Kosten für eine private Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren sich die Versicherungsbeiträge ausschließlich am Einkommen des Versicherten. Sie werden prozentual berechnet und sind völlig unabhängig vom Leistungsumfang. Das bedeutet, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere Personen mit einem hohen Einkommen deutlich höhere Beiträge für die gleichen Standardleistungen zahlen müssen wie Versicherte mit einem geringen Einkommen.
Wie auch der Leistungsumfang sind bei der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Versicherungsschutz davon abhängig, welche Leistungen vereinbart wurden. Es gilt das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das heißt, der Versicherte muss auch nur für die Leistungen Beiträge zahlen, die er im Bedarfsfall in Anspruch nehmen möchte. Für Leistungen, die nicht gewünscht oder benötigt werden, muss auch nicht gezahlt werden. Wer keine Chefarztbehandlung wünscht, muss dafür auch nicht bezahlen, wenn er sich für einen Tarif entscheidet, in dem eine solche Behandlung nicht enthalten ist. Die Kosten für eine private Krankenversicherung sind damit vor allem abhängig vom tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang.
Dass gleiche Leistungen bei unterschiedlichen Versicherungsanbietern nicht immer gleich viel kosten, hängt vor allem damit zusammen, dass private Krankenversicherungen frei wirtschaften können. Sie können also die Beiträge für bestimmte Leistungen frei bestimmen. Je besser ein Anbieter wirtschaftet, desto günstiger kann er auch seine Tarife anbieten. Günstige Tarife müssen also bei einer privaten Krankenversicherung nicht automatisch auch schlechtere Leistungen bedeuten. Dieser Umstand sollte auch berücksichtigt werden, wenn es darum geht, vor einem Vertragsabschluss unterschiedliche Angebote verschiedener Anbieter mit einander zu vergleichen.
Wie Anbieter vergleichen?
Wer auf der Suche nach einer geeigneten privaten Krankenversicherung ist, sollte immer die folgenden drei Schritte bei der Suche einhalten:
- Persönlichen Bedarf und gewünschte Leistungen festlegen
- Angebote suchen, die diese Leistungen beinhalten
- Passende Angebote miteinander vergleichen
Dieses Vorgehen ist deshalb besonders wichtig, weil nur so sichergestellt werden kann, dass ein Versicherungstarif alle benötigten Leistungen beinhaltet. Aufgrund der freien Preisgestaltungsmöglichkeiten kann es nämlich vorkommen, dass:
- Ein Tarif mehr oder bessere Leistungen enthält als andere Tarife, die genauso viel oder sogar mehr kosten
- Ein Tarif weniger Leistungen enthält als andere Angebote, die genauso viel oder auch weniger kosten
Eine Auswahl eines Tarifes einzig uns allein anhand der Höhe der Kosten ist daher absolut nicht sinnvoll und zu empfehlen! Nur wenn Tarife mit dem gleichen Leistungsumfang miteinander verglichen werden, kann eine Auswahl anhand der Beitragshöhe getroffen werden.
Besonders gut, einfach und schnell geht die Suche und der Vergleich unterschiedlicher Angebote mit einem Vergleichsrechner vonstatten. Er ermittelt anhand der gewünschten Kriterien die Angebote, die zu dem individuellen Anforderungsprofil passen. Die ermittelten Tarife können dann direkt miteinander verglichen und das beste Angebot ausgewählt werden.
Wer sich nicht sicher ist, welche Leistungen er benötigt, sollte sich ausgiebig informieren. Auch eine kostenlose unabhängige Beratung ist immer zu empfehlen.
Welche private Krankenversicherung vergleichen?
Bei einem Vergleich unterschiedlicher Tarife sollten grundsätzlich möglichst viele Anbieter und deren Tarife berücksichtigt werden. Bei einer Zahl von derzeit mehr als 40 Anbietern privater Krankenversicherungen in Deutschland ist ein umfassender Vergleich der Angebote von Hand kaum möglich. Auch aus diesem Grund empfiehlt sich die Nutzung von Vergleichsrechnern. Sie basieren auf umfangreichen Datenbanken, die regelmäßig aktualisiert und gepflegt werden.
Auch bei bestehender privater Krankenversicherung vergleichen?
Wer bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann von einem Vergleich seines Tarifs mit aktuellen Angeboten sehr stark profitieren. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, auch bei einem bestehenden Vertrag in regelmäßigen Abständen einen Vergleich vorzunehmen. Die Vorteile bestehen darin, dass auf diese Weise überprüft werden kann, ob:
- Der bestehende Vertrag vom Leistungsumfang her noch angemessen ist oder gegebenenfalls angepasst werden sollte
- Die gleichen Leistungen bei einem anderen Anbieter zu günstigeren Konditionen erhältlich sind
Wird bei einem solchen Vergleich ein günstigeres Angebot ermittelt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit zu wechseln. Dazu muss:
- Der bestehende Vertrag innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gekündigt werden
- ein neuer Vertrag geschlossen werden
- Ein Nachweis über diesen Vertragsschluss bei der bestehenden Krankenversicherung vorgelegt werden, um einen lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Wird ein solcher Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, wird die Kündigung unwirksam.
Gerade bei älteren Verträgen, die vor 2009 abgeschlossen wurden, muss außerdem berücksichtigt werden, dass Altersrückstellungen nicht zum neuen Anbieter mitgenommen werden können. Diese Rückstellungen sind jedoch besonders wichtig, damit die Beiträge im Alter konstant gehalten werden können. Sie kompensieren nämlich die im Alter steigenden Behandlungskosten. Bei Verträgen, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, ist eine Mitnahme der Altersrückstellungen zu einem neuen Anbieter problemlos möglich.
Probleme bei der Mitnahme von Altersrückstellungen bei Altverträgen betrifft nur den Wechseln zwischen zwei unterschiedlichen Anbietern. Allerdings muss ein Wechsel der privaten Krankenversicherung nicht immer zwangsläufig auch einen Wechsel des Anbieters bedeuten. Ein Wechsel ist auch zwischen unterschiedlichen Tarifen eines Anbieters möglich. Der Vorteil bei dieser Wechselvariante besteht darin, dass bereits gebildete Altersrückstellungen erhalten bleiben. Gerade bei älteren Tarifen kommt es häufig vor, dass neuere Tarife mit einem ähnlichen oder auch dem gleichen Leistungsumfang inzwischen günstiger angeboten werden. Bei umfangreicheren Tarifen können häufig zusätzlich Leistungen abgewählt werden, wodurch sie dann ebenfalls günstiger werden können als ein bestehender Tarif.
Unabhängig davon, ob ein Anbieterwechsel problemlos möglich ist oder nicht, lohnt es sich in jedem Fall, von Zeit zu Zeit einen Vergleich der bestehenden privaten Krankenversicherung mit aktuellen Konditionen durchzuführen.
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland eine vollständige Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass sich jede Person gesetzlich oder privat krankenversichern muss. Die private Krankenversicherung stellt dabei eine von zwei Möglichkeiten dar, der Versicherungspflicht nachzukommen und sich gegen medizinische Behandlungskosten im Krankheitsfall abzusichern. Für Personen, die die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung haben, ist die private in den meisten Fällen die bessere Wahl.
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Ein entscheidender Unterschied zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung besteht darin, dass der Leistungsumfang nicht per Gesetz, sondern rein vertraglich definiert wird. Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung ist damit in sehr hohem Maße abhängig davon, was zwischen Versichertem und dem Versicherungsunternehmen vertraglich vereinbart wurde. Die Spielräume und Möglichkeiten zur Gestaltung sind dabei sehr groß. Dementsprechend unterschiedlich fallen auch die Leistungen in den verschiedenen Tarifen aus. Was auf den ersten Blick sehr kompliziert erscheint, ist bei näherer Betrachtung aber gar nicht so schwer zu verstehen.
Zu unterscheiden ist grundsätzlich immer zwischen:
- Vollversicherungen
- Teilversicherungen
- Zusatzversicherungen
Bei der Vollversicherung handelt es sich um die „klassische“ private Krankenversicherung. Sie bietet den vollständigen Versicherungsschutz für den Krankheitsfall und sichert den Versicherten in der Regel mindestens auf dem gleichen, in den meisten Fällen aber auf einem deutlich höheren Niveau, wie eine gesetzliche Krankenversicherung ab. Neben Basisleistungen, die in etwa dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen, können im Vertrag auch viele zusätzliche Leistungen enthalten sein. Zu den klassischen Zusatzleistungen zählen etwa:
- Chefarztbehandlung
- Unterbringung im Zweibett- oder auch Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalten
- Hochwertiger Zahnersatz
Bei der Teilversicherung handelt es sich um einen Sonderfall speziell für Beamte. Die Versicherungsleistungen entsprechen im Grunde den Leistungen einer Vollversicherung. Weil aber Beamte einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen als Beihilfen von ihrem Dienstherren erhalten, muss auch die private Krankenversicherung für Beamte nur einen Teil der Behandlungskosten abdecken. Sie hat also einen ergänzende Funktion.
Sowohl die private Voll- als auch die Teilversicherung stellen einen vollwertigen Versicherungsschutz insbesondere für:
- Ambulante Behandlungen beim Arzt oder Zahnarzt
- Stationäre Behandlungen im Krankenhaus
- Kosten für Arznei-, Hilfs- und Verbandmittel
sicher. Darüber hinaus enthalten sie häufig auch noch zahlreiche Zusatzleistungen. Diese Zusatzleistungen können bei den meisten privaten Krankenversicherungen als Bestandteil einer Vollversicherung vereinbart werden. Gleichzeitig werden die Zusatzleistungen von vielen Versicherungsanbietern als private Zusatzversicherungen insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte angeboten. Diese können mit den Zusatzversicherungen ihren gesetzlichen Versicherungsschutz gezielt aufwerten.
Optionale Zusatzleistungen
Jeder Volltarif der privaten Krankenversicherung sichert in jedem Fall ambulante und stationäre Behandlungskosten ab. Ergänzend zu diesen Leistungen können in einen Volltarif viele zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden. Zu den gängigsten Zusatzleistungen für eine private Krankenversicherung zählen insbesondere:
- Chefarztbehandlungen
- Kostenübernahme für Seh- oder Hörhilfen
- Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer
- Auslandsversicherungsschutz
- Zahnersatz
- Alternative Heilverfahren/Heilpraktikerbehandlungen
- Kuraufenthalte
- Etc.
Art und Umfang der angebotenen Zusatzleistungen unterscheiden sich je nach Anbieter und dessen Tarifen. Beim Leistungsumfang der zusätzlichen Leistungen kommen bei privaten Krankenversicherungen insbesondere folgende Varianten in Frage:
- Vollständige unbegrenzte Kostenübernahme
- Vollständige begrenzte Kostenübernahmen
- Anteilige unbegrenzte Kostenübernahme
- Anteilige Kostenübernahme bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag
Eine vollständige Kostenübernahme bis zu einem bestimmten Maximalbetrag ist bei vielen privaten Krankenversicherungen zum Beispiel üblich für Sehhilfen. Hier werden die anfallenden Kosten in der Regel bis zu einem bestimmten Betrag – häufig 200 mitunter auch bis zu 500 Euro oder mehr – vollständig übernommen.
Wie werden Leistungen erbracht – Ablauf der Kostenübernahme
Neben der Art und dem Umfang der Leistungen und deren freier vertraglicher Vereinbarung unterscheiden sich private Krankenversicherungen in einem weiteren entscheidenden Punkt von gesetzlichen Krankenkassen. Nämlich in der Abrechnung der erbrachten Leistungen. Das bedeutet, dass der behandelnde Arzt dem Patienten nach der Behandlung die erbrachten Leistungen in Rechnung stellt. Er rechnet also nicht mit der privaten Krankenversicherung ab. Damit ist auch der Patient und nicht die Versicherung dem Arzt gegenüber zur Zahlung verpflichtet.
Um die vereinbarten Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, muss der Versicherte in gewisser Weise mit seiner Versicherung abrechnen. Praktisch bedeutet dies, dass er die Rechnung für die entstandenen Behandlungskosten bei seiner privaten Krankenversicherung einreicht. Diese erstattet ihm dann die entstandenen Kosten zurück. Voraussetzung ist natürlich immer, dass die beanspruchten Leistungen auch tatsächlich durch den Versicherungstarif abgedeckt sind.
Bei kleineren Behandlungen ist dies auch für den Versicherten selbst noch recht einfach zu überschauen. Schwierig wird es jedoch bei umfangreicheren Behandlungen mit vielen verschiedenen Posten. In diesen Fällen ist für den Laien meistens nicht mehr zu erkennen, welche Kosten durch die private Krankenversicherung abgesichert sind und welche eventuell nicht. Aus diesem Grund haben Privatversicherte das Recht, sich vor einer umfangreichen Behandlung einen Kostenvoranschlag geben zu lassen und diesen bei der privaten Versicherung einzureichen. Diese muss dann innerhalb einer Frist von maximal vier Wochen, in dringenden Fällen auch schneller, eine verbindliche Zusage machen, welche Leistungen sie übernimmt, und welche nicht. Ein Anspruch auf die Prüfung der Kostenübernahme besteht für:
- Beamte ab einer Grenze von 1.000 Euro
- Alle anderen Versicherten ab 2.000 Euro
voraussichtlichen Behandlungskosten.
Mit diesem Verfahren können Privatversicherte sicherstellen, dass die anfallenden Kosten auch tatsächlich übernommen werden. Werden Kosten nicht übernommen, kann der Versicherte entscheiden, ob er die Leistungen in Anspruch nehmen und selber bezahlen möchte oder nicht.
Welche Leistungen werden von der privaten Krankenversicherung nicht erbracht?
Grundsätzlich erbringt die private Krankenversicherung nur die Leistungen, die vertraglich vereinbart wurden. Das heißt umgekehrt, dass keine Leistungen erbracht werden, die nicht explizit im Versicherungsvertrag enthalten sind. Nimmt der Versicherte solche Leistungen in Anspruch, die nicht abgesichert sind, muss er die Kosten dafür selber tragen.
Je nach Vertragsgestaltung können auch bestimmte Leistungen grundsätzlich individuell ausgeschlossen werden. Das gilt insbesondere, wenn bei einer Gesundheitsprüfung bei der Aufnahme in die private Krankenversicherungen bestimmte Risiken festgestellt und darauf hin bestimmte Leistungen wegen dieses Risikos vertraglich ausgeschlossen wurden.
Ein weiterer Fall, in dem die private Krankenversicherung keine Leistungen erbringt, liegt dann vor, wenn ein vereinbarter Maximalbetrag für eine bestimmte (Zusatz-)leistung ausgeschöpft wurde. In diesem Fall muss der Versicherte alle weiteren Kosten für eine solche Behandlung ebenfalls selber tragen. Maximalbeträge gelten häufig insbesondere für Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Behandlungen beim Heilpraktiker oder bei Kosten für Sehhilfen. Auch für Zahnersatz gilt häufig in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss eine Staffelung der Leistungen. Im Laufe von bis zu fünf Jahren erhöht die private Krankenversicherung die Maximalbeträge nach und nach, bis sie schließlich die Leistungen vollständig übernimmt.
Alles in Allem sind die Fälle, in denen Leistungen nicht erbracht werden, recht klar abgegrenzt. Mit einer guten Kenntnis des Versicherungsvertrages lassen sie sich gut handhaben.