
Private Haftpflichtversicherung
Für die finanzielle
Sicherheit im Alltag

Wichtige Fakten zur privaten Haftpflichtversicherung
Wer seinen Versicherungsschutz überprüfen sollte
Tarife vergleichen leicht gemacht - auch für ältere Policen
Sinn und Zweck der privaten Haftpflichtversicherung
In Deutschland besteht eine Schadenersatzpflicht gegenüber anderen Personen. Geregelt ist diese Pflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch. In § 823 Absatz 1 heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig
- das Leben
- den Körper
- die Gesundheit
- die Freiheit
- oder ein sonstiges Recht
eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Die Ersatzpflicht im Schadensfall besteht zudem in unbegrenzter Höhe. Und gegen dieses finanzielle Risiko, welches im Extremfall auch existentiell sein kann, schützt die private Haftpflichtversicherung. Allerdings erstreckt sich der Schutz nicht auf vorsätzlich verursachte Schäden, die mit Absicht herbeigeführt werden. Lediglich fahrlässige, also ungewollte Schäden fallen in den Leistungsbereich einer privaten Haftpflichtversicherung.
Das Wort „Pflicht“ ist in diesem Zusammenhang leicht irreführend. Denn es besteht keine Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung, der Schutz ist freiwillig. Das Wort „Pflicht“ bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Begleichung eines entstandenen Schadens nach § 823 BGB.
Obwohl die Absicherung der privaten Haftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist (wie z. B. die KFZ-Haftpflichtversicherung), wird der Abschluss einer solchen Police dringend empfohlen. Zu schnell kann eine Unachtsamkeit zu einem Unglück für andere werden und im Extremfall hohe (finanzielle) Schäden verursachen. Dies gilt sowohl für einen selbst aber auch insbesondere dann, wenn Kinder einen Schaden verursachen und die Eltern im Rahmen Ihrer elterlichen Pflichten zur Begleichung eines Schadens eintreten müssen. Ist hier kein passender Schutz vorhanden, kann es u. U. weitreichende Auswirkungen haben. Denken Sie hierbei nicht an die Brille, auf die man sich draufsetzt. Denken Sie beispielsweise mal an zündelnde Kinder, die eine Lagerhalle in Brand setzen.
Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es in 69,5 Prozent der Haushalte in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung (Stand 2012). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass über 30 Prozent der Haushalte nicht gegen alltägliche Risiken abgesichert sind. Eine hohe Quote, bedenkt man die möglichen Folgen. Zum eigenen Schutz erhalten Top-Schutz-Policen einen so genannten Forderungsausfallschutz. Diese deckt alle Ihnen selbst zugefügten Schäden für den Fall, dass der Schädiger mittellos ist und keine eigene Privathaftpflichtversicherung besitzt (Details siehe „Was kann zusätzlich versichert werden?“).
Was ist versichert?
Grundsätzlich orientieren sich die Tarifbedingungen an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Hierin werden bestimmte Standards festgelegt, die eine Police in jedem Fall umfassen sollte. Alle seriösen Anbieter orientieren sich bei der Gestaltung der Versicherungsbedingungen an den Mindestvorgaben des GDV. Natürlich steht es jedem Anbieter frei, noch weitere Leistungen in die Bedingungen mit aufzunehmen oder vorhandene Bestandteile auszuweiten.
Daraus ergibt sich am Markt eine Unterscheidung in zwei Arten von Policen. Basisabsicherungen orientieren sich in der Regel relativ nah an den Musterbedingungen, Top-Schutz-Policen umfassen hingegen einen deutlich größeren Umfang, sind dafür aber auch etwas teurer.
Zudem unterscheidet man zwischen Verträgen für Singles und für Familien. Nachfolgend sind die Inhalte aufgeführt, die grundsätzlich in jedem Vertrag enthalten sein sollten.Die Versicherungssumme
Einer der wichtigsten Punkte in der Privathaftpflicht ist die Versicherungssumme. Sie ist sozusagen die Begrenzung nach oben, bis zu der die Versicherung maximal leistet. Geht der Schaden über die Höhe der Versicherungssumme hinaus, wäre der Versicherte selbst in der Pflicht.
Bei der Höhe der Versicherungssumme wird unterschieden in
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Einige Anbieter unterscheiden bei der Höhe der Versicherungssumme zwischen der Schadenart. Es ist ratsam, für alle Schadensarten die gleiche Deckungssumme zu wählen, damit im Schadensfall nicht nach der Art des Schadens unterschieden werden muss. Experten empfehlen eine Mindestversicherungssumme von fünf Millionen Euro. Einige Anbieter bieten an, die Versicherungssumme gegen Aufschlag auf z. B. 50 Millionen Euro zu erweitern. Da solche Schadensfälle natürlich sehr selten sind, ist der finanzielle Mehraufwand hierfür überschaubar.
Mietsachschäden
Gemeint sind Schäden an gemieteten Objekten, z. B. eine gemietete Wohnung. Mietsachschäden können beispielsweise Schäden an Türen, Böden oder Wänden sein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind hingegen so genannte Allmählichkeitsschäden. Dies sind Schäden in Form von typischen Verschleißerscheinungen und Abnutzung sowie durch übermäßigen Gebrauch des gemieteten Objektes. Solche Schäden werden nicht beglichen. Auch Glasschäden fallen in der Regel nicht in die Absicherung, hierfür kann eine gesonderte Glasversicherung abgeschlossen werden. Zudem sind Schäden an Elektrogeräten, Gasanlagen, Heizungen oder Boilern nicht mit abgesichert.
Gesondert betrachtet werden Mietsachschäden in Hotelzimmern und Ferienhäusern. Diese können bei einigen Grundschutztarifen ausgeschlossen sein, sollten aber grundsätzlich in einer Top-Schutz-Police enthalten sein.
Passiver Rechtsschutz
Rechtliche Streitigkeiten entstehen vor allem dann, wenn es um die Höhe der Schadenersatzansprüche geht. Wird die Schadenshöhe aus Sicht des Verursachers oder seiner Versicherung als unangemessen oder unberechtigt angesehen, übernimmt die Gesellschaft die Gerichtskosten, sofern es zu einer Rechtsstreitigkeit kommt. In den Versicherungsbedingungen ist in aller Regel bereits die Bevollmächtigung zur Prozessführung verankert, so dass der Versicherer im Ernstfall nicht mehr die Erlaubnis braucht, den Prozess gegen den Geschädigten anführen zu dürfen.
Was kann zusätzlich versichert werden?
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Ob Sportverein, Elternbeirat in der Schule oder ein anderes ehrenamtliches Engagement: Auch im Rahmen dieser Amtsausübung kann es natürlich zu fahrlässigen Schäden kommen. Aber nicht alle Policen schließen diese Tätigkeiten automatisch in ihren Umfang mit ein. Wer eine solche Tätigkeit ausübt, sollte daher seine Versicherungsbedingungen überprüfen und ggf. seinen Tarif wechseln oder den Baustein mit seiner Gesellschaft zusätzlich vereinbaren.
Hoheitliche oder öffentliche Ämter (z. B. Betriebsrat, Bürgermeister, Mitglied in der freiwilligen Feuerwehr) sind grundsätzlich nicht im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierfür sind spezielle Policen vorgesehen.
Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung umfasst die eigenen Forderungen aus einem Schadensfall gegenüber Dritten, sofern diese keine Privathaftpflichtpolice haben und nicht fähig sind, den entstandenen Schaden zu begleichen. In der Regel muss die vorhandene Forderung einen Bagatellbetrag übersteigen, um Leistungen zu erhalten. Zudem gibt es Höchstgrenzen, bis zu denen im Versicherungsfall geleistet würde.
Gefälligkeitsschäden
Klassisches Beispiel für einen Gefälligkeitsschaden ist der Fernseher, der einem Helfer beim Umzug aus der Hand fällt und kaputt ist. Die Schadenursache muss also aus einer (unentgeltlichen) Gefälligkeit heraus resultieren. Ist ein solcher Schaden nicht mit abgesichert, kann das sehr unangenehm sein, da diese Art von Schäden häufig im persönlichen Umfeld auftreten.
Da in diesem Bereich erfahrungsgemäß ein hohes Missbrauchspotential steckt, ist die Deckungssumme für solche Schäden häufig stark begrenzt. Zudem werden diese Schäden häufig mit einer Selbstbeteiligung belegt, um Missbrauch in kleinerem Stil vorzubeugen.
Schäden durch deliktunfähige Kinder
Kinder können laut Gesetzgeber bis zum 7. Lebensjahr (im Straßenverkehr bis zum 10. Lebensjahr) nicht selbst haftbar gemacht werden, sie gelten als deliktunfähig. Sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, hätten Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz und gingen leer aus. Dies kann vor allem im Freundeskreis oder der Nachbarschaft sehr unangenehm sein, da ja zumindest eine moralische Verpflichtung besteht.
Um auch solche Schäden mit einzuschließen, kann die „Einrede der Deliktunfähigkeit“ mit ausgeschlossen werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Deckungssummen hierfür meistens stark begrenzt sind. Einige Anbieter ziehen die Obergrenze bereits bei 5.000 Euro. Zu wenig, so die Stiftung Warentest in einem Statement. Gute Tarife schließen eine Deckungssumme von bis zu 30.000 Euro mit ein.
Schäden als Immobilienbesitzer
Ein eigenes Haus bedeutet zugleich auch eigene Verantwortung. Kann dem Schneeschüppen nicht rechtzeitig nachgekommen werden und ein Passant rutscht aus und verletzt sich, steht u. U. eine Schadenersatzforderungen ins Haus. Oder es löst sich ein Dachziegel und fällt auf das Auto des Nachbarn. Auch in diesem Fall ist es ratsam, ausreichend versichert zu sein. Allerdings sind die Inhalte der Verkehrssicherung für Eigenheime bereits in den Musterbedingungen des GDV verankert, an denen sich alle seriösen Anbieter orientieren.
Anders verhält es sich hingegen bei speziellen Dingen, die im Haus vorhanden sein könnten.
Hierzu zählen z. B.:
- Öltanks inner- oder außerhalb des Hauses
- Betrieb einer Solaranlage
- Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage
- Betrieb einer Kleinwindanlage
Der Einschluss dieser Risiken ist nicht selbstverständlich. Zudem kann es Deckungshöchstgrenzen geben, die zu den vorhandenen Risiken passen sollten. Hier hilft der Blick in die Versicherungsbedingungen, um für Klarheit zu sorgen.
Schlüsselverlust
Häufig sind Schlüsselschäden bei hochwertigen Verträgen bereits verankert. Unterschieden wird zwischen privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Schlüsseln. Die Höhe der Deckung ist in der Regel nach oben begrenzt. Man sollte darauf achten, dass diese Deckungsgrenze nicht zu niedrig angesetzt wird. Kommt es zu einem Schlüsselverlust, der den Austausch einer kompletten Schließanlage zur Folge hätte, kann dieser Schaden sehr schnell sehr teuer werden.
Was ist nicht mit versichert?
Zwar sind neben dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Familienpolice auch die Angehörigen versichert. Problematisch wird es allerdings, wenn es innerhalb des versicherten Personenkreises untereinander zu einem Anspruch kommt. Die Musterbedingungen des GDV sehen nämlich in Punkt 7.5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor, dass Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer seitens dessen mitversicherten Personen (Angehörigen lt. Definition) ausgeschlossen sind. Dies betrifft zudem nicht nur Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer, sondern auch Ansprüche, die zwischen mitversicherten Personen untereinander entstehen. Diesen Vorgaben des GDV folgen nahezu alle Gesellschaften in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, so dass diese Art von Schäden nicht in den Geltungsbereich einer privaten Haftpflichtversicherung fallen.
Natürlich hat der Leistungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung an sich auch Grenzen. Es gibt unterschiedliche Bereiche, für die eine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich ist.
Für die Privatperson können hier folgende Bereich relevant sein:
- Tierhaftpflichtversicherung (für Halter von Hunden und Pferden)
- Bauherrenhaftpflicht (u. U. bereits in der Privathaftpflicht enthalten)
- Grundbesitzerhaftpflicht (z. B. aufgrund unterlassener Gehwegreinigung)
- Jagdhaftpflicht (für alle Jäger mit Jagdschein verpflichtend)
- KFZ-Haftpflicht (Pflicht beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges)
- Luftfahrthaftpflicht (Pflicht beim Betrieb von Luftfahrzeugen)
- Wassersporthaftpflicht (Pflicht für alle Wassersport-Fahrzeuge)
- Vereinshaftpflicht (für Schäden die direkt dem Verein zuzurechnen sind)
Je nachdem, von welchen Bereichen man betroffen ist, sollte (bzw. muss) eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen oder der Umfang der Privathaftpflicht nach Möglichkeit erweitert werden. Einige Gesellschaften bieten auch spezielle Tarife mit einer Ausschnittsdeckung an. Hierin sind genau die Bereiche enthalten, die bei einer privaten Haftpflichtversicherung ausgeklammert wurden.
Wie wird reguliert: Zeitwert, Wiederbeschaffungswert oder Neuwert?
Grundsätzlich darf der Geschädigte nicht schlechter gestellt werden als vorher. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt es dazu in § 249 Abs. 1: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Eine Versicherungsgesellschaft ist jedoch bestrebt, die Kosten bei der Schadensregulierung möglichst gering zu halten. Daher ist abzuwägen, welcher Wert ausreicht, um den o. g. Zustand wieder herzustellen.
Regulierung zum Zeitwert
Bei Sachschäden wird in der Regel nur der Zeitwert gezahlt. Dieser Wert beschreibt den aktuellen Wert einer Sache und ist das Ergebnis aus Neuwert abzgl. Wertverlust durch Gebrauch, Alterung und Abnutzung. Mit dem Zeitwert erhält der Geschädigte die Möglichkeit, auf dem Gebrauchtmarkt ein gleichwertiges Produkt zu erwerben und anstelle des Alten zu nutzen.
Der Zeitwert wird zunächst von Seiten der Versicherung festgelegt. Kann man nachweisen, dass der Zeitwert zu niedrig angesetzt wurde (z. B. durch vergleichbare Angebote auf ebay), besteht die Aussicht auf eine höhere Entschädigung. Handelt es sich um größere Schadensfälle, wird der Zeitwert in der Regel durch einen Sachverständigen ermittelt.
Regulierung zum Wiederbeschaffungswert
Bei seltenen Sammlerstücken, Antiquitäten, Oldtimern oder Kunstgegenständen ist es nicht so einfach, den entstandenen Schaden durch den Zeitwert zu ersetzen. Zudem dürfte der Zeitwert durch fehlende Vergleichsmöglichkeiten je nach Gegenstand schwierig zu ermitteln sein. Hinzu kommen Kosten und Zeitaufwand für die Wiederbeschaffung, der Wiederbeschaffungsaufwand.
Die Summe aus Zeitwert und Widerbeschaffungsaufwand ergibt den Wiederbeschaffungswert. Da der Geschädigte so gestellt sein muss wie vor Eintritt des Schadensfalls (vgl. § 249 BGB), wäre in einem solchen Fall der Wiederbeschaffungswert als finanzieller Ausgleich angemessen.
Regulierung zum Neuwert
Grundsätzlich erfolgt die Erstattung zum Zweitwert, in Ausnahmefällen auch zum Wiederbeschaffungswert. Eine Regulierung zum Neuwert wird von einigen Gesellschaften lediglich aus Kulanz für einen bestimmten Zeitraum nach Kauf (z. B. sechs Monate) vorgenommen.
Ausnahmen gibt es zudem bei Produkten, bei denen schlicht und einfach ein Gebrauchtmarkt fehlt. So hatte ein Geschädigter Recht bekommen, den Neupreis für seine fünf Jahre alte Brille zu erhalten, da es für diese Brille keinen Gebrauchtmarkt gibt. Allerdings war dies eine Einzelfallentscheidung und kann nicht automatisch auf alle vermeintlich ähnlichen Fälle projiziert werden.
Bis wann Kinder mitversichert sind
Grundsätzlich ist eine Familienpolice dazu da, die komplette Familie abzusichern. Hierzu gehören neben dem Ehegatten auch der Partner in einer nichteheähnlichen Lebensgemeinschaft sowie minderjährige, unverheiratete Kinder inklusive Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Genauer hinsehen sollte man bei volljährigen Kindern. Hier müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, um den Schutz im Rahmen der Familienpolice genießen zu können. Solange das Kind in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und dort auch gemeldet ist, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.x
Lebt das Kind hingegen nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer, gilt Versicherungsschutz nur unter folgenden Prämissen:
Das Kind muss unverheiratet sein und darf auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
- Ist das Kind volljährig, muss es sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Erstausbildung befinden, um im Rahmen der elterlichen der Familienpolice abgesichert zu sein
Die Grafik zeigt, wann die Familienversicherung greift und ab wann eine eigene Privathaftpflichtversicherung erforderlich ist. Den Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben über 30 Prozent der Haushalte in Deutschland keine Haftpflichtversicherung. Vermutlich sind hierunter auch eine Vielzahl Studenten und Berufsstarter, die sich über ihre Versicherungslücke gar nicht im Klaren sind.
Falls Sie jemanden kennen, der hiervon betroffen sein könnte, lassen Sie ihm bitte den Hinweis auf diesen Artikel zukommen. So kann er sich selbst informieren und uns oder seinen persönlichen Berater um Rat fragen.
Bitte geben Sie hier die E-Mail-Adresse und den Namen ein. Es wird ein Hinweis auf diesen Artikel per E-Mail versendet, eine Verwendung der Daten für Werbezwecke erfolgt garantiert nicht.
Vom Studenten zum Familienvater mit Eigenheim
Zeiten ändern sich. Aus dem Studium resultiert ein fester Job mit gutem Einkommen, die Freundin wird zur Ehefrau und aus der Mietswohnung in der Innenstadt wird ein Einfamilienhaus am Stadtrand. So oder ähnlich geht es vielen, manchmal sogar schneller als man denkt.
Bei diesen Veränderungen sollte man stets auch seinen Versicherungsordner im Auge haben. Zumindest einmal pro Jahr sollte man sich die Frage stellen, ob alle Policen noch up to date sind oder ob es Veränderungen gegeben hat, die eine Versicherung interessieren könnte.
Wenn aus der Freundin die Ehefrau wird, besteht zum Beispiel häufig eine doppelte Absicherung aus zwei einzelnen Policen. Hier lässt sich einfach Geld sparen, wenn man eine Police kündigt und aus der anderen Single-Police eine Familienabsicherung macht.
Wird man zum Eigenheimbesitzer, sollte man sich überlegen, seine Police aufzuwerten, um auch die Risiken rund ums Haus ausreichend abgesichert zu haben. Dies gilt übrigens auch bereits für die Bauphase eines Hauses.
So gibt es eine ganze Reihe Umstände und Veränderungen, die auch für den Versicherungsordner relevant sind. Übrigens nicht nur in der Haftpflichtversicherung. Am einfachsten ist es, wenn man seinen Berater bei Veränderungen einfach in Kenntnis setzt. Er wird wissen, woraus sich Handlungsbedarf ergibt und wo unter Umständen Dinge optimiert werden könnten. So profitiert man von einem ausreichenden und bedarfsgerechten Schutz und vermeidet zudem teure Doppelabsicherungen.
Was bei einem Vergleich zu beachten ist
Grundsätzlich lässt sich ein Vergleich sehr einfach durchführen. Wichtig ist dabei, dass man die Leistungen auswählt, die man wirklich benötigt. Zudem sollte man auch darauf achten, dass die Versicherungssumme mindestens fünf Millionen Euro beträgt – und zwar über alle Schadensarten, also
- sowohl für Personenschäden
- als auch für Sachschäden
- als auch für Vermögensschäden
Im Zweifel sollte man eher mehr als weniger Leistungspunkte auswählen, da vieles ohnehin bereits ohne Mehrkosten im Gesamtpaket integriert ist.
Die Leistungen
Die Leistungen einer Privathaftpflichtpolice können sehr umfangreich sein. Es gibt allerdings auch Tarife, die nur einen abgespeckten Umfang anbieten. Am sinnvollsten ist es daher, die benötigten Leistungen im Vorfeld eines Vergleiches individuell auszuwählen und auf dieser Basis einen entsprechenden Markt- und Tarifvergleich durchzuführen.
Hierzu zählen insbesondere die folgenden Punkte:
- Schutz für private Bauvorhaben (Bauherrenhaftpflicht)
- Forderungsausfalldeckung
- Gefälligkeitsschäden
- Schäden durch deliktunfähige Kinder
- Nicht gewerbsmäßige Tätigkeit als Tageseltern
- Verlust fremder privater und/ oder dienstlicher Schlüssel
- Vermietung von Zimmer oder Wohnung
- Anmietung einer Ferienwohnung im Ausland
- Heizöltank im eigenen Haus
- Lagerung gewässerschädlicher Stoffe
- Häusliche Abwässer
- u.a.
Hat man alle relevanten Punkte ausgewählt, kommt als nächstes erst der Faktor „Preis“ ins Spiel. Trotzdem sollte man sich in einem transparenten Vergleich auch den Leistungsumfang innerhalb der ausgewählten Leistungswünsche ansehen und verschiedene Tarife gegenüberstellen.
Der Preis
Aufgrund der relativ überschaubaren Kosten einer privaten Haftpflichtversicherung ist der Preis zunächst mal ein weniger wichtiges Kriterium. Denn ob man letzten Endes drei Euro mehr oder weniger pro Jahr bezahlt fällt nicht allzu sehr ins Gewicht.
Erst wenn die Leistungen im Vorfeld ausgewählt wurden und der Vergleich alle gewünschten Kriterien enthält, wird der Preis relevant. Eine wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Verwaltungskosten einer Gesellschaft. Gesellschaften mit schlanken Strukturen ohne ein breites Filialnetz können bei vergleichbaren Leistungen zum Teil deutlich günstigeren Schutz bieten als Andere.
Es geht hierbei nicht um jeden Euro. Doch was einige Gesellschaften, die hier bewusst nicht genannt werden sollen, für Preise aufrufen, ist fast schon unverschämt, wenn man das Verhältnis von Preis und Leistung mit anderen Gesellschaften vergleicht.
Zur Orientierung:
- Ein Basisschutz für einen Single mit ausreichender Versicherungssumme sollte pro Jahr nicht mehr als 50 Euro inkl. Versicherungssteuer kosten
- Ein Top-Schutz für eine Familie mit einer Versicherungssumme von zehn Millionen Euro oder mehr und einem erweiterten Leistungsspektrum sollte pro Jahr nicht mehr als 80 Euro inkl. Versicherungssteuer kosten
Sollte Ihre Police deutlich über diesen Richtwerten liegen, sollten Sie über einen Tarifwechsel zu einem anderen Anbieter nachdenken. Unter Umständen macht auch ein übergreifender Blick über andere Sparten Sinn, da hier möglicherweise weitere Einsparpotentiale schlummern.
Service und Schadensregulierung
Eine Versicherung will zunächst einmal eines - Geld verdienen. Um im Markt mithalten zu können, ist eine Verteuerung der Tarifbeiträge schwierig. Geld lässt sich aber auch einsparen, indem man versucht, bei der Schadensregulierung zu sparen. Ein Punkt, den der Versicherte leider erst dann kennenlernt, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist und die Regulierung ansteht.
Pfiffige Werbeversprechen, tolle Gütesiegel oder ein moderner Internetauftritt nutzen wenig, wenn versucht wird, sich im Schadensfall um die zugesagten Leistungen zu drücken oder zum Beispiel zu versuchen, den Zeitwert herunter zu spielen.
Im Zweifel sollte man bei der Suche nach einem passenden Tarif jemanden fragen, der sich damit auskennt. Und das sollte im Optimalfall Ihr Berater sein. Denn durch seine Erfahrung weiß er sehr genau, welche Gesellschaften im Leistungsfall anstandslos und schnell regulieren und bei welchen Anbietern es regelmäßig zu Verzögerungen, Rückfragen oder sogar Leistungsverweigerungen kommt. Dieses Wissen sollten Sie in jedem Fall in Ihre Entscheidung mit aufnehmen. Auch dann, wenn der bessere Anbieter pro Jahr ein paar Euro teurer sein sollte.
Überprüfung älterer Policen
Häufig werden Haftpflichtpolicen im Alter von 20 Jahren mit der ersten eigenen Wohnung abgeschlossen. Die Absicherung bleibt dann unter Umständen jahrzehntelang im gleichen Tarif bestehen und man kümmert sich auch nicht mehr drum – schließlich ist man ja abgesichert.
Viele Policen sind sogar noch in DM ausgestellt. Die zugrunde liegenden Versicherungssummen sind häufig zu gering und bürgen Gefahrenpotential. Liegt im Fall eines Personenschadens eine Höchstgrenze von „nur“ einer Millionen Euro vor, kann es schnell eng werden, sofern eine lebenslange umfassende Betreuung der geschädigten Person erforderlich wäre. Experten empfehlen eine Mindestabsicherung von drei, besser von fünf Millionen Euro über alle Schadensarten.
Außerdem kann es vorkommen, dass der alte Schutz deutliche Lücken im Leistungsumfang hat. Aus dem einfachen Grund, weil es bestimmte Dinge bei Abschluss der Versicherung noch gar nicht gab und diese dadurch auch nicht in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden konnten. Wird beispielsweise eine hauseigene Photovoltaikanlage mit Stromeinspeisung installiert, entsteht ein so genanntes Einspeiserisiko. Moderne Policen haben diese Absicherung häufig bereits integriert, bei veralteten Policen tun sich hingegen Lücken auf, die im Schadensfall unter Umständen viel Geld kosten können.
Zudem können ältere Policen deutlich teurer sein, da bei Abschluss noch eine ganz andere Kostenquote zugrunde lag. Inzwischen laufen viele Dinge vollautomatisch und die Verwaltungskosten für den Vertrag sind deutlich gesunken. Wer jetzt glaubt, dass eine Gesellschaft seine Kunden darauf aufmerksam macht, dass die Kosten geringer sind und die Beiträge erfreulicherweise abgesenkt werden können, ist auf dem Holzweg. Hier ist Eigeninitiative gefragt! Hierbei helfen wir Ihnen übrigens gern!