Nachfolgend erhalten Sie die Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten in unserem Unternehmen
Nachhaltigkeitsbezogene Information
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten
Verantwortungsvoller und kundenorientierter Vertrieb bedeutet für uns, dass der Kunde eine bestmögliche produktspezifische Beratung erhält. Dazu gehören, sofern unsere Kunden dies wünschen, das Angebot und die Empfehlung geeigneter Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Im Rahmen der Beratung berücksichtigen wir auch die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der Informationen unseres Vertragspartners [für Makler/Mehrfachvertreter: unserer Vertragspartner]. Dabei informieren wir Sie darüber, ob die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung unseres Vertragspartners für Sie einen Vor- bzw. Nachteil bedeutet. Weitere Informationen finden Sie sowohl in den vorvertraglichen Informationen unseres Vertragspartners.
Nachhaltigkeitsaspekte in der Vergütungspolitik
Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass unsere Vergütung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten in Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken steht. Es wird gewährleistet, dass weder die an uns, noch die an unsere Mitarbeiter gezahlte Vergütung von den Nachhaltigkeitsaspekten des jeweils vermittelten Produkts beeinflusst wird.