
Rürup-Rente (Basisrente)
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Das sollten Sie sich sparen!

Wissenswertes zur Rürup-Rente im Überblick
Für wen eigent sich die Rürup-Rente am besten?
Die Rürup-Rente im Test – Anbieter und Tarife im Vergleich
Welche Leistungen bietet die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente heißt mit offiziellem Namen Basisrente und ist eine von zwei Sonderformen der privaten Altersvorsorge, die vom Staat durch steuerliche Vergünstigungen gefördert werden (die zweite Sonderform ist die Riester-Rente). Sie wird jedoch im Volksmund Rürup-Rente genannt: nach dem Ökonomen Bert Rürup, der sie im Rahmen seiner langjährigen Beratertätigkeit für die Bundesregierung entwickelt hat. Bert Rürup war auch viele Jahre lang an verschiedenen deutschen Universitäten in der Forschung und Lehre tätig. Seine Spezialgebiete sind der demografische Wandel der deutschen Gesellschaft und die damit zusammenhängende Rentenproblematik. Die von ihm als Lösungsansatz entwickelte Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt. Im selben Jahr verlieh ihm Ulla Schmidt, die damalige Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung, das Große Bundesverdienstkreuz.
Die Rürup-Rente ist in ihrer Funktionsweise der gesetzlichen Rente nachempfunden. Sie wird jedoch vom Staat in besonderer Weise gefördert, indem die Beiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich abgesetzt werden können und die ausgezahlten Renten noch bis zum Jahr 2040 nicht der vollen Besteuerung unterliegen. Das macht die Rürup-Rente zu einem wertvollen Instrument der privaten Altersvorsorge, vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Denn diese haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente und darüber hinaus keine Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Die ebenfalls staatlich geförderte Riester-Rente kommt für sie wegen der fehlenden Rentenversicherungspflicht auch nicht in Frage.
Aber auch wenn sich die Rürup-Rente in erster Linie an die Selbstständigen und die Freiberufler richtet: Grundsätzlich hat jeder einen Anspruch darauf, auf diese Weise selbst für das Rentenalter vorzusorgen, egal ob selbstständig tätig oder angestellt. Genau hierin besteht der große Unterschied zur gesetzlichen Rente, zur Betriebsrente und zur Riester-Rente – und hieraus leitet sich vermutlich auch der Name Basisrente ab.
Die Rürup-Rente innerhalb des deutschen Rentensystems
Angesichts der sich immer mehr zuspitzenden Rentensituation in Deutschland haben viele Menschen längst die Notwendigkeit einer zusätzlichen Altersvorsorge erkannt. So hat sich inzwischen ein Rentenmodell etabliert, das auf drei Schichten ruht:
- der Basisversorgung (Rürup-Rente, gesetzliche Rente)
- der Zusatzversorgung (Riester-Rente, betriebliche Vorsorge)
- den Kapitalanlageprodukten (nicht geförderte private Anlageformen)
Die gesetzliche Rente allein wird bereits in wenigen Jahrzehnten nicht mehr ausreichen, um das wirtschaftliche Überleben der Ruheständler zu sichern. Dies ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass in Deutschland schon seit den 1980er Jahren die Sterberaten immer unter den Geburtenraten liegen – also immer weniger junge Menschen die Renten für immer mehr Ältere erarbeiten müssen.
Innerhalb des Drei-Schichten-Modells ist deshalb die Rürup-Rente der zweite Bestandteil der Basisversorgung. Als steuerlich begünstigte Rentenform trägt sie von Staatsseite her den immer bedrohlicher werdenden Versorgungslücken Rechnung. Dabei ist die Rürup-Rente so konzipiert, dass jeder sie für sich in Anspruch nehmen kann – was zum Beispiel bei der Riester-Rente nicht der Fall ist (dort ist der Anspruch an die Rentenversicherungspflicht geknüpft). Deswegen ist Letztere dem Bereich Zusatzversorgung zugeordnet.
Die Funktionsweise der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente funktioniert ähnlich wie eine „klassische“ private Rentenversicherung. Sie kann von Banken, Versicherungsunternehmen und neuerdings auch von Fondsgesellschaften angeboten werden. Möglich sind dabei die Formen der
- konventionellen Rentenversicherung und der
- fondsgebundenen Rentenversicherung
Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente sind die Renditechancen höher, aber der Versicherte muss auch ein höheres Risiko mittragen. Die Höhe seiner zukünftigen Rente hängt dann stärker von den Entwicklungen des Kapitalmarktes ab. Außerdem ermöglichen die meisten Anbieter einer fondsgebundenen Rürup-Rente auch nicht die Vereinbarung einer garantierten Mindestlaufzeit für die Rentenauszahlung, welche jedoch von vielen Versicherten gern zur Absicherung ihrer Angehörigen genutzt wird.
Aber unabhängig davon, ob sie konventionell oder fondsgebunden ist: Es handelt sich bei der Rürup-Rente im Grunde genommen immer um eine Variante der Lebensversicherung. Allerdings wird in diesem Fall nicht das Risiko bzw. Ereignis „Tod des Versicherungsnehmers“ versichert, sondern vielmehr das wirtschaftliche Risiko eines zu langen Lebens des Versicherten. Wenn er so lange lebt, dass er seinen Lebensunterhalt nicht mehr durch die Ausübung einer Berufstätigkeit verdient, tritt der Versicherungsfall ein. Die Leistungsauszahlung beginnt also, wenn der Versicherungsnehmer das Erreichen des vereinbarten Rentenalters erlebt. Deswegen spricht man bei der Rürup-Rente auch von einer Erlebensversicherung, im Gegensatz zu einer Risikoversicherung.
Die Finanzierung der Rürup-Rente erfolgt mittels des Kapitaldeckungsverfahrens – des typischen Finanzierungsverfahrens für alle Individualversicherungen. Dabei wird der Sparanteil aus dem Beitrag zur Rürup-Rente für jeden Versicherungsnehmer einzeln am freien Kapitalmarkt angelegt. Die Rückdeckung wird mithilfe eines – ebenfalls für jeden Versicherten individuell gebildetes – Deckungskapitals gewährleistet. Aus diesem Deckungskapital, das im Laufe der Jahre anwächst, werden später die Leistungen der Rürup-Rente gezahlt.
Die staatliche Förderung der Rürup-Rente
Zunächst einmal muss das Angebot des Versicherungsunternehmens die folgenden Kriterien erfüllen, damit es als Rürup-Rente in den Genuss der staatlichen Förderung kommen kann:
- Auszahlung der Leistungen ausschließlich als lebenslange Rente (kein Kapitalwahlrecht und auch kein Recht auf eine Teilkapitalisierung)
- vereinbarter Rentenbeginn: 60 Jahre (Verträge bis zum 31.12.2011) bzw. 62 Jahre (Verträge ab dem 01.01.2012)
- Ansprüche sind nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht verpfändbar und nicht beleihbar
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann kann der Versicherungsnehmer das Angebot als Rürup-Rente wahrnehmen und die entsprechende staatliche Förderung erhalten.
Die Förderung besteht hauptsächlich aus einer umfangreichen steuerlichen Begünstigung der Beitragszahlungen: Im Jahr 2021 können maximal 25.787 Euro (Verheiratete max. 51.574 Euro) in die Rüruprente eingezahlt werden. Diese Höchstgrenze ergibt sich aus dem Beitragssatz der knappschaftlichen Rentenversicherung (KnV) von 24,8 Prozent und der entsprechenden Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 104.400 Euro (Stand 2021).
Die eingezahlten Beiträge zur Rüruprente können im Jahr 2021 zu 92 Prozent als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Jedes Jahr können zusätzlich weitere zwei Prozentpunkte abgesetzt werden (2022 also 94%, 2023 96% usw.), bis ab 2025 die gesamten Beiträge zur Rürup-Rente bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Der Anstieg der steuerlichen Begünstigung gilt natürlich auch für laufende Verträge.
Ähnlich verhält es sich mit der Versteuerung der Leistungen aus der Rürup-Rente. Die nachgelagerte Besteuerung greift erst mit Beginn der Rentenzahlung. Auch hier gilt eine Staffelungsregel: Aktuell (2021) müssen 81 Prozent der Rentenauszahlung versteuert werden. Pro Jahr steigt der zu versteuernde Anteil um einen Prozentpunkt. Erst ab dem Jahr 2040 müssen die Auszahlungen zu 100 Prozent, also komplett versteuert werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der individuelle Steuersatz im Rentenalter aufgrund geringerer Einkünfte und steigender Grundfreibeträge (denn dadurch verschiebt sich auch die steuerliche Progression) bei den meisten Rentnern deutlich geringer ist als im Erwerbsleben. Losgelöst von der möglichen Rendite lohnt sich die Rürup-Rente daher in der Regel allein schon aus steuerlicher Sicht.
Mögliche Zusatzleistungen in Verbindung mit der Rürup-Rente
Abgesehen von den allgemeinen Leistungen (Altersvorsorge) sind bei der Rürup-Rente auch Vereinbarungen über zusätzliche Leistungen problemlos möglich. Das Hauptaugenmerk der meisten Versicherten liegt dabei auf der Hinterbliebenenversorgung und dem Schutz vor der eigenen Berufsunfähigkeit.
Möglichkeiten zur Hinterbliebenenversorgung im Rahmen einer Rürup-Rente:
Die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht vererbbar. Daraus folgt, dass im Regelfall das eingezahlte Kapital verfällt (also beim Versicherungsunternehmen verbleibt), wenn der Versicherte verstirbt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Todesfall vor oder nach dem Auszahlungsbeginn eintritt.
Wenn dies nicht erwünscht ist – zum Beispiel, weil Hinterbliebene versorgt werden sollen – dann können beim Vertragsabschluss für die Rürup-Rente entsprechende zusätzliche Maßnahmen vereinbart werden. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, und die Angebote variieren je nach dem gewählten Versicherungsunternehmen. Gängige Varianten für die Aufwertung der Rürup-Rente zugunsten einer Hinterbliebenenversorgung sind:
- eine garantierte Mindestrentenzeit: die zugesagte Rürup-Rente wird für eine bestimmte Anzahl von Jahren ausgezahlt, auch wenn der Versicherungsnehmer in der Zwischenzeit verstirbt (dies ist allerdings nur möglich, wenn das Rentenalter tatsächlich erreicht wird)
- die Vereinbarung einer Rückerstattung der Beiträge, falls der Versicherte vor dem Erreichen des Rentenalters verstirbt
- eine klassische Hinterbliebenenrente, deren Beiträge jedoch von den Beiträgen zur Rürup-Rente abgezogen werden
Bei diesen Zusatzleistungen muss jedoch unbedingt beachtet werden, dass im Rahmen einer Rürup-Rente nur der Ehepartner und die kindergeldberechtigten Kinder als Hinterbliebene gelten. Und: Der Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung erlischt, wenn die Eheleute sich scheiden lassen bzw. für die Kinder kein Kindergeld mehr gezahlt wird.
Rürup-Rente und der Schutz vor einer Berufsunfähigkeit
Nicht minder wichtig als ein wirksamer Hinterbliebenenschutz ist eine Absicherung für den Fall, dass der eigene Lebensunterhalt schon vor dem Erreichen des Rentenalters nicht mehr selbst durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verdient werden kann. Viele Anbieter der Rürup-Rente haben deswegen auch Möglichkeiten für eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung im Portfolio.
Gängige Varianten hierfür sind eine monatliche Rente oder aber eine Beitragsübernahme (in diesem Falle läuft die Rürup-Rente regulär weiter bis zum Erreichen des regulären Rentenalters, aber der Versicherte muss die Beiträge nicht mehr selbst einzahlen). Wenn der Beitrag für den Invaliditätsschutz nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Prämie bzw. Beitragshöhe ausmacht, dann bleibt die Rürup-Rente steuerlich begünstigt. Außerdem kann dann der Beitrag für die Zusatzversicherung auch im Rahmen des § 10 EStG als Sonderausgabe angerechnet werden, solange die Höchstgrenze von 25.787 Euro pro Person und Jahr eingehalten wird. Damit liegt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge deutlich über der für eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung.
Hierbei sollte allerdings Eines bedacht werden: Eine Rürup-Rente ist nicht kündbar. Im Falle finanzieller Engpässe besteht nur die Möglichkeit, die Beitragszahlungen auszusetzen. Dies ist bei einer Kopplung von Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht getrennt möglich. Eine Zahlungspause bei der Rentenversicherung setzt also gleichzeitig auch den Invaliditätsschutz auf „ruhend“. Ein Punkt, bei dem gerade Verbraucherschützer davor warnen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung an eine Rürup-Rente zu koppeln. Diesen Nachteil haben einige Gesellschaften aufgegriffen, und bieten die Möglichkeit einer Entkopplung der Berufsunfähigkeitsversicherung von der Rürup-Rente bei Beitragsfreistellung an. Zwar würde in dem Fall die steuerliche Förderung der BU-Versicherung verloren gehen, aber der Schutz vor Berufsunfähigkeit könnte aufrecht erhalten werden.
Die Vorteile der Rürup-Rente auf einen Blick
Eine Rürup-Rente hat für die Versicherungsnehmer viele verschiedene Vorteile und ist deswegen sehr gut geeignet, um die für die Zukunft zu erwartenden Versorgungslücken innerhalb des gesetzlichen Rentensystems zu schließen. Sie ist jedoch auch für Personen, die keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben (weil sie entweder nicht beitragspflichtig sind oder mit ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen), durch die steuerlichen Einsparungen ein attraktiver Vorsorgeweg – sei es als alleinige Vorsorge oder als zusätzliche Maßnahme:
- Die Rürup-Rente eignet sich für alle – auch und gerade für Selbstständige und Freiberufler, die unter Umständen keine andere Vorsorgemöglichkeit nutzen können.
- Sie wird in erheblichem Maße steuerlich begünstigt: Die eingezahlten Beiträge können bis zu einer Höhe von 22.767 Euro pro Person und Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Die Rürup-Rente kann sehr flexibel gestaltet werden; die Beitragszahlungen können den Bedürfnissen des Versicherten angepasst werden (Beitragsaussetzungen und Einmal-Einzahlungen sind problemlos möglich).
- Es können zusätzliche Leistungen eingeschlossen werden: Hinterbliebenenversorgung und Invaliditätsschutz. Für Letzteren können die Beiträge bei einer Kopplung an die Rürup-Rente ebenfalls steuerlich abgesetzt werden (im Rahmen der Höchstgrenze), wenn sie nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen.
- Die Rürup-Rente wird nicht angerechnet, wenn das Vermögen zum Erlangen staatlicher Leistungen aufgelistet werden muss – sie ist „Hartz-IV-sicher“. Ebenso kann sie nicht verpfändet werden.
Mögliche Nachteile der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente bietet viele Pluspunkte, hat aber aus Sicht einiger Verbraucher auch Nachteile. Dabei ist es jedoch wichtig, die jeweilige Situation sowie die individuellen Bedürfnisse des Rentenanwärters zu betrachten. Eine pauschale Bewertung erscheint bei der Rürup-Rente ebenso schwierig wie bei allen anderen Produkten des Versicherungsmarktes auch.
Zu den möglichen Nachteilen zählen:
- das fehlende Kapitalwahlrecht (Auszahlung nur als monatliche Rente möglich)
- die Unkündbarkeit (nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ist nur noch eine Beitragsfreistellung bzw. –aussetzung möglich)
- die fehlende Vererbbarkeit (im Regelfall verfällt das Kapital bei einem vorzeitigen Ableben des Rentenberechtigten – aber zusätzliche Maßnahmen zum Hinterbliebenenschutz sind möglich)
- die stark eingeschränkte Übertragbarkeit (nur auf eine andere eigene Rürup-Rente möglich)
Potentieller Personenkreis zur Förderung im Rahmen der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente wurde 2005 als staatlich geförderte Sonderform der privaten Altersvorsorge eingeführt und richtet sich in erster Linie an die Selbstständigen und Freiberufler. Sie ist jedoch – im Unterschied zur ebenfalls steuerlich begünstigten Riester-Rente – nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft. Deswegen können alle Personen die Förderungen im Rahmen einer Rürup-Rente in Anspruch nehmen, und zwar unabhängig davon, ob sie
- sich in einer abhängigen Beschäftigung befinden
- selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind
- sich in einer abhängigen Beschäftigung befinden oder selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind
- Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben
- sie eine betriebliche Altersvorsorge besparen
- noch andere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge nutzen
Allerdings reduziert sich die Höchstgrenze der steuerlich anrechenbaren Beiträge zur Rürup-Rente, wenn der Versicherte über weitere Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge oder berufsständisches Versorgungswerk) verfügt.
Für diese Personen ist die Rürup-Rente besonders geeignet
Obwohl der Anspruch auf eine Rürup-Rente für alle gilt, ist diese Sonderform der privaten Altersvorsorge vor allem für
- die meisten Selbstständigen
- Freiberufler
- Angehörige von Berufsgruppen mit eigenständigen Versorgungswerken (sogenannten Kammerberufe – zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten)
von besonderem Interesse. Diese drei Gruppen sind nicht dazu verpflichtet, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Deswegen sind sie auch nicht zum Bezug einer gesetzlichen Rente berechtigt. Gleichzeitig scheidet wegen der fehlenden Rentenversicherungspflicht auch die staatlich geförderte Privatrente in Form der Riester-Rente aus. Auch die betriebliche Altersvorsorge ist nicht in jedem Fall eine Option, da sie nur für Angestellte und (Gesellschafter-) Geschäftsführer greift, nicht aber für andere Selbstständige und Freiberufler.
Abgesehen davon kann die Rürup-Rente dank der hohen steuerlichen Absatzmöglichkeiten der eingezahlten Beiträge auch für Angestellte attraktiv sein, deren Einkommen so hoch ist, dass sie mehr Beiträge in ihre Altersvorsorge einzahlen möchten als im Rahmen einer Riester-Rente steuerlich geltend gemacht werden können.
Wer sich durch die Rürup-Rente zusätzlich oder vollständig im Bereich Altersvorsorge absichern will, sollte grundsätzlich die verschiedenen Anbieter und Tarife umfassend miteinander vergleichen. Gerade zur Rürup-Rente ist auffällig, wie unterschiedlich bei gleich hoher Beitragszahlung die späteren Rentenleistungen ausfallen können.
Andererseits gilt ebenfalls gerade für die Rürup-Rente, dass das günstigste Angebot nicht unbedingt am besten passt. Die Gestaltung des Tarifs in der Rürup-Rente hängt auch stark vom individuellen Profil des Versicherten und seiner Bereitschaft ab, bei seiner Altersvorsorge Investitionsrisiken zu Gunsten der Rendite einzugehen.
Worauf kommt es beim Test der Rürup-Rente an?
Ein Test der unterschiedlichen Tarife zur Rürup-Rente wird aussagekräftig, wenn er die jeweiligen Beitrags- und Finanzierungsmodelle genau analysiert. Hier liegt einer der großen Unterschiede, die Einfluss auf das Ergebnis haben können.
Tarife zur Rürup-Rente können
- klassisch wie eine Kapitallebensversicherung
- fondsgebunden
- fondssparend
aufgebaut sein.
Diese unterschiedlichen Tarifmodelle zur Rürup-Rente haben nicht nur Einfluss auf die Beitragshöhe, sondern indirekt auf die spätere Höhe der Rentenzahlung. Wird mit weniger Beitragsleistung eine bestimmte Rentenhöhe bereits erreicht, so liegt die Überlegung nahe, diesen Beitrag aus eigener Entscheidung zu steigern und damit eine noch höhere Rente für das Alter zu erwirtschaften.
Zu bedenken ist dabei, dass das Anlagerisiko ebenfalls steigt. Wer großen Wert auf Sicherheit legt, wird sich für das klassische Modell einer Rürup-Rente entscheiden. Dadurch bleiben Überraschungen bei der Rendite aus und die Beiträge sind ebenso langfristig planbar wie die Rürup-Rente selbst.
Zum Test gehört neben der Sicherheit der Finanzierung auch mögliche Zusatzleistungen und Bausteine der jeweilige Tarife. Es ist ein Pluspunkt, wenn die Versicherungsvereinbarungen variabel sind und sich bei diesen je nach Eintrittsalter doch oft recht langfristig angelegten Verträgen zur Rürup-Rente auch geänderten Lebensumständen anpassen können. Eine Kündigung ist auch bei Änderungen des Einkommens nicht vorgesehen, da dies den Sicherungsgedanken der Rürup Rente widerspricht. Allerdings kann die Beitragshöhe flexibel gestaltet werden und ein Ruhen der Beitragszahlung ist ebenfalls möglich.
Bei den Zusatzbausteinen sollte das Augenmerk darauf gelegt werden, in welchem Umfang die Absicherung durch die Rürup-Rente ausgedehnt werden kann. Hinterbliebenenschutz durch eine Witwenrente oder Waisenrente aus der Rürup-Rente ist für Versicherte mit Familie von großem Interesse. Selbst wenn die Rürup-Rente zusätzlich zu den Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbart wird, ist die gesetzliche Witwenrente mit deutlichen Abschlägen belastet und wird auch nicht mehr in jedem Fall dauerhaft gezahlt.
Aufbau, Anlageform und Zusatzleistungen sind aus diesem Grund für einen aussagekräftigen Test der Rürup-Rente sehr wichtig, um die individuelle Auswahl festlegen zu können.
Rürup-Tarife im Vergleich
Ein Vergleich soll Ihnen helfen, den passenden Tarif zur Rürup-Rente zu ermitteln. Dies bedeutet für den Vergleich selbst, dass er eine Vielzahl von Tarifen unterschiedlicher Anbieter darauf prüfen muss, ob diese die von Ihnen als zukünftigem Versicherungskunden angeforderten Voraussetzungen erfüllen.
Die Tarife der Rürup-Rente müssen also direkt vergleichbar sein oder zumindest in verschiedenen Tarifvarianten gleiche Voraussetzungen bieten. Für Sie stellt es keinen Mehrwert dar, wenn ein Anbieter zwar die von Ihnen gewünschte Altersrente in der Rürup-Rente zu einem niedrigeren monatlichen Beitragssatz anbietet, dies aber durch eine fondsgebundene Rürup-Rente erreicht wird, die von Ihnen gar nicht gewünscht wird.
Aus diesem Grund sollte ein neutraler und umfassend durchgeführter Vergleich Sie in die günstige Lage versetzen, beim jeweilig aufgeführten Tarif Aussagen zu finden im Bereich:
- Rentenhöhe
- Beitragshöhe
- Zusammensetzung der Finanzierung
- Zusatzoptionen
- Sonderleistungen nach Anbieter
In der Regel beginnt die Auswahl des passenden Tarifs damit, sich über die Höhe der späteren Rürup-Rente Gedanken zu machen. Steht diese fest, kann der Vergleich zunächst generell diejenigen Anbieter ermitteln, die diese Rentenhöhe mit dem günstigsten Beitrag in der Rürup-Rente verwirklichen.
Da der Vergleich zu den Tarifen und Anbieter der Rürup-Rente nur ein Element der Auswahl ist, empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Diese gibt Gelegenheit, die Details der einzelnen Tarife noch einmal zusammen mit den erfahrenen Versicherungsberatern zu studieren. Häufig kann auf diesem Weg ein Gesamtkonzept erstellt werden, in dem die individuellen Ansprüche und die marktaktuellen Tarife und Produkte zur Rürup-Rente optimal zusammenfinden.
Gerade für Freiberufler, Selbstständige und Personen, die von der Beitragspflicht befreit sind, ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit, eine angemessene Altersvorsorge zu sichern und sie sollten deswegen alle Beratungsangebote und Informationsquellen ausschöpfen.
Wie wird der optimale Tarif zur Rürup-Rente ermittelt?
Der optimale Tarif zur Rürup-Rente ist weitgehend von den individuellen Voraussetzungen des Versicherten abhängig. Maßgeblich dafür, dass sowohl Versicherte wie auch Tarif zusammenpassen sind:
- Alter des Versicherten
- Höhe der Rürup-Rente
- Weitergehende Absicherungsmöglichkeiten (z. B. Invalidität)
- Kosten der Rürup-Rente
- Koppelung/ Entkoppelung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Dies sind nicht alle, aber wichtige Bestandteile eines Versicherungsprofils, aus dem sich im Ergebnis die optimale Kombination von Anforderungen an die Rürup-Rente und Voraussetzungen beim Versicherten ergeben wird.
Während dazu der Versicherungsvergleich eine Reihe von Tarifen zu Rürup-Rente vorschlagen kann, die inhaltlich ganz oder weitgehend den Anforderungen entsprechen, kommt es noch darauf an, den Tarif des ausgewählten Anbieters individuell anzupassen.
Optimal ist ein Tarif zur Rürup-Rente, wenn
- Rentenhöhe
- Sicherheit der Anlageform
- und Umfang der Rürup-Rente inklusive Option auf Hinterbliebenenschutz und Invalidität
auf Versicherungsbeiträge treffen, die Sie sich auch über einen längeren Zeitraum erlauben können.
Bei der genauen Berechnung ist die Prüfung durch einen unabhängigen Berater sinnvoll. Sie erhalten eine effiziente und realistische Einschätzung, wie viel Rente Sie für den Betrag erhalten, den Sie für diese zusätzliche Altersvorsorge vorgesehen haben. So können auch Alternativmodelle besprochen werden, in denen die Rürup-Rente durch weitere Versicherungsprodukte sinnvoll und günstig ergänzt wird.
Selbst wenn Ihr Rentenalter schon langsam in Sichtweite ist, kann die Rürup-Rente in Form einer Einmalzahlung und sich daraus ergebenden Rentenzahlungen noch die längst nötige Rentenabsicherung erreichen. Sobald die Rentenzahlung und der verdiente Ruhestand beginnen, steht dann selbst einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nichts mehr im Wege. Zahlungen aus der Rürup-Rente werden ohne Abschläge auch ins Ausland überwiesen.