
Riester-Rente
Hohe staatliche Förderung
- nicht nur für Familien

Wissenswertes zur Riester-Rente im Überblick
Für wen ist die Riester-Rente besonders gut geeignet?
Die Riester-Rente im Test – Anbieter und Tarife im Vergleich
Die Riester-Rente innerhalb des deutschen Rentensystems
Jahrhundertelang war es auch in Deutschland so, dass das einzige System für die Altersvorsorge in der eigenen Familie bestand. Die mittlere, aktive Generation zog die junge Generation auf und versorgte gleichzeitig auch die alte. Wenn die Kinder herangewachsen waren, kam die Versorgungsaufgabe ihnen zu, dann wieder ihren Kindern, und so weiter und so fort. Die notwendige Sicherheit boten ein eigenes Haus, etwas Land oder – in den Städten – ein Geschäft oder Handwerksbetrieb, die ebenfalls in der Familie weitergegeben wurden.
Solange genügend Kinder geboren wurden, funktionierte der Generationenvertrag problemlos. Mit der Industrialisierung setzte jedoch im 19. Jahrhundert auch eine Verarmung breiter Bevölkerungsschichten mit einer hohen Kindersterblichkeit ein. Hinzu kam, dass viele Menschen zum Arbeiten in die Städte gingen, und auch diese zunehmende Mobilität schwächte die Familienverbände. Um die Versorgung der Alten dennoch zu sichern, entwickelte sich in dieser Zeit die betriebliche Altersvorsorge sehr stark, vor allem in Form von Unterstützungskassen. Außerdem führte Bismarck im Jahr 1889 die gesetzliche Rente ein.
Bis zum ausgehenden 20. Jahrhundert lag deshalb die Hauptverantwortung für die Altersversorgung nicht mehr bei einzelnen Familienmitgliedern, sondern bei einer größeren Gruppe, nämlich dem betrieblichen Versorgungswerk oder der Versicherungsgemeinschaft. Der Grundstein dafür, dass sich das entscheidend geändert hat, wurde jedoch in den 1950er Jahren gelegt. Damals wurde für die gesetzliche Rente das Umlageverfahren eingeführt, das so funktioniert, dass die Leistungen für die Rentenempfänger direkt aus den Beiträgen der Versicherten finanziert werden. Da jedoch in den letzten Jahrzehnten die Geburtenraten hierzulande deutlich gesunken sind, werden die eingezahlten Beiträge schon bald nicht mehr ausreichen, um die gesetzliche Rente weiterhin auf dem bisherigen Niveau zu finanzieren.
Folglich wurden auch andere Sparten des deutschen Rentensystems deutlich ausgebaut. Zur Stärkung der Betriebsrenten wurde 1974 das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) eingeführt, das nicht nur das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Entgeltumwandlung zum Zweck der Altersvorsorge festschreibt, sondern auch alle wichtigen Punkte für die Durchführung der Betriebsrente reguliert.
Um die Menschen außerdem dazu zu motivieren, auch mehr in die private Altersvorsorge zu investieren, wurde im Jahr 2002 erstmals ein staatlich gefördertes privates Rentenmodell eingeführt: die Riester-Rente. Entwickelt wurde diese geschickte Kombination aus eigenem Sparen und staatlicher Förderung von Walter Riester, einem SPD-Politiker, der in den Jahren 1998 bis 2002 im Kabinett von Kanzler Gerhard Schröder Bundesminister für Arbeit und Soziales war. Die Riester-Rente wurde als Bestandteil des 2002 verabschiedeten „Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens“ (kurz: Altersvermögensgesetz oder AltVmG) eingeführt. Schon der Name des Gesetztes weist auf den wesentlichen Punkt bei der Riester-Rente hin: Weil die gesetzliche Rentenversicherung auf der Grundlage des Umlageverfahrens nicht mehr ausreicht, soll nun wieder eine kapitalgedeckte Form der Altersvorsorge gefördert werden. Kapitaldeckung bedeutet dabei zweierlei:
- Die Sparanteile der Beiträge werden für jeden einzelnen Rentenanwärter am Kapitalmarkt angelegt.
- Zur Absicherung der Rentenansprüche wird – ebenfalls für jeden einzelnen Versicherten – ein Deckungskapital aufgebaut, aus dem dann später die Leistungen ausgezahlt werden.
Somit funktioniert dieses Rentensystem trotz gewisser Abhängigkeiten von den Bewegungen des Kapitalmarktes, vor allem im Rendite-Bereich, unabhängig von den demografischen Entwicklungen in Deutschland.
Selbstverständlich gab es die kapitalgedeckte private Rentenversicherung auch schon vor 2002. Da aber die Menschen deutlich weniger darauf zurückgriffen, als dies in Anbetracht der Rentensituation in Deutschland angebracht war, wurde schließlich die staatliche Förderung in Form der Riester-Rente beschlossen.
Seit dem Jahr 2005 wird das deutsche Rentensystem häufig als Drei-Schichten-Modell dargestellt. Die Riester-Rente wird dabei in die zweite Schicht eingeordnet:
- Basisversorgung: gesetzliche Rente und Rürup-Rente
- Zusatzversorgung: Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge
- Kapitalanlageprodukte: private Renten und Lebensversicherungen, die nicht staatlich gefördert werden
Die Funktionsweise der Riester-Rente
Bei der Riester-Rente handelt es sich im Grunde genommen um eine Sonderform der privaten Rentenversicherung. Diese wiederum ist eine Variante der Lebensversicherung, das heißt:
- Während der Phase der Anwartschaft werden Beiträge eingezahlt.
- Diese werden durch die Anlage am freien Kapitalmarkt bestmöglich vermehrt.
- Wenn der Leistungsfall eintritt, werden die Beiträge zuzüglich der Zinsen und der erwirtschafteten Überschüsse (Rendite) ausgezahlt. Die Möglichkeit der Auszahlung in einer einzigen Summe besteht allerdings bei der Riester-Rente nicht; es können zum Beginn der Rentenzeit maximal 30 Prozent in einem Betrag ausgezahlt werden (Teilkapitalisierung).
Der wesentliche Unterschied zur Lebensversicherung besteht hier natürlich darin, dass die vereinbarte Rente dann ausgezahlt wird, wenn der Versicherte das Ende der Laufzeit überlebt. Insofern handelt es sich bei der Riester-Rente also um eine „Erlebensversicherung“.
Die staatliche Förderung der Riester-Rente
Das Besondere an der Riester-Rente ist natürlich die staatliche Förderung. Diese funktioniert auf zwei Ebenen, nämlich
- einer Direktzulage zur Altersvorsorge und
- einer steuerlichen Begünstigung der Beiträge.
Die Direktzulage für die Riester-Rente wird vom Staat jedes Jahr an den Versicherungsnehmer gezahlt. Sie beträgt 154 Euro pro Person. Bei verheirateten und verpartnerten Paaren können beide Partner diese Zulage bekommen, wenn für beide jeweils ein getrennter Vertrag abgeschlossen wird. Außerdem zahlt der Staat für Kinder weitere Zulagen, und zwar
- 185 Euro jährlich für jedes bis 2007 geborene Kind sowie
- 300 Euro jährlich für jedes Kind, ab 2008 zur Welt gekommen ist.
Die Direktzulage für die Kinder wird solange gezahlt, wie die Kinder auch kindergeldberechtigt sind. Ausgezahlt wird sie an das Elternteil, das auch Empfänger des Kindergeldes ist.
Zusätzlich zu dieser direkten Förderung gelten für die Riester-Rente auch noch steuerliche Vergünstigungen. So können die vom Versicherungsnehmer selbst eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 2100 Euro pro Jahr bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Es greift hier der § 10a EStG (Sonderausgaben für die zusätzliche Altersvorsorge). Hinzu kommt, dass das Vermögen, das im Laufe der Jahre für die Riester-Rente angespart wird, während der ganzen Zeit der Rentenanwartschaft unversteuert bleibt. Erst mit der Auszahlung der monatlichen Rente werden Steuern erhoben. In aller Regel überwiegen bei so einer nachgelagerten Besteuerung die Vorteile durch die aktuelle Steuerersparnis, da für die Zukunft mit niedrigeren Steuersätzen gerechnet werden kann.
Wie sicher ist die Riester-Rente?
Um die Sicherheit der Riester-Rente zu erhöhen, gelten für die Versicherungsunternehmen bestimmte Auflagen für die Anlage des eingezahlten Vermögens am Kapitalmarkt, welche im Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegt worden sind. Außerdem ist der Versicherer gesetzlich dazu verpflichtet, am Ende der Laufzeit mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge zurückzuzahlen. Das bedeutet, dass der Versicherte im schlimmsten Fall am Ende der Vertragslaufzeit die Summe der von ihm gezahlten Versicherungsbeiträge plus die Summe der im Laufe der Jahre angesparten staatlichen Zusatzbeiträge erhält. Damit ist die Riester-Rente selbst in dieser Situation noch immer lukrativer als ein Banksparbuch oder ähnliches.
Was passiert bei finanziellen Engpässen mit der Riester-Rente?
Nicht immer entwickelt sich im Leben alles so, wie wir es erwarten oder uns erhoffen. So können mitunter Veränderungen wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine schwere Krankheit innerhalb der Familie zu vorübergehenden finanziellen Engpässen führen. In solch einer Situation sind die Betroffenen dann verständlicherweise darum bemüht, möglichst viel von ihrem Zahlungsballast loszuwerden.
Die Kündigung der Riester-Rente wäre jedoch der falsche Schritt. Sie bewirkt nicht nur eine Aufhebung der Absicherung fürs Alter, sondern macht auch die Rückzahlung sämtlicher erhaltener Förderzulagen notwendig. Vor allem auf Menschen, die aufgrund eines relativ geringen Einkommens nur den Sockelbetrag einzahlen, könnten dadurch weitere finanzielle Schwierigkeiten zukommen, weil ihr Eigenanteil geringer ist als die staatlichen Zulagen.
Die bessere Variante ist deswegen, den Vertrag für die Riester-Rente auf ruhend zu setzen. In diesem Fall werden die Beitragszahlungen ausgesetzt und das bereits angesparte Rentenvermögen eingefroren. Eine Rückzahlung der Zulagen ist jedoch nicht erforderlich. Die Zahlung weiterer Zulagen wird für die Dauer der Vertragsruhe ebenfalls ausgesetzt. Sobald sich die allgemeine finanzielle Lage wieder verbessert hat, kann auch die Riester-Rente inklusive der Zulagenzahlungen wieder aktiviert werden.
Die Vorteile der Riester-Rente auf einen Blick
Folgende Vorteile bietet die Riester-Rente:
- Möglichkeit, die Versorgungslücken zu schließen, die durch das gesetzliche Rentensystem entstehen
- staatliche Riester-Zulage in Höhe von 154 Euro pro Erwachsenem und Jahr
- weitere Zulagen für Kinder (je nach Geburtsjahr 185 oder 300 Euro pro Kind)
- Beiträge können bis zu einer Höhe von 2100 Euro von der Einkommensteuer abgesetzt werden
- sehr flexible Beitragsgestaltung einschließlich nachträglicher Erhöhungs- und Senkungsmöglichkeit
- Vertrag kann bei finanziellen Engpässen auf ruhend gesetzt werden
- angespartes Rentenvermögen bleibt bis zur Auszahlung unversteuert
- keine Anrechnung der Riester-Rente auf das Vermögen bei der Beantragung von ALG II
Mögliche Nachteile der Riester-Rente
Wie bei allen Produkten der Versicherungsbranche gibt es natürlich auch bei der Riester-Rente einiges, was manche als kritikwürdig empfinden. Ob es sich dabei tatsächlich um Nachteile handelt, hängt jedoch stark von der jeweiligen individuellen Situation ab.
So bemängeln einige Kritiker die verhältnismäßig geringen Rendite-Chancen bei der Riester-Rente. Es ist sicher richtig, dass es Anlageformen gibt, bei denen bei derselben Beitragseinzahlung deutlich höhere Überschüsse erwirtschaftet werden können. Allerdings sollte man hierbei nicht außer Acht lassen, dass es sich bei der Riester-Rente um ein Produkt der Altersvorsorge handelt. Das wichtigste Kriterium ist daher eine langfristige Zuverlässigkeit der Anlagen. Diese wird erreicht, indem Risiko und Gewinnchancen sorgfältig gegeneinander abgewogen und verschiedene Arten von Kapitalanlagen miteinander kombiniert werden.
Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, dass die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente zurückgezahlt werden müssen, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Das Ärgernis darüber ist nachvollziehbar – aber ebenso auch die Gründe für diese Regelung. Schließlich sollte die Riester-Rente von vornherein eine Motivation für die Menschen sein, etwas für ihre finanzielle Sicherheit im Alter zu tun. Und dieser Anreiz kann nur dann wirklich zum gewünschten Ziel führen, wenn es auch Konsequenzen für einen vorzeitigen Ausstieg gibt.
Ähnliches gilt auch für den Fall, dass ein Riester-Sparer seinen Wohnsitz ins nicht-europäische Ausland verlegen möchte: Auch dann müssen die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente zurückgezahlt werden. Allerdings wird diese Rückzahlung nicht in einer Summe fällig, sondern kann mit den monatlichen Auszahlungen aus der Riester-Rente verrechnet werden. Es werden dann jeweils 15 Prozent des Rentenbetrags abgezogen und für die Rückzahlung verwendet.
Was passiert mit der Riester-Rente im Todesfall?
Auch die Frage nach der Versorgung der Hinterbliebenen steht immer wieder im Mittelpunkt kritischer Überlegungen zur Riester-Rente. Deshalb soll hier kurz darauf eingegangen werden.
Das ursprüngliche Riester-Konzept sah keinen Hinterbliebenenschutz vor. Inzwischen ist es jedoch durchaus möglich, diesen als zusätzliche Leistung in den Rentenvertrag einzubauen. Ein gängiger Weg ist zum Beispiel die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit. Darunter versteht man eine garantierte Auszahlung der vereinbarten Rente für eine bestimmte Anzahl von Jahren. Sollte der Versicherungsnehmer während dieser Zeit versterben, so erhält eine andere Person die Rente bis zum Ende der Garantiezeit. Diese Person muss im Vertrag namentlich benannt sein, ansonsten fällt die Riester-Rente in den Nachlass und wird an die Erben ausgezahlt.
Auch die Zahlung einer Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder die (noch kindergeldberechtigten) Kinder kann vereinbart werden, wobei diese jedoch meist zeitlich begrenzt ist. Ehepartner haben außerdem die Möglichkeit, den Riester-Vertrag des Verstorbenen zu übernehmen, und zwar unabhängig davon, ob sie bereits einen eigenen haben oder nicht. Dies gilt auch, falls einer der Partner bereits vor dem Erreichen des Auszahlungsbeginns verstirbt. Möglich ist in diesem Falle eine Anrechnung des angesparten Rentenguthabens auf das eigene oder aber die Umwandlung in eine zusätzliche Rente.
Eine klassische Auszahlung des angesparten Guthabens an die Erben ist im Falle der Riester-Rente jedoch immer mit finanziellen Nachteilen verbunden. Denn bei dieser Vorgehensweise müssen die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden.
Potentieller Personenkreis zur Förderung im Rahmen der Riester-Rente
Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass nicht alle Menschen Anspruch auf die Riester-Rente haben. Sie ist vielmehr ganz bestimmten Personenkreisen vorbehalten:
- allen Arbeitnehmern, die zur Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge verpflichtet (und damit auch zum Bezug gesetzlicher Rente berechtigt) sind
- Selbstständigen und Freiberuflern, die trotzdem der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen (zum Beispiel Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse oder mancher Handwerker)
- vollständig erwerbsunfähigen Personen
- Empfängern von ALG I, ALG II („Hartz IV“) und Erziehungsgeld
- Beamte (unter bestimmten Voraussetzungen)
Neben dieser generellen Zugangsbeschränkung gelten außerdem noch weitere Bedingungen für die Berechtigung zur Förderung im Rahmen einer Riester-Rente. Zum einen muss der Rentenanwärter pro Jahr mindestens 4 Prozent seines steuerpflichtigen Vorjahres-Einkommens für die Riester-Rente aufbringen, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Dieser Betrag ist jedoch nach oben hin begrenzt: Mehr als 2100 Euro pro Jahr bzw. 175 Euro pro Monat kann niemand einzahlen – und genauso hoch ist auch die Freigrenze für die steuerliche Begünstigung der Beiträge. Zum anderen gilt als untere Grenze für die Teilnahme an der Riester-Förderung zusätzlich ein sogenannter Sockelbeitrag, der einkommensunabhängig anfällt und seit 2005 bei 60 Euro pro Jahr liegt. Konkret bedeutet das: Wer im Vorjahr sehr wenig oder gar nichts verdient hat, muss im laufenden Jahr trotzdem mindestens 60 Euro in seine Riester-Rente einzahlen, um die Förderung zu erhalten.
Für diese Personen ist die Riester-Rente besonders geeignet
Der Kreis der Personen, die zum Abschluss einer Riester-Rente berechtigt sind, ist relativ groß, und grundsätzlich ist diese Variante der privaten Altersvorsorge jedem zu empfehlen. Allerdings gibt es einige, für die sich eine Riester-Rente ganz besonders lohnt.
Durch die feststehenden Zulagen für Riester-Sparer und deren Angehörige eignet sich die Riester-Rente auf den ersten Blick vor allem für Familien mit Kindern. Ist das Einkommen zudem nicht besonders hoch, fällt auch der Sockelbeitrag von vier Prozent des Bruttoeinkommens entsprechend gering aus. Und hiervon werden dann die Zulagen abgezogen, um den Sparbeitrag zu ermitteln, der letztendlich vom Riester-Sparer zur Erlangung der vollen Zulagen zu sparen ist. Die Beispiele (siehe Grafik rechts) zeigen, dass es bei Familien mit kleinerem Einkommen häufig Förderquoten von 80 Prozent und mehr gibt. Diese Geschenke vom Staat sollte man sich nicht entgehen lassen, zumal es um den Aufbau der eigenen Altersvorsorge geht. Bei Geringverdienern wird häufig das Argument angeführt, dass die Auszahlungen aus der Riester-Rente auf die staatliche Grundsicherung abgerechnet wird. Möglicherweise trifft dies auch zu. Allerdings wären dann die Einzahlungen in die Riester-Rente vergeblich gewesen und man wäre benachteiligt gegenüber einem Nichtsparer. Da heute noch niemand weiß, wie die Regelung in 20 oder 30 Jahren aussehen wird, ist die Beurteilung schwierig. Allerdings spricht bei einer immensen Förderquote aus unserer Sicht einiges dafür, die Riester-Förderung in voller Höhe mitzunehmen und als zusätzlichen Baustein für das Rentenalter aufzubauen.
Es gibt jedoch noch eine weitere wichtige Komponente für Riester-Sparer - den Steuervorteil. Dieser ist vor allem für besser verdienende Angestellte und Beamte interessant. Denn die Beiträge für die Riester-Rente können zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet: Je höher der individuelle Steuersatz, desto höher die Steuerersparnis durch die Riester-Rente.
In den Beispielrechnungen zeigt sich, dass die Förderquote mit Zunahme des Einkommens ebenfalls ansteigt. Denn je höher das Einkommen, desto höher der Grenzsteuerersatz. Und je höher der persönliche Steuersatz, desto höher die Erstattung bei Steuerfreiheit. Bei höheren Einkommensklassen sind die Riester-Zulagen zunächst zweitrangig. Entscheidend ist die Absetzbarkeit der Beiträge, und die ist bei der Riesterrente zu 100 Prozent gegeben.
Natürlich bleibt immer zu bedenken, dass die Auszahlungen im Rentenalter zum dann gültigen Steuersatz als zusätzliches Einkommen versteuert werden müssen. Durch den Wegfall des Erwerbseinkommens ist der Steuersatz im Alter jedoch bei fast allen Rentnern deutlich geringer als im Erwerbsleben. Hinzu kommt der Liquiditätsvorteil durch die Zulagen bzw. Steuererstattungen während der Einzahlungsphase.
Fazit: Verknüpft man die Vorteile durch die staatliche Förderung mit einem vernünftigen Riester-Tarif, dürften die meisten anderen Produkte hinsichtlich Förderquote und der daraus resultierenden Rendite über die gesamte Laufzeit alt aussehen. Es bedarf jedoch immer einer genauen Prüfung von Einkommen und familiärer Situation, um die Riester-Rente letztendlich bewerten zu können. Daher empfehlen wir eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung aller persönlichen Faktoren.
Tarife für die Riester-Rente gibt es bei vielen Versicherern. Bevor Sie sich allerdings für ein Angebot entscheiden, sollten Sie genauere Recherchen und Überlegungen anstellen.
Wer bietet eigentlich die Riester-Rente an?
Die Riester-Rente gehört in den Bereich der privaten Altersvorsorge und wird demzufolge von fast allen Versicherern angeboten, die auch zum Beispiel eine klassische private Rentenversicherung im Portfolio haben. Dies sind unter anderem die folgenden Anbieter:
- Allianz
- Alte Leipziger
- Axa
- Barmenia
- DEVK
- Hannoversche
- HanseMerkur
- HUK
- R+V
- Signal Iduna
- Württembergische
Aber auch viele kleinere Versicherer haben Tarife für die Riester-Rente im Angebot und sollten daher bei einem Vergleich mit in Betracht gezogen werden.
Tests zum Thema Riester-Rente
Die Riester-Rente ist mittlerweile mehr als zehn Jahre alt, befindet sich aber immer wieder auch im Mittelpunkt verschiedenster Diskussionen, die vor allem die Effizienz dieses Vorsorgeproduktes hinterfragen. Um den Kunden die Orientierung zu erleichtern, werden auch regelmäßig und von verschiedenen Stellen Produkttests zum Thema Riester-Rente durchgeführt.
So hat zum Beispiel die Stiftung Warentest im Herbst 2013 unterschiedliche Riester-Tarife näher durchleuchtet. Vier der getesteten Anbieter erhielten für insgesamt fünf Tarife die Testnote „gut“: die HUK24, die Alte Leipziger, die HanseMerkur und zweimal die Hannoversche. Besonderen Wert legten die Tester dabei auf die Höhe der zugesagten Mindestrente und auf den durchschnittlichen Erfolg des Anbieters bei den Kapitalanlagen in den letzten drei Jahren. Denn dieser sorgt am Ende für eine attraktive Rendite – oder eben nicht.
Generell gibt es heute weniger Angebote für die Riester-Rente, die als „gut“ bewertet werden, als dies vor zehn Jahren noch der Fall war. Hierfür gibt es jedoch einige allgemeine Gründe, die ganz unabhängig vom jeweiligen Versicherer wirken:
- Der Garantiezins lag zu Zeiten der Einführung der Riester-Rente bei satten 3,25 Prozent. Nachdem er schrittweise abgesenkt wurde, beträgt er heute nur noch 1,75 Prozent. Dies wirkt sich natürlich bei der Riester-Rente auch auf die Höhe der garantierten Mindestrente aus.
- Im Jahr 2005 wurden außerdem die sogenannten Sterbetafeln in Deutschland überarbeitet und den demografischen Entwicklungen gemäß nach oben angepasst. Für die Versicherer bedeutet das, dass die eingezahlten Beiträge – rein statistisch betrachtet – länger reichen müssen. Auch dies kann eine Minderung der zugesagten Mindestrente zur Folge haben.
- Die Einführung der Unisex-Tarife vor einigen Monaten hat ebenfalls zu einer Veränderung bei der Höhe der zugesagten Rente geführt: Für Männer ist sie im Allgemeinen bei gleichbleibender Beitragshöhe deutlich gesunken, für Frauen allerdings im selben Zuge nur leicht gestiegen.
Dennoch ist die Riester-Rente für viele eine lohnenswerte Form der privaten Altersvorsorge. Die Jahr für Jahr geleisteten staatlichen Zulagen zu den angesparten Eigenbeiträgen werten doch das Rentenvermögen in nicht unerheblichem Maße auf. Auch die steuerlichen Vergünstigungen fallen durchaus ins Gewicht. Und nicht zuletzt ist die Riester-Rente nach wie vor ein sehr sicheres Produkt für die private Altersvorsorge.
Eigenen Vergleich für die Riester-Rente durchführen
Selbst die Produkttests renommierter Test-Institute sind immer nur in einem bestimmten Maße aussagefähig. Denn in aller Regel werden sie für einen Modellkunden durchgeführt. Bei der Stiftung Warentest war dieser Kunde zum Beispiel 37 Jahre alt, ledig und kinderlos. Da aber gerade bei der Riester-Rente der Familienstand, das Geburtsjahr und die Anzahl der Kinder eine wichtige Rolle spielen, ist dieser Kunde womöglich sehr weit von Ihnen entfernt.
Wenn Sie hingegen selbst einen Test zur Riester-Rente durchführen, wird das Ergebnis sehr viel genauer – und das ist gar nicht so kompliziert, wie Sie vielleicht denken. Mittlerweile gibt es sogar Vergleichsrechner, mit denen die Überprüfung verschiedenster Angebote in sehr kurzer Zeit möglich wird. Außerdem hat so ein Vergleichsrechner den Vorteil, dass er
- sehr viel mehr Anbieter in den Vergleich mit einbezieht, als Ihnen womöglich bekannt sind (darunter auch kleinere und unbekanntere Versicherer)
- innerhalb weniger Sekunden ein Vergleichsergebnis liefert, das genau auf Ihre Ansprüche zugeschnitten ist
- anbieterunabhängig arbeitet
- in aller Regel kostenlos und unverbindlich genutzt werden kann
Egal ob mit oder ohne Vergleichsrechner – einen besonderen Schwerpunkt sollten Sie bei Ihrem Vergleich auf die folgenden Aspekte legen:
- Wie viel können oder wollen Sie monatlich in die Riester-Rente einzahlen?
- Wie hoch ist die garantierte Rente, die Ihnen der Versicherer im Gegenzug anbietet?
- Wie renditestark ist das Angebot insgesamt? (Hierbei können Ihnen die Berichte der letzten Geschäftsjahre nützlich sein)
- Welche zusätzlichen Versicherungsleistungen können Sie in Ihre Riester-Rente mit hineinnehmen (Stichwort Hinterbliebenenschutz)?
Natürlich bieten wir Ihnen auch eine kostenlose und gesellschaftsunabhängige Beratung mit einem Marktvergleich über alle Anbieter an. Sie erhalten eine qualifizierte Beratung mit einem Angebot unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebensumstände, Ihres Anlageprofils und Ihrer Wünsche und Vorgaben. bei Bedarf nutzen Sie bitte einfach unsere Vergleichsanfrage.