
Private Rentenversicherung
Keine Förderung,
aber flexibler!

Wissenswertes zur privaten Rentenversicherung
Für wen ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?
Private Rentenversicherungen im Vergleich
Einordnung in das Drei-Schichten-Modell
Ohne die private Rentenversicherung würden weite Teile der heute noch arbeitenden Bevölkerung im Alter finanziell verarmen. Dies liegt nicht nur daran, dass einige Menschen grundsätzlich keinen Zugang zur gesetzlichen Rente haben. Vielmehr ist selbst diese längst nicht mehr die sichere Bank, die sie noch vor einigen Jahrzehnten zu sein schien. Die demografische Entwicklung in Deutschland zeigt einen unmissverständlichen Trend hin zu einer Überalterung unserer Gesellschaft. Rentenversicherungstechnisch gesprochen heißt das: Immer weniger junge Menschen müssen die Altersrenten für immer mehr ältere Menschen erwirtschaften. Man muss kein Mathematiker sein, um zu begreifen, dass diese Gleichung nicht aufgehen kann. Mittel- bis langfristig werden sich deshalb gewaltige Lücken in der Versorgung der deutschen Rentner auftun.
Die private Rentenversicherung ist deshalb ein wichtiges Instrument für die persönliche Zukunftsvorsorge. Sie ist eine von mehreren Varianten der privaten Altersvorsorge, welche unter anderem auch noch
- die Riester-Rente
- die Rürup-Rente
- die Kapitallebensversicherung
- die Sofortrente
umfasst. Innerhalb des deutschen Rentensystems, das als Drei-Schichten-Modell bezeichnet wird, ist die private Rentenversicherung der dritten Schicht, also den Kapitalanlageprodukten, zuzuordnen. Diese unterscheidet sich von der ersten Schicht (Basisversorgung – gesetzliche Rente und Rürup-Rente) und der zweiten Schicht (Zusatzversorgung – Betriebsrente und Riester-Rente) im Wesentlichen dadurch, dass sie nicht staatlich gefördert wird. Dies bedeutet jedoch gleichzeitig, dass sie für jedermann zugänglich ist, unabhängig vom Beschäftigungs- oder sozialrechtlichen Status.
Allgemeine Leistungen der privaten Rentenversicherung
Der Zweck einer privaten Rentenversicherung besteht naturgemäß darin, während des Arbeitslebens Vermögen anzusparen, das dann nach dem Erreichen des Rentenalters ausgezahlt wird. Einer der wesentlichen Punkte dabei ist die Vermehrung des Ersparten aufgrund der Zinsen und der möglicherweise erwirtschafteten Rendite: Der Versicherte zahlt also x Euro in die private Rentenversicherung ein, erhält am Ende der vereinbarten Laufzeit jedoch x + y Euro ausgezahlt. Dieser Aufschlag y, der im Normalfall mehr beträgt als die reine Zinsleistung, ist der Vorteil der privaten Rentenversicherung gegenüber einem Banksparbuch.
Doch damit nicht genug. Es gibt ein weiteres entscheidendes Plus bei dieser Variante der Altersvorsorge: Ist das Rentenalter einmal erreicht, so erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Rente bis an das Lebensende des Versicherten – ganz egal, wie alt er wird. Für Menschen, die deutlich älter werden, als es die Statistiken vorsehen, wird damit der „Gewinn“ bei der privaten Rentenversicherung noch größer.
Die Funktionsweise einer privaten Rentenversicherung
Im Grunde genommen handelt es sich bei der privaten Rentenversicherung um eine Variante der Lebensversicherung, genauer gesagt der Kapitallebensversicherung. Auch hier werden regelmäßig Beiträge eingezahlt. Der Sparanteil dieser Beiträge wird für jeden einzelnen Versicherten am Kapitalmarkt angelegt, und um die Sicherheit zu gewährleisten, wird außerdem für jeden Rentenanwärter ein Deckungskapital aufgebaut. Man spricht deshalb auch vom Kapitaldeckungsverfahren.
Wird das vereinbarte Rentenalter erreicht, dann erhält der Versicherungsnehmer die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung. Diese werden aus dem aufgebauten Deckungskapital ausgezahlt und bestehen aus den eingezahlten Beiträgen zuzüglich der Zinsen und der erwirtschafteten Überschüsse. Bei den meisten Rentenverträgen kann der Versicherte dann zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente wählen. Letztere wird ein Leben lang ausgezahlt. Weil die Leistungsauszahlung nicht durch den Tod des Versicherten ausgelöst wird, sondern dadurch, dass er das festgesetzte Ende der Vertragslaufzeit überlebt, spricht man bei der privaten Rentenversicherung auch von einer Erlebensversicherung.
Wenn der Rentenanwärter verstirbt, bevor er das Rentenalter erreicht, dann verbleiben im Normalfall die eingezahlten Beiträge vollständig beim Versicherungsunternehmen, es sei denn, es wurden zusätzliche Leistungen für den Hinterbliebenenschutz vereinbart. Dasselbe gilt auch, wenn bei der Wahl einer lebenslangen monatlichen Rente der Tod relativ bald nach Beginn der Leistungsauszahlung eintritt: Die überschüssigen Beiträge verbleiben beim Versicherer. Auf diese Weise kann das Versicherungsunternehmen auch die lebenslangen Zahlungen für diejenigen Rentner finanzieren, die länger leben, als ihre eigenen Beiträge reichen würden.
Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung
Im Hinblick auf die Besteuerung muss bei der privaten Rentenversicherung zwischen der Ein- und der Auszahlungsphase unterschieden werden.
Die Beiträge, die der Versicherungsnehmer in seine private Rentenversicherung einzahlt, gehören laut Einkommensteuergesetz zu den Sonderausgaben für Vorsorgeleistungen (§ 10 EStG). Damit können sie bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings gibt es hier einen jährlichen Höchstbetrag, der
- für Angestellte und Beamte bei 1.900 Euro und
- für Selbstständige und Freiberufler bei 2.800 Euro
liegt. Gleichzeitig werden unter diesem Posten auch sämtliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung (falls vorhanden) erfasst – und diese werden stets zuerst angerechnet. Deshalb ist es in der Praxis meist so, dass der § 10 EStG für die Beiträge zur privaten Rentenversicherung nicht mehr greift, weil der zulässige Freibetrag bereits ausgeschöpft ist.
Weil also die Einzahlung der Beiträge zur privaten Rentenversicherung in den meisten Fällen aus versteuertem Einkommen zu erfolgen hat, sieht der Gesetzgeber im Gegenzug eine steuerliche Vergünstigung für die Auszahlung der Rentenleistungen vor. Diese besteht darin, dass von den ausgezahlten Leistungen nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden muss. Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Teil der Renteneinkünfte mit der Einkommensteuer belegt wird. Wie viel das genau ist, wird in § 22 EStG festgesetzt und hängt vom Alter des Versicherten beim Beginn der Rentenauszahlung ab. Je höher dieses liegt, desto geringer wird der Anteil der Rente, der versteuert werden muss. Beginnt die Rente mit 60, fallen für 22 Prozent Steuern an, bei einem Auszahlungsbeginn mit 65 Jahren 18 Prozent und bei 70 Jahren sogar nur 15 Prozent. Diese Regelung gilt übrigens unabhängig davon, ob die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung in einer einzigen Summe oder als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden.
Mögliche Zusatzleistungen bei der privaten Rentenversicherung
Wie bereits weiter oben beschrieben, verbleiben die Leistungen der privaten Rentenversicherung im Normalfall beim Versicherungsunternehmen, wenn der Versicherungsnehmer früher verstirbt, als es die Sterbetafeln erwarten lassen würden. Auf diese Weise wird die lebenslange Leibrente für diejenigen Rentenempfänger finanziert, die besonders lange leben.
Einige Menschen möchten das jedoch so nicht, weil sie gleichzeitig dafür sorgen wollen, dass ihre Hinterbliebenen versorgt sind, wenn sie frühzeitig versterben. In diesem Falle lassen sich je nach dem Anbieter die folgenden zusätzlichen Leistungen für die private Rentenversicherung vereinbaren:
- Beitragsrückgewähr
- Rentengarantiezeit
- Hinterbliebenenrente
Die Beitragsrückgewähr ist wichtig für den Fall, dass der Anwärter für die private Rentenversicherung noch während der Einzahlungsphase verstirbt. Dabei wird eine vorher vertraglich genau vereinbarte Summe an den bezugsberechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Dieser muss im Versicherungsvertrag namentlich genannt sein. Wenn eine Beitragsrückgewähr vereinbart worden ist, ohne dass jedoch eine Empfangsperson festgelegt wurde, so fällt der auszuzahlende Betrag in den allgemeinen Nachlass des verstorbenen Versicherungsnehmers.
Noch häufiger ist es jedoch wahrscheinlich der Fall, dass der Empfänger von Leistungen aus einer privaten Rentenversicherungen verstirbt, nachdem er das Rentenalter erreicht hat. Um die Versorgung der Angehörigen wenigstens bis zu einem bestimmten Zeitpunkt sicherzustellen, kann eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart werden. In diesem Fall wird also die vereinbarte Rente für eine genau festgelegte Anzahl von Jahren ausgezahlt, und dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte selbst noch am Leben ist. Sollte er in der Zwischenzeit versterben, dann erhalten seine Hinterbliebenen die Rente für den Rest der vereinbarten Garantiezeit. Auch hier muss die bezugsberechtigte Person namentlich genannt werden, ansonsten fällt die restliche Rente ebenfalls in den Nachlass des Verstorbenen.
Die dritte Möglichkeit, im Rahmen der privaten Rentenversicherung einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren, besteht in einer Hinterbliebenenrente. Diese wird an eine konkret genannte und dadurch mitversicherte Person ausgezahlt, sobald der Versicherungsnehmer verstirbt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tod während der Einzahlungs- oder der Auszahlungsphase eintritt. Die Hinterbliebenenrente wird genau wie die eigentliche Leibrente ein Leben lang an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Dieser kann der Ehepartner oder ein anderer Verwandter sein, aber auch eine Person außerhalb der Familie.
Sonderformen der privaten Rentenversicherung: die Riester- und die Rürup-Rente
Um mehr Menschen dazu zu motivieren, unabhängig von einer gesetzlichen Rente auch privat für das Alter vorzusorgen, wurden zu Beginn des neuen Jahrtausends im Abstand weniger Jahre zwei Sonderformen der privaten Rentenversicherung eingeführt. Beide werden staatlich gefördert, indem bestimmte Vergünstigungen gelten. Dabei sind jedoch die Arten der Förderung und damit auch die Zielgruppen sehr verschieden.
Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt und richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer sowie an die Empfänger bestimmter staatlicher Leistungen wie Erziehungsgeld, ALG I und ALG II („Hartz IV“). Außerdem können auch die versicherungspflichtigen Handwerker und Künstler, die Beamten sowie vollständig erwerbsunfähige Menschen von der Riester-Förderung profitieren. Diese besteht zum einen in der Zahlung einer jährlichen staatlichen Zulage in Höhe von 154 Euro pro Person. Dazu kommen weitere Zulagen für die Kinder. Zum anderen werden die Beitragszahlungen doppelt steuerlich begünstigt: Die eingezahlten Beiträge können bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Person und Jahr als Sonderausgaben geltend gemacht werden und wirken sich somit direkt einkommensteuersenkend aus. Außerdem bleibt das mithilfe der Riester-Rente angesparte Vermögen während der gesamten Zeit der Anwartschaft unversteuert. Die Besteuerung der Rente erfolgt komplett nachgelagert, was ebenfalls ein Vorteil ist, weil der zukünftige Steuersatz in der Regel niedriger ist als der aktuelle.
Drei Jahre später, also im Jahr 2005, wurde die zweite Variante der staatlich geförderten privaten Rentenversicherung eingeführt: die Rürup-Rente (auch als Basisrente bekannt), welche oftmals auch nach ihrem Erfinder Bert Rürup benannt wird. Die Rürup-Rente wurde für all diejenigen entwickelt, die keinen Zugang zur Riester-Förderung haben. Dies sind in erster Linie
- die Selbstständigen und Freiberufler
- die sogenannten Kammerberufler (zum Beispiel Ärzte, Anwälte oder Architekten)
- die Angestellten mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
Die Rürup-Rente wird zwar nicht durch staatliche Direktzulagen gefördert, erfährt dafür aber umfangreiche steuerliche Vergünstigungen. Die eingezahlten Beiträge sind bis zu einer Höhe von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich abzugsfähig. Auch hier greift die gesetzliche Regelung für den Abzug von Sonderausgaben. Der Anteil an den Beiträgen, die abgesetzt werden können, steigt von Jahr zu Jahr. Aktuell (2014) sind es 78 Prozent, im Jahr 2025 werden es 100 Prozent sein. Ab dieser Zeit können also die Beiträge zur Rürup-Rente vollständig von der Einkommensteuer abgesetzt werden, sofern sie nicht mehr als 20.000 Euro betragen. Die Versteuerung der Altersrente erfolgt auch beim Rürup-Modell nachgelagert, wobei auch hier eine Staffelung festgelegt wurde: Momentan (2014) werden 68 Prozent der Rentenbezüge versteuert. Hier wird die 100-Prozent-Marke jedoch erst im Jahr 2040 erreicht.
Die Bedeutung der privaten Rentenversicherung
Selbst für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit vorzusorgen ist das weltweit geltende Urprinzip der Altersvorsorge. Dies wurde in Deutschland bis ins 19. Jahrhundert und wird an vielen Orten der Welt auch heute noch innerhalb der Familien gehandhabt: Die arbeitende Generation sorgt sowohl für den Nachwuchs als auch für die Alten. Innerhalb dieses Systems waren es vor allem zwei Dinge, die die Existenz im Alter sicherten: möglichst viele Kinder zu haben und neben dem Wohnhaus ein eigenes Geschäft bzw. Stück Land zu besitzen, das die Familie ernähren konnte. Bankkonten und angespartes Geldvermögen spielten damals nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der Bevölkerung eine Rolle.
Als jedoch im 19. Jahrhundert die Industrialisierung kam, wurden die Menschen mobiler, weil sie zum Arbeiten in die Städte gingen. Gleichzeitig verarmten große Teile der Bevölkerung, so dass die Versorgung durch die Familie in vielen Fällen nicht mehr gesichert war. Somit ist es nicht verwunderlich, dass sich gerade zu dieser Zeit die betriebliche Altersvorsorge weit verbreitete und 1889 unter Bismarck eine gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde.
In den 1950er Jahren wurde das Verfahren der gesetzlichen Rentenversicherung umgestellt. Weil die Kapitaldeckung, bei der für jeden einzelnen Versicherungsnehmer ein Rentenvermögen angespart wird, nicht mehr praktikabel war, findet seitdem das Umlageverfahren statt. Dabei werden aus den eingezahlten Beiträgen der Rentenanwärter unmittelbar die Leistungen an die Rentenempfänger ausgezahlt. Rücklagen können bei dieser Methode nur sehr begrenzt gebildet werden.
Dieser Umstand und die demografischen Entwicklungen in Deutschland haben spätestens ab den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu einem massiven Umdenken geführt. Während ein Jahrhundert lang die private Altersvorsorge etwas aus dem Fokus herausgerückt war – mit Ausnahme der Lebensversicherung, die jedoch in erster Linie dem Hinterbliebenenschutz galt – wurde nun sehr deutlich, dass die Versorgung durch die gesetzlichen Leistungsträger zwangsläufig zu erheblichen Lücken führen wird.
Folglich wurden die auch die anderen Elemente des Rentensystems kontinuierlich ausgebaut und gestärkt. Die gesetzlichen Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge wurden zum Beginn des 21. Jahrhunderts nochmals überarbeitet, die staatlichen Sonderformen der Privatrente eingeführt. Aber auch der dritten Schicht, also den Kapitalanlageprodukten wie der privaten Rentenversicherung, fällt im Zuge dieser Entwicklungen eine wichtig Rolle zu. Sie ist aufgrund des unkomplizierten Zugangs ohne besondere Bedingungen oder Gesundheitsfragen ohne Einschränkungen für alle Menschen geeignet, egal ob sie berufstätig sind oder nicht und unabhängig davon, ob sie auch andere Formen der Altersvorsorge nutzen oder nur die dritte Schicht.
Für diese Personengruppen ist die private Rentenversicherung besonders wichtig
Die private Rentenversicherung ist für alle zugänglich, weil der Abschluss an keinerlei Bedingungen geknüpft ist. Zudem ist sie sehr flexibel in der Ausgestaltung, was sich unter anderem darin zeigt, dass je nach der aktuellen Lebenssituation die Beiträge angepasst werden können. Überdies findet vor dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung statt, denn aus Sicht des Versicherungsunternehmens stellt ein schlechter Gesundheitszustand des Versicherten kein Risiko dar, im Gegenteil: Verstirbt ein Mensch früher, als es die Statistik erwarten lassen würde, dann ist dies für den Versicherer ein wirtschaftlicher Vorteil – zumindest, wenn keine Vereinbarungen zum Hinterbliebenenschutz getroffen worden sind. Denn im Normalfall verbleiben die überschüssig eingezahlten Beiträge beim Unternehmen.
Dennoch gibt es Personengruppen, die in besonderer Weise von der privaten Rentenversicherung profitieren. Dies sind vor allem
- Menschen, die nicht zur Zahlung der Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet und somit auch nicht leistungsberechtigt sind (Selbstständige, Spitzenverdiener) sowie
- Menschen, die keinen Zugang zu einer betrieblichen Altersvorsorge haben (Freiberufler, Selbstständige).
Dabei ist es auch sehr oft der Fall, dass beides auf einmal zutrifft.
Aber auch die beiden staatlich geförderten Rentenvarianten der Riester- und Rürup-Rente können unter Umständen nicht in Anspruch genommen werden, obwohl der Betreffende grundsätzlich Zugang zu einer der beiden Formen hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand
- vorhat, im Alter seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen (denn in diesem Falle muss die Riester-Förderung zurückgezahlt werden)
- einen Rentenvertrag möchte, bei dem die Möglichkeit zur Kündigung besteht (was bei der Rürup-Rente unmöglich ist)
- bei seiner Altersvorsorge Wert auf das Kapitalwahlrecht legt, das heißt die Möglichkeit einer Auszahlung des vereinbarten Rentenbetrages in einer Summe (was bei den beiden staatlich geförderten Varianten der privaten Rentenversicherung nicht bzw. nur teilweise gegeben ist)
- ein relativ niedriges steuerpflichtiges Einkommen hat und deswegen von der sehr günstigen Besteuerung der Altersrente zum Ertragsanteil mehr profitieren würde als von den Möglichkeiten des Sonderausgabenabzugs.
Wer eine private Rentenversicherung abschließen möchte, lässt sich auf ein jahrzehntelanges Vertragsverhältnis mit dem Versicherungsunternehmen ein. Denn auch wenn die meisten Verträge eigentlich kündbar sind, empfiehlt sich die Kündigung nicht, weil sonst die eingezahlten Beiträge verlorengehen. Der Tarif sollte also in diesem Falle besonders sorgfältig ausgewählt werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten, nämlich
- die Orientierung an einem veröffentlichten Test und
- die Durchführung eines eigenen Vergleichs
Zur privaten Rentenversicherung vorliegende Tests
Keine Frage, das Thema Rente ist in Deutschland schon seit Jahren ein Dauerbrenner. Somit ist es wenig verwunderlich, dass einerseits die Anbieter rege um die Gunst der zukünftigen Rentner werben und andererseits die Medien in regelmäßigen Abständen Beiträge dazu veröffentlichen. Sehr beliebt sind auch Produkttests, von denen mittlerweile eine stattliche Anzahl im Internet zu finden ist.
Es ist im Prinzip nichts dagegen einzuwenden, sich bei der Suche nach einem geeigneten Tarif an solchen Tests zu orientieren. Allerdings sollten Sie hierbei einige Punkte bedenken:
- Von wann ist der Test? Alles, was älter ist als vom Vorjahr, muss als veraltet gelten, denn die Versicherungsbranche verändert sich ständig.
- Wer hat den Test durchgeführt bzw. wo sind die Ergebnisse veröffentlicht worden? Hieraus lässt sich auf die Seriosität und die Zuverlässigkeit schließen.
- Welche Kriterien wurden bewertet?
- Tests für die private Rentenversicherung werden in der Regel immer für ein und denselben Modellkunden durchgeführt. Weicht dieser stark von Ihnen ab (zum Beispiel altersmäßig)?
Wie verschieden die einzelnen Tests zur privaten Rentenversicherung ausfallen, können Sie feststellen, indem Sie mehrere Ergebnisse miteinander vergleichen. So hat beispielsweise das Nachrichtenmagazin n-tv 2013 einen Test durch das Deutsche Institut für Service-Qualität durchführen lassen. Die drei Erstplatzierten waren: Allianz, Aachen-Münchner und Alte Leipziger. Zwei Jahre vorher kürte die Stiftung Warentest die Debeka, die HUK24 und die Interrisk zu den besten Anbietern. Einen weiteren Test hat es seitdem bei diesem Institut nicht gegeben.
Selbst mehrere Angebote zur privaten Rentenversicherung vergleichen
Wie aus diesem kurzen Beispiel deutlich geworden ist, können die Testergebnisse in Abhängigkeit vom Testzeitpunkt und den Testkriterien sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Sie selbst einen Vergleich verschiedener Angebote zur privaten Rentenversicherung durchführen. Ein solcher Vergleich ist wichtig, weil die Höhe der späteren Rentenleistungen selbst bei gleicher Beitragshöhe sehr unterschiedlich ausfallen kann. Obwohl der Garantiezins für alle gilt und auch die grundsätzliche Funktionsweise überall gleich ist, kann in Extremfällen die Differenz am Ende mehrere Tausend Euro betragen. Hierfür gibt es mehrere mögliche Ursachen:
- Die Versicherungsunternehmen legen das Kapital unterschiedlich an und erwirtschaften dadurch unterschiedlich hohe Renditen.
- Die Versicherungsunternehmen berechnen unterschiedlich hohe Kosten.
- Die Versicherungsunternehmen beteiligen die Kunden in unterschiedlichem Ausmaß an den erwirtschafteten Überschüssen.
Folglich sollten Sie bei Ihrem Vergleich zur privaten Rentenversicherung besonders auf die folgenden Kriterien achten:
- In welche Anlageformen investiert der Versicherer (Fonds oder klassische Anlageformen)?
- Wie ist die Überschussbeteiligung geregelt?
- Wie hoch ist der Kostenanteil bei den Beiträgen?
Des Weiteren sollten Sie natürlich beim Vergleichen auch die folgenden Punkte im Auge haben:
- die gewünschte Rentenhöhe
- die gewünschte Laufzeit
- eventuell gewünschte Zusatzleistungen
- und schließlich: die monatliche Beitragshöhe
Die Durchführung des Vergleichs zur privaten Rentenversicherung mithilfe eines Vergleichsrechners
Eine sehr gute und effiziente Möglichkeit für den Vergleich mehrerer Angebote zur privaten Rentenversicherung ist die Nutzung eines Vergleichsrechners im Internet. Dieser ist nicht nur sehr viel schneller, als es ein Vergleich auf der Grundlage eigener Recherchen wäre, sondern bei seriösen Anbietern auch kostenfrei und unabhängig. Die Anwendung ist dabei völlig unkompliziert: Sie geben zunächst einige Daten zu Ihrer Person ein, die einen Einfluss auf die Beitragshöhe haben, zum Beispiel Ihr Alter, Ihren Familienstand, die Anzahl der Kinder und das gewünschte Alter für den Rentenbeginn. Des Weiteren können Sie wählen, ob und wenn ja welche Art von Zusatzleistungen Ihr Wunschtarif zur privaten Rentenversicherung beinhalten soll.
Auf der Grundlage dieser Kriterien wird der Vergleichsrechner dann die für Sie günstigsten Angebote für die private Rentenversicherung ermitteln und diese auflisten. Nun können Sie die unterschiedlichen Tarife direkt miteinander vergleichen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen. Meist haben Sie auch die Möglichkeit, direkt ein konkretes Angebot anzufordern. Darüber hinaus können Sie natürlich auch immer eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen.