
3 Schichten der Altersvorsorge
Genug Geld im Alter?
Am besten mit der richtigen Förderung!

Wissenswertes zur privaten Altersvorsorge in Deutschland
Das Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge
Welche Altersvorsorge für wen am besten geeignet ist
Die gesetzliche Vorsorge
Die private Altersvorsorge dient vor allem einem Zweck: nämlich die Lücken zu schließen, die durch das gesetzliche Rentensystem entstehen. Diese Lücken entstehen zum einen, weil bestimmte Personengruppen von vornherein ganz oder zumindest teilweise aus der gesetzlichen Altersvorsorge herausfallen, weil sie
- entweder nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind (Selbstständige und Freiberufler)
- oder mit ihrem Einkommen über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Die Beitragsmessungsgrenze (BBG) liegt aktuell (2014) bei 5.950 Euro monatlich (alte Bundesländer) bzw. 5.000 Euro monatlich (neue Bundesländer). Wer mehr verdient, muss sich nicht gesetzlich versichern. Tut er dies trotzdem freiwillig, dann werden Versicherungsbeiträge nur bis zur BBG erhoben. Im Umkehrschluss werden aber später auch keine Leistungen für die zusätzlichen Gehaltsanteile ausgezahlt. Deshalb entscheiden sich viele Spitzenverdiener von vornherein für die private Altersvorsorge. Ähnliches gilt auch für Freiberufler und Selbstständige: Sie sind – mit Ausnahme der Künstler und Publizisten – nicht versicherungspflichtig, haben aber demzufolge auch keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente. Deshalb ist für Spitzenverdiener, Freiberufler und Selbstständige die private Altersvorsorge oftmals die Hauptabsicherung für das Alter, mitunter auch die einzige.
Aber auch diejenigen, die aufgrund ihrer Versicherungspflicht und ihres Einkommens vom gesetzlichen Rentensystem profitieren, können und dürfen sich keineswegs allein darauf verlassen. Das beste Argument für diese Warnung liefert ein kurzer Blick auf die Geburten- und Sterberaten in Deutschland: Schon seit den 1970er Jahren liegt die jährliche Zahl der Geburten kontinuierlich unter der Zahl der Sterbefälle. Medizinische Fortschritte, ein erhöhtes Gesundheitsbewusstsein und ein für breite Bevölkerungsschichten insgesamt körperlich weniger erschöpfendes Arbeitsleben sorgen dafür, dass wir immer älter werden. Gleichzeitig wachsen aber weniger junge Menschen heran, sodass schon in naher Zukunft eine gefährliche Kluft zwischen Renteneinnahmen und Rentenausgaben entstehen wird. Eben diese Kluft wird durch die private Altersvorsorge geschlossen.
Indem Sie privat für das Alter vorsorgen, leisten Sie also aktiv einen Beitrag für Ihre eigene Zukunft und machen sich unabhängig von den demografischen Entwicklungen in Deutschland.
Die grundsätzliche Funktionsweise einer privaten Altersvorsorge
Alle Varianten der privaten Altersvorsorge gehören in die Sparte der kapitalbildenden Versicherungen, bei denen die Finanzierung über das sogenannte Kapitaldeckungsverfahren funktioniert:
- Jeder einzelne Versicherungsnehmer zahlt seine Versicherungsbeiträge ein; in der Regel geschieht das monatlich.
- Diese Beiträge werden - abzüglich des Kostenanteils - am Kapitalmarkt investiert. Welche Anlageformen hierfür genutzt werden bzw. zulässig sind, hängt von der Art der privaten Altersvorsorge sowie vom jeweiligen Anbieter ab.
- Gleichzeitig wird für jeden einzelnen Versicherungsnehmer ein Kapital aufgebaut, das später genutzt wird, um die vereinbarten Altersleistungen auszuzahlen.
- Ist der Zeitpunkt des Renteneintritts erreicht, erhält der Versicherte die Leistungen aus seiner privaten Altersvorsorge. In den meisten Fällen bezieht er eine lebenslange monatliche Rente. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch eine einmalige Kapitalauszahlung möglich.
Die private Altersvorsorge leistet also, sobald der Versicherungsnehmer das vereinbarte Rentenalter erreicht hat. Wird eine monatliche Rentenzahlung vereinbart, so gilt diese ein Leben lang, egal, wie alt der Rentenempfänger wird. Oftmals besteht dabei sogar die Option auf eine sogenannte „garantierte Rentenleistung“. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag auf jeden Fall ausgezahlt bekommt, ganz egal, wie sich die Kapitalmärkte inzwischen entwickelt haben.
In gewisser Weise handelt es sich bei der privaten Altersvorsorge also um eine „Wette“ auf ein langes Leben des Versicherten: Wird er sehr alt, dann gewinnt er, weil er möglicherweise sogar mehr Geld ausgezahlt bekommt, als er eingezahlt hat. Wird er hingegen nicht sehr alt, gewinnt das Versicherungsunternehmen, weil die überschüssigen Beiträge im Normalfall dort verbleiben. Da das Versicherungsunternehmen – rein wirtschaftlich betrachtet – keinen Nutzen von einem langen Leben des Versicherungsnehmers hat, gibt es bei der Rentenversicherung auch keine Gesundheitsprüfung. Sollte der Fall eintreten, dass der Versicherte noch während der Ansparphase verstirbt, dann verbleibt das bereits eingezahlte Vermögen genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls beim Versicherungsunternehmen.
Weil sich viele Menschen jedoch einen Schutz für ihre Hinterbliebenen wünschen, gibt es inzwischen vielerorts die Möglichkeit, eine entsprechende Zusatzvereinbarung in den Vertrag zur privaten Altersvorsorge mit aufzunehmen. Dieser Hinterbliebenenschutz sorgt dafür, dass die Differenz zwischen dem angesparten und dem schon ausgezahlten Vermögen an die Angehörigen (oder eine sonstige, im Vertrag genau benannte Person) ausgezahlt wird. Dies gilt sowohl, wenn der Versicherungsnehmer schon während der Ansparphase verstirbt, als auch bei einem Ableben relativ kurz nach dem Beginn der Auszahlungen.
Die Vorteile der privaten Altersvorsorge im Überblick
Die private Altersvorsorge bietet Ihnen vielerlei Vorteile, und zwar unabhängig davon, ob Sie
- gesetzlich pflichtversichert sind und sie als zusätzliche Absicherung nutzen
- selbstständig oder freiberuflich arbeiten und daher gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben
- angestellter Spitzenverdiener sind und eine adäquate Altersversorgung wünschen.
Zunächst einmal bietet die private Altersvorsorge eine zusätzliche finanzielle Sicherheit für das Alter. Dieser Aspekt kann gar nicht genügend betont werden: Das Problem Altersarmut ist tatsächlich eine reale Bedrohung für eine große Anzahl von heute noch berufstätigen Menschen, und eigentlich kann es sich niemand leisten, davor die Augen zu verschließen. In bestimmten, bereits weiter oben beschriebenen Fällen ist die Privatrente sogar die einzige Versorgungsquelle für das Alter.
Darüber hinaus profitieren Sie bei einer privaten Altersvorsorge von:
- einer hohen Flexibilität bei der Ausgestaltung der Verträge und der Wahl der Beitragshöhe (Anpassungen sind in der Regel problemlos möglich)
- bestimmten steuerlichen Vergünstigungen, vor allem bei den staatlich geförderten Modellen (Riester und Rürup)
- der Tatsache, dass die Riester- und die Rürup-Rente nicht angerechnet werden, falls Sie jemals ALG II („Hartz IV“) beziehen müssen
- der Möglichkeit, bei der klassischen privaten Rentenversicherung die Auszahlung als Einmalbetrag zu erhalten (Kapitalwahlrecht)
- der in vielen Fällen garantierten Rentenleistung, die Sie unabhängig von den Entwicklungen des Kapitalmarktes erhalten
Die Abschlusskosten der privaten Altersvorsorge
Beim Abschluss einer jeden Versicherung entstehen für das Versicherungsunternehmen Kosten: Die Werbung muss gedruckt und verteilt werden, Angestellte und Makler wollen bezahlt sein und für die Herstellung und den Versand der Versicherungsanträge und -policen fallen ebenfalls Kosten an.
Diese sogenannten Abschlusskosten trägt der Versicherungsnehmer. Allerdings ist dies für den Kunden nur indirekt spürbar. Denn die Kosten beim Abschluss einer privaten Altersvorsorge werden nicht separat berechnet, sondern über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig von den eingezahlten Beiträgen abgezogen. Für den Kunden ändert sich dabei äußerlich nichts. Die Beitragshöhe bleibt konstant und nach Ablauf der fünf Jahre, wenn alle Abschlusskosten getilgt sind, steigt der Beitragsanteil, der dem angesparten Vermögen zugeführt wird, entsprechend an. Genaue Informationen über die Abschlusskosten finden Sie in den Versicherungsbedingungen für Ihre private Altersvorsorge.
Wer sich für eine private Altersvorsorge entscheidet, hat hierbei mehrere Möglichkeiten bei der Produktauswahl. Allerdings sind bestimmte Produkte auch nur ausgewählten Personengruppen vorenthalten. Um eine Riester-Rente abschließen zu können, ist es zum Beispiel Voraussetzung, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Eine Rürup-Rente kann hingegen beispielsweise von jedem abgeschlossen werden.
Das Drei-Schichten-Modell der privaten Altersvorsorge umfasst folgende Produkte:
- klassische private Lebens- und Rentenversicherungen (ohne staatliche Förderung)
- die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente
- die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente (auch als Basisrente bekannt)
Nachfolgend werden die einzelnen Produkte innerhalb des Drei-Schichten-Modells näher erläutert. Eine Aussage darüber, welches Produkt für wen am besten geeignet ist, lässt sich nicht pauschal festlegen. Neben der staatlichen Förderung müssen auch immer die "Spielregeln" der einzelnen Produkte beachtet werden. Hinzu kommt die Frage, welche Gesellschaft den individuell besten Tarif anbietet. Daher ist eine individuelle und gesellschaftsunabhängige Beratung durch einen Experten beim Thema Altersvorsorge zu empfehlen.
1. Die private Altersvorsorge in Form einer klassischen privaten Rentenversicherung
Die einfachste Form der privaten Altersvorsorge ist die oftmals auch als „klassische Variante“ bezeichnete private Rentenversicherung. Sie ähnelt in ihrer Funktionsweise stark der Lebensversicherung mit Kapitalbildung: Dort wird das eingezahlte Vermögen angespart und beim Ableben des Versicherten an seine Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei der privaten Rentenversicherung werden die Beiträge ebenfalls angespart. Sie werden jedoch dann fällig, wenn der Versicherungsnehmer das im Vertrag festgelegte Datum überlebt. Insofern könnte man hier also auch von einer „Erlebensversicherung“ sprechen.
Die Kapitalbildung erfolgt wie bei allen anderen Formen der privaten Altersvorsorge mithilfe des bereits beschriebenen Kapitaldeckungsverfahrens. Beim Abschluss des Vertrages wird genau festgelegt, wie viel Geld der Versicherte nach dem Erreichen des Rentenalters bekommt. Diese Summe bzw. dieser Rentenbetrag wird heutzutage in sehr vielen Fällen unabhängig vom Kapitalmarkt garantiert. Sofern sich der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Auszahlungsbeginns nicht für die Möglichkeit einer Einmalzahlung entscheidet, erhält er die festgelegte Rente ein Leben lang – egal, wie alt er wird. Im Falle einer Langlebigkeit bekommt er also unter Umständen mehr zurück, als er selbst eingezahlt hat. Andererseits verbleiben überschüssige Einzahlungen beim Versicherungsunternehmen, falls der betreffende Versicherte früh stirbt und keine Vereinbarungen für einen Hinterbliebenenschutz getroffen hat. Diese Überschüsse werden dann genutzt, um diejenigen Renten mitzufinanzieren, bei denen die eingezahlten Beiträge eigentlich nicht ausreichen.
Vor dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung findet – wie allgemein bei der privaten Altersvorsorge üblich – keine Gesundheitsprüfung statt. Allerdings ist es natürlich so, dass die Beiträge umso niedriger ausfallen, je jünger der Versicherungsanwärter beim Abschluss des Vertrages ist. Dies versteht sich von selbst, wenn man bedenkt, dass ein jüngerer Mensch ja viel länger in die Rentenversicherung einzahlen muss, bevor er Leistungen beziehen kann.
Die in die private Rentenversicherung eingezahlten Beiträge werden sofort versteuert. Allerdings gelten dafür bei der Auszahlung der Rente steuerliche Vorteile: Dann wird nur noch der Ertragsanteil angesetzt, also nur ein Teil der Rentenauszahlung, welcher in Abhängigkeit vom Alter des Rentners beim Rentenbeginn festgelegt wird (§ 22 EStG). Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt dieser bei 18 Prozent.
2. Staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente
Die Einführung der Riester-Rente ist einer der Hauptpunkte des im Jahr 2002 verabschiedeten „Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens“ (kurz: Altersvermögensgesetz oder AltVmG). Entwickelt wurde sie von dem SPD-Politiker Walter Riester, der zu dieser Zeit im Kabinett von Gerhard Schröder Bundesminister für Arbeit und Soziales war.
Ziel der neuen Rentenform war es, den Menschen einen Anreiz für die private Altersvorsorge zu bieten. Dieser Anreiz besteht aus zwei Maßnahmen, nämlich
- einer staatlichen Direktzulage und
- bestimmten steuerlichen Vergünstigungen
Die staatliche Zulage zu den eigenen Rentenbeiträgen beträgt pro Person und Jahr 154 Euro. Bei verheirateten Paaren können beide Partner diese Summe erhalten, wenn sie getrennte Rentenverträge abschließen. Wer Kinder hat, erhält pro Kind weitere 185 Euro (bei Geburten bis 2007) oder sogar 300 Euro (bei Geburten ab 2008) dazu. Dies gilt, solange das Kind auch zum Bezug von Kindergeld berechtigt ist.
Diese staatliche Altersvorsorgezulage ist an die Bedingung geknüpft, dass pro Jahr mindestens 4 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens in die Riester-Rente eingezahlt werden, wobei dies bis zu einem Betrag von 2100 Euro gilt. Hinzu kommt ein jährlich einzuzahlender Sockelbeitrag, der aktuell bei 60 Euro pro Person und Jahr liegt.
Die steuerliche Vergünstigung für diese spezielle Form der privaten Altersvorsorge besteht zum einen darin, dass das angesparte Rentenvermögen bei der Riester-Rente während der gesamten Anwartschaftsphase unversteuert bleibt. Erst mit dem Beginn der Rentenauszahlungen werden Steuern fällig. Zum anderen können die eingezahlten Beiträge bis zu einer Höhe von 2100 Euro pro Person und Jahr als Sonderausgaben im Sinne des § 10a EStG geltend gemacht werden. Sie wirken sich dadurch bei der Erhebung der Einkommensteuer steuermindernd aus.
Allerdings haben nicht alle das Recht auf eine private Altersvorsorge nach dem Riester-Modell. Sie ist den folgenden Personengruppen vorbehalten:
- allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern (die also Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen müssen)
- bestimmten Freiberuflern und Selbstständigen, für die aufgrund ihres besonderen Status eine Versicherungspflicht gilt (v.a. Künstler, Publizisten und manche Handwerker)
- Personen, die zu 100 Prozent berufs- oder dienstunfähig sind
- den Empfängern bzw. Empfangsberechtigten bestimmter staatlicher Leistungen wie ALG I, ALG II und Erziehungsgeld
3. Staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente
Die zweite Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge heißt mit offiziellem Namen eigentlich "Basisrente". Sie wird jedoch analog zur Riester-Rente oft nach ihrem Erfinder benannt: dem Ökonomen Bert Rürup. Er hat dieses Produkt im Jahr 2005 entwickelt und bekam dafür das Große Verdienstkreuz.
Die Rürup-Rente wurde in erster Linie für all diejenigen geschaffen, die keinen Anspruch auf eine Riester-Förderung haben. Dies sind vor allem die Selbstständigen und die Freiberufler. Aber auch Menschen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können von den Vorteilen der Rürup-Rente profitieren.
Die staatliche Vergünstigung besteht bei dieser Variante der privaten Altersvorsorge darin, dass die eingezahlten Beiträge während der Zeit der Rentenanwartschaft weitestgehend unversteuert bleiben. Die Grenze liegt bei 20.000 Euro pro Jahr (für Ehepaare bei 40.000 Euro pro Jahr). Derzeit (2014) sind 78 Prozent der Beitragszahlungen abzugsfähig. Dieser Anteil steigt mit jedem Jahr um 2 Prozentpunkte an und wird demzufolge im Jahr 2025 bei 100 Prozent liegen. Das heißt, dass Sie ab dann Ihre Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich voll absetzen können, sofern sie nicht über 20.000 Euro pro Jahr oder 1.666 Euro pro Monat liegen.
Analog dazu erfolgt auch die – wie auch bei der Riester-Rente nachgelagerte – Besteuerung der ausgezahlten Rente gestaffelt: Aktuell (2014) müssen 68 Prozent der Bruttorentenerträge versteuert werden. Dieser Anteil steigt ebenfalls kontinuierlich an: bis 2020 um zwei Prozentpunkte pro Jahr, ab dann um einen Prozentpunkt jährlich. Er wird demzufolge erst im Jahr 2040 bei 100 Prozent liegen. Hinzu kommt, dass im allgemeinen für die Zukunft niedrigere Steuersätze erwartet werden können. Eine nachgelagerte Besteuerung ist daher immer von Vorteil.
Der Zugang zur Rürup-Rente ist nicht auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Somit können
- versicherungspflichtige Angestellte
- Freiberufler
- Selbstständige
- Angestellte mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
- Beamte
von den Vorteilen dieser besonderen Variante der privaten Altersvorsorge profitieren.
Weitere Formen der privaten Altersvorsorge
Neben den drei genannten Hauptformen der privaten Altersvorsorge gibt es noch weitere Möglichkeiten, selbst etwas für die eigene finanzielle Zukunft zu tun.
So schließen viele Menschen eine Kapitallebensversicherung ab. Diese funktioniert im Grunde genauso wie die klassische private Rentenversicherung: Der Versicherungsnehmer zahlt für eine bestimmte Zeit regelmäßig Beiträge ein. Wenn er das Ende der Vertragslaufzeit erlebt, erhält er das angesparte Kapital zuzüglich der erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt und kann dabei wählen, ob er eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente möchte. Die angesparten Beiträge werden bei der Auszahlung nicht versteuert, sondern nur die Erträge. Der Unterschied zur klassischen Privatrente ist der bereits integrierte Hinterbliebenenschutz: Verstirbt der Versicherte vor dem Auslaufen des Vertrages, erhalten seine Hinterbliebenen eine vorher vereinbarte Versicherungssumme. Dies gilt auch, wenn der Tod schon kurz nach dem Vertragsabschluss eintritt. Deshalb gibt es bei der Kapitallebensversicherung – anders als bei den meisten anderen Formen der privaten Altersvorsorge – eine Gesundheitsprüfung, damit das Risiko für den Versicherer kalkulierbar wird.
Die Sofortrente ist eine weitere interessante Variante der privaten Altersvorsorge. Hier ist das Besondere, dass am Anfang durch den Versicherungsnehmer ein großer Betrag eingezahlt wird, der dann allmählich in Form einer monatlichen Rente wieder ausgezahlt wird. Die Auszahlung beginnt – wie der Name des Produktes verrät – sofort und dauert lebenslang an. Das bedeutet, dass jemand, der sehr lange lebt, unter Umständen mehr ausgezahlt bekommt, als er eingezahlt hat. Umgekehrt verbleiben aber auch bei einem frühen Ableben des Versicherungsnehmers die überschüssigen Einzahlungen beim Versicherungsunternehmen. In diesem Punkt ähneln sich also die klassische Privatrente und die Sofortrente. Die Sofortrente ist vor allem für Menschen attraktiv, die
- zur Zeit des gewünschten Rentenbeginns über einen größeren Geldbetrag verfügen, zum Beispiel Leistungen aus einer Lebensversicherung
- keine Hinterbliebenen finanziell zu versorgen brauchen
- bei guter Gesundheit sind, sodass sie mit einer langen Auszahlungsphase rechnen können.
Die private Altersvorsorge lässt sich auf zweierlei Weise in einen vergleichenden Kontext setzen: einmal im Bezug auf die anderen Säulen der Altersvorsorge in Deutschland und einmal im Hinblick auf die verschiedenen Formen der privaten Altersvorsorge selbst.
1. Die private Altersvorsorge im deutschen Drei-Schichten-Modell
Das deutsche Rentensystem basiert auf drei Schichten:
- gesetzliche Rentenversicherung
- private Altersvorsorge
- betriebliche Altersvorsorge
Alle drei Subsysteme haben ihre Funktion innerhalb des großen Ganzen und lassen sich überdies auch gut miteinander kombinieren.
Allen drei Sparten der Altersvorsorge ist gemeinsam, dass zunächst einmal Geld eingezahlt wird, das dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausgezahlt wird. Dieses Vorgehen dient der finanziellen Absicherung des Versicherungsnehmers im Alter. Dabei ist es so, dass der spätere monatliche Auszahlungsbetrag höher ausfällt aus der vorher über lange Zeit eingezahlte Beitrag zur Rentenversicherung. Dieser Mehrbetrag ergibt sich je nach der Art der Rente aus dem Solidarprinzip oder den von der Versicherungsanstalt erwirtschafteten Überschüssen.
Neben den grundsätzlichen Gemeinsamkeiten gibt es jedoch auch deutliche Unterschiede zwischen gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Dies betrifft zunächst einmal die Personenkreise, für die sie zugänglich sind:
- gesetzliche Rente: pflichtversicherte Angestellte, pflichtversicherte Handwerker und pflichtversicherte Freiberufler (Künstler und Publizisten)
- private Altersvorsorge: in den meisten Formen für alle geeignet trotz unterschiedlich gesetzter Schwerpunkte, mit Ausnahme der Riester-Rente
- betriebliche Altersvorsorge: für angestellte Arbeitnehmer (alle Durchführungswege) sowie für Gesellschafter-Geschäftsführer (einige Varianten)
Des Weiteren werden die verschiedenen Formen der Altersvorsorge auch steuerlich unterschiedlich gehandhabt. Dies betrifft sowohl die eingezahlten Beiträge, die je nach der Rentenart zum Teil steuerlich vergünstigt werden, als auch die ausgezahlten Leistungen, bei denen zwischen einer Vollversteuerung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, einer Besteuerung des Ertragsanteils und einer stufenweisen nachgelagerten Besteuerung zu unterscheiden ist.
Und schließlich gibt es auch bei der Beitragszahlung einen grundlegenden Unterschied zwischen den Systemen: Bei der betrieblichen Altersvorsorge (und nur dort) werden die Beiträge auf dem Wege einer sogenannten Entgeltumwandlung gezahlt: Sie werden dem Versicherungsträger vom Bruttoeinkommen zugeführt, also noch vor der Versteuerung. Dies hat zur Folge, dass das zu versteuernde Einkommen gemindert wird und damit auch die Einkommensteuer niedriger ausfällt. Diese Möglichkeit besteht jedoch weder bei der gesetzlichen Rentenversicherung, noch bei der privaten Altersvorsorge.
2. Die private Altersvorsorge: Welche Form für wen?
Auch zwischen den einzelnen Varianten der privaten Altersvorsorge gibt es deutliche Unterschiede. Dies führt dazu, dass die unterschiedlichen Modelle für verschiedene Personenkreise attraktiv sind.
Die klassische private Rentenversicherung ist dabei die Form, die am breitesten angewendet werden kann und wird. Sie ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Dasselbe gilt auch für die Kapitallebensversicherung, wobei hier der einschränkende Aspekt einer Gesundheitsprüfung hinzukommt.
Anders verhält es sich bei den beiden staatlich geförderten Modellen der privaten Altersvorsorge. Der Zugang zur Riester-Förderung ist klar reguliert und den gesetzlich Pflichtversicherten sowie den Empfängern bestimmter staatlicher Leistungen vorbehalten. Die Rürup-Rente wiederum ist zwar theoretisch für alle offen, aber sie lohnt sich aufgrund der steuerlichen Behandlung der Beiträge und Rentenauszahlungen vor allem für diejenigen, die ein hohes Einkommen mit einem entsprechend hohen Steuersatz haben.
Verallgemeinernd lassen sich für die verschiedenen Personenkreise folgende Modelle der privaten Altersvorsorge als geeignet zuordnen:
- sozialversicherungspflichtig angestellte Arbeitnehmer: private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Riester-Rente
- Angestellte, deren Einkommen über der BBG liegt: private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Rürup-Rente
- Selbstständige und Freiberufler ohne Versicherungspflicht: private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Rürup-Rente
- Selbstständige und Freiberufler mit Versicherungspflicht: private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Riester-Rente
- Beamte: private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung, Riester-Rente, Rürup-Rente
Die Sofortrente wurde hierbei nicht berücksichtigt, da es sich hierbei um einen sehr speziellen Fall handelt. Sie ist grundsätzlich für alle geeignet, die über einen entsprechend großen Einzahlungsbetrag verfügen.