
Wohngebäude-Versicherung
Der passende Schutz
für Ihr Eigenheim

Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung
Neubau oder Bestandsimmobilie - was man dabei beachten sollte
Der richtige Versicherungswert und der passende Tarif
Welche Schäden sind durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Die Wohngebäudeversicherung sichert den Eigenheimbesitzer vor möglichen Schäden am Gebäude. Es werden grundsätzlich alle Schäden ersetzt, die an versicherten Sachen durch versicherte Gefahren verursacht werden. Zu den versicherten Gefahren gehören grundsätzlich alle Risiken, die sich aus Feuer-, Hagel-, Sturm- und Leitungswasserschäden ergeben. Grundsätzlich ist das Ziel dieser Versicherung, im Schadensfall die Kosten für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes durch die Versicherung ersetzt zu bekommen. Neben dem reinen Gebäude zählen auch Dinge wie
- Gebäudezubehör im engeren Sinne (Briefkasten- und Klingelanlagen, Mülltonnen)
- Gebäudezubehör im weiteren Sinne (z. B. Garage, Carport, Gewächshaus, Gartenhaus)
- Einbaumöbel (z. B. Küche), sofern sie individuell für ein Gebäude gefertigt wurden
- Am Gebäude angebrachte Dinge (z. B. Markisen, Überdachungen, Satellitenschüsseln)
zum Umfang der Wohngebäudeversicherung. Hierbei müssen jedoch teilweise gewisse Höchstgrenzen beachtet oder detaillierte Angaben beim Abschluss gemacht werden.
Die versicherten Gefahren im Einzelnen
Im Prinzip verbindet die Wohngebäudeversicherung drei Versicherungen in einer Police:
- Feuerversicherung
- Leitungswasserversicherung
- Sturmversicherung (inkl. Hagel)
Zu diesen drei Oberbegriffen finden sich in den Versicherungsbedingungen eines jeden Tarifes detaillierte Angaben, wie die möglichen Schäden im Einzelnen definiert sind und in welchem Fall kein Leistungsfall vorliegt.
Nachfolgende Angaben stützen sich auf die Musterbedingungen für die allgemeine Wohngebäudeversicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Diese Vorgaben müssen nicht zwangsläufig von jeder Gesellschaft beachtet werden. Seriöse Anbieter legen jedoch diese Mindestangaben zugrunde, Abweichungen bestehen in der Regel nur zu Gunsten des Kunden in Form von höheren Leistungen oder kulanteren Regelungen.
Umfang der Feuerversicherung
Zum Oberbegriff der Feuerversicherung gehören im Einzelnen folgende Gefahren:
- Brand (Feuer ohne bestimmten Brandherd oder Feuer, welches den ursprünglichen Brandherd verlassen hat, z. B. durch einen Brand im Nachbargebäude; Achtung: ggf. Rauchmelderpflicht beachten, da sonst Teilschuld möglich)
- Blitzschlag (versichert sind die Sachen, die vom Auftreffen eines Blitzschlages Schaden nehmen, inkl. Kurzschluss- und Überspannungsschäden)
- Explosion (plötzlicher Kraftaustritt durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen)
- Implosion (plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck)
- Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Umfang der Leitungswasserversicherung
Die Leitungswasserversicherung beinhaltet folgendes:
- Leitungswasser (Wasser, welches aus Leitungen innerhalb oder außerhalb des Hauses unvorhergesehen und unbeabsichtigt ausgetreten ist)
- Bruchschäden (z. B. frostbedingt an Rohrleitungen der Heizung, der Wasserversorgung oder einer Solarheizungsanlage)
Umfang der Sturmversicherung
Im Rahmen der Sturmversicherung sind folgende Schäden abgesichert:
- Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mindestens 63 km/ Stunde, dies entspricht Windstärke 8)
- Hagel (resultierende Schäden sind unabhängig von der Hagelkorngröße ohne Beschränkung versichert)
Erweiterung: Absicherung gegen Elementarschäden
Um den Umfang der Wohngebäudeversicherung zu erweitern, kann man sein Haus zusätzlich gegen Schäden durch Naturgewalten – so genannte Elementarschäden – absichern. Der erweiterte Versicherungsumfang enthält dann zusätzlich folgende Elementarereignisse:
- Erdbeben
- Erdrutsch
- Erdsenkung
- Lawinen
- Rückstau
- Schneedruck
- Überschwemmung
- Vulkanausbruch
Ungefähr 30 Prozent aller Häuser in Deutschland sind gegen Elementarereignisse abgesichert. Die Absicherung kann gegen einen Prämienaufschlag gemeinsam mit einer Wohngebäudeversicherung vorgenommen werden – zumindest in den meisten Fällen. Denn in einigen Regionen (z. B. Hochwassergebieten mit der höchsten Gefährdungsklasse GK4) gibt es aufgrund der vergleichsweise hohen Zahl folgenschwerer Elementarschäden keine Gesellschaft, die einen (bezahlbaren) Schutz anbietet. Der Grund ist einfach: Der nächste Leistungsfall ist bereits vorprogrammiert. In anderen Gebieten kann es zwar Anbieter geben, die Prämie ist jedoch außerordentlich hoch, da die Gefahr größer ist als in anderen Gebieten. Grundsätzlich ist der Einschluss von Elementarschäden sicherlich zu empfehlen, sofern die Prämie hierfür im Rahmen liegt. Ist dies nicht der Fall, kann die Entscheidung für oder gegen eine solche Absicherung nur sehr individuell erfolgen.
Bei der Elementarschadenversicherung arbeiten in diesem Bereich fast alle Gesellschaften mit einem Selbstbehalt für den Versicherungsnehmer. Dieser kann beispielsweise bei zehn Prozent der Schadenssumme oder bei fünf Prozent der Versicherungssumme liegen. Alternativ kann auch ein absoluter Betrag zugrunde liegen, die Spanne reicht in der Regel von 500 bis 2.500 Euro.
Welche Kosten im Schadensfall erstattet werden
Grundsätzlich muss bei der Schadensregulierung unterschieden werden, ob ein Gebäude beschädigt oder komplett zerstört wurde. Wird ein Gebäude zerstört - etwa nach einem Brand – erhält der Versicherte den (heutigen) Neuwert des Gebäudes. Hierzu wird der so genannte gleitende Neuwert zur Hilfe genommen. Kommt es hingegen nur zu einer Beschädigung, werden die nachgewiesenen Reparaturkosten von der Versicherung übernommen. Sofern es zusätzlich zu einer Wertminderung des Gebäudes gekommen ist, wird auch dieser Schaden beglichen. Werterhöhungen führen hingegen zu einer Verringerung des erstatteten Rechnungsbetrages.
Auch sonstige Preissteigerungen, die bei einem Wiederaufbau zu Tage treten können, werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Ist z. B. der Wideraufbau eines Hauses mit behördlichen Auflagen verbunden oder darf ein Gebäude nicht mehr an der alten Stelle errichtet werden, werden die möglichen Mehrkosten bezahlt.
Die Schadenhöhe wird in der Regel durch einen unabhängigen Gutachter festgestellt. Steht die Leistungspflicht einer Gesellschaft fest, hat diese den Schaden innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung zu begleichen. Kommt es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung, hat der Versicherte Anspruch auf Verzugszinsen von mindestens vier Prozent.
Was nicht im Versicherungsumfang enthalten ist
Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz keinerlei losen Gegenstände, da diese zum Hausrat zählen. Auch nicht versichert sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden. Es ist zum Beispiel grob fahrlässig, wenn man sein Haus im Winter nicht beheizt und dadurch die Rohre einfrieren.
Im Rahmen der Elementarversicherung sind die Gefahren versichert, die von den natürlichen Elementen ausgehen. Dabei besteht eine Ausnahme beim Sturm, da Sturmschäden definitionsgemäß erst ab Stärke 8 versichert sind. Führt ein schwächerer Sturm zu einem Schaden, ist dieser nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Möglicherweise erfolgt jedoch eine Erstattung auf Kulanz.
Als Bauherr sollte man verschiedene Dinge beim Versicherungsschutz beachten. Je nach vorhandener Absicherung (z. B. im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung) sind die folgenden Absicherungen zu empfehlen:
- Bauherrenhaftpflicht
- Bauleistungsversicherung
- Feuerrohbauversicherung
Was die genannten Versicherungen im Einzelnen beinhalten und ob eine Absicherung im Einzelfall tatsächlich notwendig ist zeigen die folgenden Ausführungen.
Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert den Bauherren gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche, die aus einer möglichen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten (z. B. mangelnde Beleuchtung, fehlende Warnschilder) im Rahmen des Bauvorhabens resultieren könnten. Der Bauherr haftet in jedem Fall für die ordnungsgemäße Absicherung, selbst wenn er seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter delegiert.
Allerdings ist dieses Bauherrenrisiko im privaten Bereich bereits durch die Privathaftpflichtversicherung und im gewerblichen Bereich durch die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Diese Absicherung ist in den meisten Verträgen jedoch auf eine bestimmte Bausumme begrenzt (z. B. 200.000 Euro in der Privathaftpflicht „Exklusiv“ der VHV Versicherung). Wie hoch die Absicherung in der vorhandenen Haftpflichtversicherung ist, sollte der Bauherr vor Baubeginn nachsehen, um ggf. eine Differenz durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzusichern.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung sichert das Bauvorhaben gegen unvorhersehbare Schäden an versicherten Bauleistungen ab. Diese unvorhersehbaren Schäden können beispielsweise durch Witterungseinflüsse wie Sturm oder Überschwemmung auftreten. Aber auch vorsätzliche oder mutwillige Beschädigung durch Unbekannte (Vandalismus) sowie Diebstahl von mit dem Gebäude verbundenen Dingen sind im Versicherungsumfang eingeschlossen.
Vorteilhaft ist es, wenn die Bauleistungsversicherung als eine so genannte Allgefahrendeckung definiert ist. Damit sind grundsätzlich alle Gefahren abgedeckt, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Zum Ausschluss gehören in der Regel Feuerschäden. Dieses Risiko sollte zusätzlich über eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden.
Feuerrohbauversicherung
In einer Feuerrohbauversicherung sind alle Schäden abgesichert, die durch Feuer entstehen können. Hierzu zählen insbesondere:
- Blitzschlag
- Brand
- Explosion
- An- oder Abprall von Flugkörpern
- Anpassungsmöglichkeiten
- Zusatzleistungen
Darüber hinaus sind in der Regel auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß oder Löschwasser im Versicherungsschutz enthalten. Auch Abbruch- und Aufräumungskosten werden erstattet, sofern die Ursache durch Feuer entstanden ist.
Die Feuerrohbauversicherung wird von vielen Anbietern kostenfrei angeboten, sofern die Wohngebäudeversicherung später beim gleichen Versicherer abgeschlossen wird. Daher ist es sinnvoll, bereits mit Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Die Feuerrohbauversicherung endet mit dem Tag des Einzugs und geht dann automatisch in die Wohngebäudeversicherung über. Daher sollte man seiner Versicherung mitteilen, wann man das Gebäude bezogen hat.
Was man bei der Übernahme einer Bestandsimmobilie beachten sollte
Um eine Versicherungslücke zu verhindern, geht die Gebäudeversicherung beim Erwerb eines Gebäudes automatisch auf den Käufer über. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Nach Eintragung als Neueigentümer ins Grundbuch besteht jedoch innerhalb eines Monats ein außerordentliches Kündigungsrecht, um ggf. Tarif und Anbieter zu wechseln.
In jedem Fall sollte man aber die vorhandene Police prüfen, ob die Versicherungssumme und der Versicherungsumfang noch zeitgemäß und ausreichend ist. Je nachdem, wie alt die vorhandene Police und die dazu gehörigen Bedingungen sind, ist neben einem verbesserten Versicherungsschutz häufig auch eine günstigere Prämie möglich.
Was ist der Gebäudeversicherungswert von 1914 und wozu dient er?
Beim Gebäudeversicherungswert von 1914 (kurz 1914er Wert) handelt es sich um einen fiktiven Rechenwert, um bei der Ermittlung eines jeden Gebäudes eine einheitliche Basis zu haben. Das Jahr 1914 wurde zugrunde gelegt, da es das letzte Jahr mit stabilen Baupreisen war und die Währung (Goldmark) durch Goldreserven gedeckt war, bevor die Preise infolge des ersten Weltkriegs explodierten.
Um den heutigen Wert eines Gebäudes zu ermitteln, wird das Gebäude zunächst auf den Wert von 1914 zurück gerechnet (Wie das genau funktioniert – siehe Wertermittlungsbogen im nächsten Abschnitt). Auf dieser Basis erfolgt dann die Multiplikation mit dem so genannten Baupreisindex. Dieser Index (1914 = 100) liegt aktuell für das Jahr 2014 bei 1.288 Punkten. Im Vergleich zu 1914 also ein Faktor von 12,88. Bei einem Neubauwert in 2014 von beispielsweise 200.000 Euro ergibt sich also ein Wert für 1914 von 15.528 Goldmark (200.000 : 12,88). Währungsunterschiede (Goldmark, DM oder Euro) sind in diesem Zusammenhang bereits berücksichtigt und müssen nicht weiter beachtet werden.
Der Wert von 1914 ist ausschließlich für die versicherungstechnische Einwertung des Gebäudes geeignet. Für Kauf oder Verkauf ist natürlich der Verkehrswert eines Gebäudes maßbeglich.
Der Wertermittlungsbogen – wie ein Gebäude richtig eingewertet wird
Mit Hilfe eines Wertermittlungsbogens lässt sich der Gebäudewert zum Jahr 2014 anhand von folgenden Kriterien einwerten:
- Gebäudetyp
- Ausstattung
- Wohnfläche
- Unterkellerung
- Garage/ Carport
Beim Gebäudetyp wird zunächst hinsichtlich der Geschosse unterschieden. Je nach Gebäudetyp werden unterschiedliche Quadratmeterpreise zugrunde gelegt. Dabei wird unterschieden, ob das Gebäude unterkellert ist oder ab das Dachgeschoss ausgebaut ist oder nicht. Für ein einstöckiges Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss und Keller werden beispielsweise 165 Euro pro Quadratmeter für die Berechnung zugrunde gelegt.
Bei der Ausstattung werden Aufwertungen wie zum Beispiel Parkettböden, Leichtmetallfenster, hochwertige Sanitäreinrichtungen, Fußbodenheizung oder Solaranlagen positiv berücksichtigt. Einfache Ausführungen – zum Beispiel PVC-Böden, Einfachverglasung oder Ofenheizung – führen hingegen zu Abschlägen bei der Bewertung des Quadratmeterpreises.
Der aus Gebäudetyp und Ausstattung ermittelte Preis pro Quadratmeter wird im Anschluss mit der vorhandenen Wohnfläche (ohne Keller) multipliziert. Die Größe des Kellers wird zusätzlich mit 15 Mark multipliziert und zählt ebenfalls zum Gebäudewert hinzu. Ist eine Garage oder ein Carport vorhanden, wird auch dies zum pauschalen Festpreis von 700 Mark in die Wertermittlung mit einbezogen.
In der Summe erhält man die Versicherungssumme von 1914 als Grundlage für die Berechnung der Wohngebäudeversicherung. Mit Hilfe des abgebildeten Wertermittlungsbogens kann der 1914er Wert problemlos für alle Gebäudetypen ermittelt werden.
Tarifvergleich zur Wohngebäudeversicherung
Hat man den Wert für das zu versichernde Gebäude ermittelt, gilt es, den richtigen Tarif am Markt zu finden. Neben dem Gebäudeversicherungswert von 1914 sind hierfür natürlich auch die weiteren Leistungswünsche des Versicherungsnehmers relevant.
Hierbei sollten vor allem finanzielle Entschädigungsgrenzen beachtet werden. Die VHV unterscheidet beispielsweise bei Aufwendungen für umgestürzte Bäume zwischen einer maximalen Entschädigung von 5.000 Euro im Klassik-Tarif und maximal 10.000 Euro im Exklusiv-Tarif. Auch zusätzliche Entschädigungen wie zum Beispiel Graffitischäden und mutwillige Beschädigung werden im Exklusiv-Tarif mit bis zu 10.000 Euro entschädigt, im Klassik-Tarif ist diese Leistung hingegen gar nicht enthalten.
Daher sollte man neben dem reinen Preis auch die Leistungsunterschiede der verschiedenen Anbieter berücksichtigen. In unserer Beratung geben Sie an, welche Zusatzleistungen Ihnen wichtig sind. Außerdem ist noch relevant, ob es neben der reinen Gebäudeversicherung weitere Dinge wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen oder Mobiliarverglasungen gibt, die abgesichert werden sollen.
Auf Basis dieser Angaben erhalten Sie einen differenzierten Marktvergleich mit den günstigsten Anbietern und Tarifen. Die Absicherung von Elementarschäden ist dabei jeweils optional mit aufgeführt. Entscheidet man sich zusätzlich für die Absicherung von Elementarschäden, kann es im Gesamtpaket auch hierbei Änderungen an der preislichen Reihenfolge geben.