
KFZ-Versicherung
Leistungsstark und
günstig im Unterhalt

Die Leistungen einer KFZ-Versicherung
KFZ-Versicherungen im Vergleich
Die günstigste KFZ-Versicherung finden
Grundsätzliche Informationen zur KFZ-Versicherung
Zum Bereich KFZ-Versicherung gehören nicht nur eine, sondern gleich mehrere ganz unterschiedliche Versicherungen, die aber alle in Zusammenhang mit Fahrzeugen, dem Straßenverkehr und den Schäden stehen, die sich aus dieser Kombination ergeben können.
Der Bereich der KFZ-Versicherung kann beinhalten:
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
- Insassenversicherung
- im weiteren Zusammenhang auch Verkehrsrechtsschutz
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die KFZ-Versicherung zumeist mit der Haftpflichtversicherung und sowie mit der Kaskoversicherung verbunden. Die übrigen Versicherungsarten, die noch zur KFZ-Versicherung gehören, treten nicht so häufig in Erscheinung.
Die KFZ-Versicherung als Haftpflichtversicherung
Als Haftpflichtversicherung gehört die KFZ-Versicherung zu den wenigen Versicherungen, die zwingend abzuschließen sind, wenn ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden soll. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug oder Anhänger zwei, drei, vier oder noch mehr Räder hat – nimmt es durch einen Motor angetrieben am Straßenverkehr teil und/oder wird schneller als 6 Km/h, dann ist die KFZ-Versicherung in der Regel Pflicht.
Die Auswahl der Leistungen seiner KFZ-Versicherung ist dabei nicht nur dem Versicherungsnehmer überlassen, denn auch hier schreibt der Gesetzgeber im Pflichtversicherungsgesetz bestimmte Grundleistungen wie eine Mindestversicherungssumme vor. Diese Vorschriften dienen dazu, andere Verkehrsteilnehmer im Falle der stets gegenwärtigen Gefahr eines Verkehrsunfalls ausreichend abzusichern.
Zu den Leistungen der KFZ-Versicherung gehören deswegen:
- Schadenersatz bei Sachschaden
- Schadenersatz bei Personenschaden
- Schadenersatz bei Vermögensschäden
Zu den Besonderheiten der KFZ-Versicherung zählt, dass diese im Verhältnis zum Geschädigten keine Möglichkeit hat, sich von der Leistung zu befreien. Selbst wenn der Versicherte gegen Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen hat oder Fahrerflucht begeht, erhält der Verletzte oder Geschädigte Schadensersatz. Damit verwirklicht die KFZ-Versicherung den Schutzgedanken, der dieser Pflichtversicherung zugrunde liegt. Unfälle können passieren, wenn ein Fahrzeug benutzt wird, sie dürfen aber nicht dazu führen, dass der Betroffene ohne einen entsprechenden Ausgleich bleibt.
Kommt es zum Zahlungsverzug des Versicherungsnehmers, wirkt die Haftung der KFZ-Versicherung noch nach. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug verkauft und vom neuen Eigentümer nicht umgehend bei seiner eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung angemeldet wird. Im Falle der Verletzungen von Pflichten besteht lediglich für die KFZ-Versicherung die Möglichkeit, bis zu einer vertraglich festgeschriebenen Höchstgrenze vom eigenen Versicherungsnehmer Regress zu fordern.
Kaskoversicherung durch die KFZ-Versicherung
Während die KFZ-Versicherung im Bereich KFZ-Haftpflicht die Schäden übernimmt, die anderen durch den jeweiligen Versicherten und sein Fahrzeug entstehen, bleibt eine Versicherungslücke, was den Versicherungsschutz des eigenen Autos oder Zweirads angeht.
Die KFZ-Versicherung, die diese Lücke schließt, ist die Kaskoversicherung. Sie ist in den Varianten Teilkasko und Vollkasko verfügbar. Um eine Pflichtversicherung handelt es sich bei keiner Form dieser KFZ-Versicherung. Ihr Abschluss ist freiwillig - in aller Regel aber ist die Kasko-Versicherung für den Halter eines Fahrzeugs immer eine sinnvolle Entscheidung. Auf diese KFZ-Versicherung kann letztendlich nur der verzichten, der jederzeit die notwendigen finanziellen Mittel hat, Schäden am Fahrzeug aus seinen Ersparnisse oder dem laufenden Einkommen einfach zu ersetzen.
Die Teilkasko übernimmt Leistungen für Schäden durch
- Brand und die verwandten Schadensbilder
- Diebstahl
- Glasbruch
- Elementarschäden, wenn zum Beispiel ein Baum bei Sturm auf das Fahrzeug fällt
- Kabelbrand
- Wildschäden im vereinbarten Umfang und durch die aufgeführten Tierarten
Unabhängig vom Eintritt eines Schadens wird der Versicherungsbeitrag dieser KFZ-Versicherung berechnet. Eine Höherstufung durch einen Schaden erfolgt nicht.
Dies ändert sich bei der Vollkasko-Versicherung. Diese KFZ-Versicherung bietet einen erweiterten Versicherungsschutz, in dem die Leistungen der Teilkasko-Versicherung bereits enthalten sind.
Dazu kommen bei der KFZ-Versicherung Versicherungsschäden wie
- Eigenverschulden
- Neupreisversicherung
- Mietwagenkosten
- Vandalismus
Bei allen Leistungen dieser Variante der KFZ-Versicherung gilt, dass es auf die ausdrücklichen Vereinbarungen im Versicherungsvertrag ankommt.
Die wichtigste Leistungserweiterung gegenüber der Teilkasko liegt sicherlich im Ausgleich von Schäden durch Eigenverschulden, da im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls die eigenen Reparaturkosten sonst ohne Versicherungsschutz ausgeglichen werden müssen. Während der geschädigte und schuldlose Unfallgegner seinen Anspruch bei der KFZ-Versicherung als Haftpflichtschaden befriedigen kann, ist der Unfallverursacher auf den erweiterten Versicherungsschutz der Vollkasko angewiesen.
Zu beachten ist, dass die Vollkaskoversicherung schadenabhängig die Höhe der Versicherungsbeiträge berechnet. Darin gleicht sie der KFZ-Versicherung, deren Kosten ebenfalls mit Unfallschäden steigen können.
Da die Vollkasko im Vergleich zur Teilkasko höhere Versicherungsprämien mit sich bringt, wird häufig empfohlen, diesen Rundumschutz der KFZ-Versicherung auf Fahrzeuge zu begrenzen, die nicht älter als vier bis fünf Jahre sind. Allerdings sollte jeder Autobesitzer bedenken, dass die Reparaturkosten unabhängig vom Alter des Autos berechnet werden. Die Werkstattrechnung bleibt in ihrer Höhe also gleich, selbst wenn der Wagen bereits sechs oder sieben Jahre alt ist.
Besonders von Bedeutung ist diese Überlegung zum Abschluss der KFZ-Versicherung, wenn das Fahrzeug finanziert wurde. Solange die Kreditraten noch auszugleichen sind, sollte auch die Absicherung durch die Vollkaskoversicherung weitergeführt werden. Im Falle eines Totalschadens verliert der Fahrzeughalter sonst nicht nur sein Fahrzeug, sondern er muss auch noch für ein längst entsorgtes Fahrzeug weiter die Kreditraten zahlen. Mit einem Vollkaskoschutz aus dieser KFZ-Versicherung kann zumeist der noch offene Restkredit getilgt werden.
Weitere Leistungen mit einer KFZ-Versicherung
Neben der KFZ-Versicherung als Haftpflichtversicherung sowie der Kaskoversicherung sollte immer der Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung geprüft werden. Gerade für diejenigen, die häufig Dritte bei sich im Fahrzeug mitnehmen, ist dieser erweiterte Versicherungsschutz möglicherweise sinnvoll.
Die Leistungen der Insassenunfallversicherung gelten für
- den Fahrer selbst
- die Beifahrer
- bei Todesfall und Invalidität
Während bei einem Verkehrsunfall mit einem anderen Fahrzeug Personenschäden durch die gegnerische KFZ-Haftpflicht übernommen werden, scheitert dies zum Beispiel dann, wenn der Unfallgegner ein Fahrradfahrer ist, für den die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht erforderlich ist.
Auch beim Eigenverschulden haftet die Insassenunfallversicherung unabhängig von der Schuld des Verletzten oder des Fahrers. Die Leistungen sind allerdings auf Todesfall und Invalidität begrenzt, sodass Ansprüche auf Schmerzensgeld nicht zu den Leistungen dieser KFZ-Versicherung gehören.
Der genaue Leistungsumfang dieser KFZ-Versicherung sowie die genaue Beschreibung der Ausschlüsse wie zum Beispiel eine Trunkenheitsfahrt ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Auch die Höhe der Versicherungssumme im Schadenfall wird durch den Tarif des jeweiligen Anbieters näher bestimmt.
Beitragsänderungen der KFZ-Versicherung sind keine Seltenheit – insbesondere in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Neuberechnung für das kommende Versicherungsjahr ist regelmäßig eine günstige Gelegenheit, die Beitragshöhe zu prüfen und ggf. den Anbieter der KFZ-Versicherung zum eigenen Vorteil zu wechseln. Aufgrund der verschiedenen Faktoren, die die Beitragsberechnung bestimmen, empfiehlt sich die Nutzung eines Vergleichsrechners für die KFZ-Versicherung.
Welche Vorteile bietet ein Vergleich der KFZ-Versicherung?
Die Zahl der Anbieter zur KFZ-Versicherung ist groß. Beinahe jede Versicherung bietet die Haftpflichtversicherung und weitere Tarife zur KFZ-Versicherung an. Dazu kommen Spezialversicherer, die ihr Leistungsangebot auf den Bereich Auto und Fahrzeuge im Allgemeinen ausgerichtet haben. Einige davon sind Direktversicherer, die nur online für einen Vertragsschluss zur Verfügung stehen, andere wieder vor Ort weitergehenden Service, bieten aber ebenfalls den Zugang online. Die Voraussetzungen für den Online-Versicherungsvergleich sind also auch dort gegeben.
Der Anlass für einen Versicherungsvergleich zur KFZ-Versicherung kann unterschiedlich sein:
- die Entscheidung zu einem Wechsel der KFZ-Versicherung,
- ein Fahrzeug soll erstmalig auf den Eigentümer zugelassen werden,
- die neue Beitragsrechnung weicht von der vorherigen ab,
- eine allgemeine Kontrolle, wie günstig die Beiträge zur eigenen KFZ-Versicherung sind.
In jedem Fall überzeugt der Versicherungsvergleich dadurch, dass schnell und ohne Aufwand die verfügbaren Tarife zur KFZ-Versicherung im Test auf Preis und Leistung gegenübergestellt werden. Im Ergebnis erhält der Versicherte einen Überblick, bei welcher KFZ-Versicherung er sein Fahrzeug gut und günstig versichern kann.
Die Übersicht wird auch darstellen, welche doch zum Teil deutlichen Unterschiede bei der KFZ-Haftpflichtversicherung bestehen. Diese können je nach Anbieter und Fahrzeugtyp mehrere Hundert Euro beim Jahresbeitrag ausmachen. Der Vergleich der KFZ-Versicherung führt also nicht selten zu einer Kostenersparnis, die für manche Versicherungsnehmer schon überraschend ist. Dabei bleiben die Leistungen identisch und erhalten den Vorteil durch den günstigeren Tarif zur KFZ-Versicherung in vollem Umfang.
Der geringe Zeitaufwand, die realistische Kostenersparnis und die schnelle Durchführung des Versicherungsvergleichs weisen für jeden Fahrzeughalter den Weg zum kostenlosen Vergleichsrechner.
Der Versicherungsvergleich zur KFZ-Versicherung
Im Gegensatz zu vielen anderen privaten Sachversicherungen sind für die KFZ-Versicherung einige individuelle Informationen erforderlich, um den Vergleich aussagekräftig durchführen zu können.
Dazu gehören in der Regel:
- Daten zum Fahrzeug, das versichert werden soll
- nächtlicher Stellplatz des Fahrzeuges
- Region, in der der Versicherten gemeldet ist
- Erst- oder Zweitwagen
- Fahrer, die ein Mindestalter noch nicht erreicht haben
- Vielfahrer
- Rabattmerkmale wie z. B. Angehöriger des Öffentlichen Dienstes
Weitere Angaben können je nach Anforderung des Vergleichsrechners erforderlich sein. Am einfachsten sind diese Informationen zu sammeln, wenn die Abrechnung einer bereits bestehenden KFZ-Versicherung vorliegt. Darin sind diese Tarifmerkmale genau aufgeführt und können schnell übernommen werden.
Der Versicherungsvergleich ermittelt anhand der Vorgaben die günstigsten Tarife zur KFZ-Versicherung, die auch die entsprechenden Leistungen beinhalten. Die Ergebnisliste führt diese Anbieter auf und bietet zugleich eine Kurzübersicht über die enthaltenen Leistungen. Häufig ist es möglich, die KFZ-Versicherung mit weiteren Versicherungen für den Fahrzeughalter und das Auto zu kombinieren. Auch hier lassen sich in den weiterführenden Tarifinformationen entsprechende Hinweise finden.
Bei den Voreinstellungen gilt, dass die dort gemachten Angaben gerade zu den Rabattmerkmalen realistisch bleiben sollten. Diese Eigenschaften des Versicherten bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags zur KFZ-Versicherung. Werden sie später im eigentlichen Vertrag abgeändert, ergeben sich ansonsten Abweichungen der Jahresprämie.
Bei der KFZ-Versicherung besteht zudem die Verpflichtung, Änderungen in diesen Angaben der Versicherung mitzuteilen. Wird eine Änderung erst später bekannt, kann es zu Nachforderungen kommen. Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, das auch später bei der endgültigen Berechnung durch den Anbieter Bestand hat, lohnt sich die genaue und zutreffende Angabe immer.
Wer sich in einigen Bereichen unsicher ist, welche Angaben er dort vorzugeben hat, sollte ergänzend zum Vergleichsrechner kostenfrei eine direkte Beratung nutzen. Ein erfahrener Versicherungsmakler kann diese Fragen klären und verhilft dem Kunden dadurch zu einer soliden Marktübersicht als Grundlage für die spätere Auswahl der passenden und günstigsten KFZ-Versicherung.
Vom Vergleich zum Abschluss der KFZ-Versicherung
Mit der Ergebnisübersicht steht jedem Fahrzeughalter schnell und kostenfrei eine umfassende Orientierungshilfe zur Verfügung. Er kann seine KFZ-Versicherung auf direktem Weg über den Vergleich auswählen und abschließen.
In der Regel ist der Zeitfaktor von Bedeutung. Dies gilt, wenn
- eine bestehende KFZ-Versicherung zugunsten einer günstigeren gekündigt werden soll. Die Kündigungsfristen lassen sich ohne Druck einhalten.
- ein neues Fahrzeug angemeldet werden soll. Die elektronische Zulassungsnummer wird online an die Beteiligten übermittelt. Die frühere Vorgehensweise bei der KFZ-Versicherung über eine Versicherungskarte aus Papier ist nicht mehr notwendig.
Dabei ist der Versicherungsvergleich der erste Schritt zur KFZ-Versicherung. Anhand der Ergebnisliste entsteht eine Übersicht mit weiterführenden Tarifinformationen. Die ermittelten Tarife zur KFZ-Versicherung sind unverbindlich und kostenfrei in ihrer Darstellung. Über die Tarifinformationen setzt sich der Halter des zu versichernden Fahrzeugs mit dem Anbieter der Haftpflichtversicherung in Verbindung. Erst danach sind persönliche Daten erforderlich, die beim Versicherungsvergleich noch nicht abgefragt wurden.
Vielfach können auch weitere Rabattoptionen ausgeschöpft werden, die den Beitrag für die KFZ-Versicherung noch einmal positiv beeinflussen. Umgekehrt werden Sonderfragen wie die Stellung als Fahranfänger oder die Anmeldung als Zweitwagen weiter abgeklärt.
Da im Bereich der KFZ-Versicherung die meisten Besitzer eines Fahrzeugs diesen Versicherungsschutz zumeist mit einer Kaskoversicherung kombinieren, ist auch für diesen Bereich ein Versicherungsvergleich zu empfehlen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Angebote zu weiteren sinnvollen Tarifen der KFZ-Versicherung über den Vergleich und hinsichtlich des jeweiligen Anbieters näher in Augenschein zu nehmen.
Eine Verpflichtung, einen der im Versicherungsvergleich aufgeführten Anbieter zur KFZ-Versicherung auszuwählen, besteht in keinem Fall. Der Vergleich ist kostenfrei und unverbindlich. Er kann jederzeit wiederholt oder abgeändert werden. Je nach Ausführung können die Testergebnisse des Vergleichsrechners zur KFZ-Versicherung ausgedruckt oder abgespeichert werden.
Gerade für diejenigen, die sich mitten in einem Autokauf befinden und über den Vergleichsrechner die jeweiligen Unterhaltskosten durch die KFZ-Versicherung abklären wollen, ist der kostenlose und schnelle Service von großer Bedeutung und sollte genutzt werden.
Eine ganze Reihe von Faktoren bestimmen die Kosten für die KFZ-Versicherung. Im Bereich der Haftpflichtversicherung kann das gleiche Fahrzeug alleine durch die persönlichen Voraussetzungen des Versicherungsnehmers bei mehreren Haltern auch ebenso viele unterschiedliche Versicherungsbeiträge ergeben.
Die Berechnungsgrundlagen der KFZ-Haftpflichtversicherung
Das System der KFZ-Versicherung im Bereich der Haftpflicht des Fahrzeughalters erfordert eine Reihe von Informationen, um den Jahresbeitrag genau zu bestimmen. Diese bestehen aus:
- Alter und Geschlecht des Halters
- Berufliche Tätigkeit
- Wohnort
- Fahrzeugtyp
- Nutzung (z. B. Vielfahrer)
- Sicherungsmöglichkeiten (z. B. Garage)
Diese Angaben werden schließlich durch die für die KFZ-Versicherung charakteristische Einstufung abgeschlossen, die sich auf jeder Berechnung des Versicherungsbeitrags wiederfindet.
Typklasse
Fahrzeugtypen haben Einfluss auf die Einstufung in der KFZ-Versicherung. Es ist statistisch nachgewiesen, dass bestimmte Fahrzeugtypen ein häufigeres Schadensrisiko mit sich bringen. Andere wiederum sind aufgrund ihres Typs weniger in Unfälle verwickelt, die Fahrer in der Regel zurückhaltender und die Diebstahlquote aufgrund nicht so großer Attraktivität deutlich geringer als bei anderen Fahrzeugen. Wer sich für ein bestimmtes Auto interessiert und dennoch nicht den Blick auf die Kosten der KFZ-Versicherung verlieren will, sollte deswegen mit dem gewünschten Fahrzeugtyp einen Versicherungsvergleich durchführen.
Regionalklasse
Ebenfalls ein Ergebnis dauerhafter statistischer Beobachtung der zugelassenen Fahrzeuge ist für die KFZ-Versicherung die Einstufung in die Regionalklasse. Es bestehen Schadensschwerpunkte und auch Regionen, in denen Unfälle weniger häufig vorkommen. Ausgangspunkt ist dabei für die KFZ-Versicherung allerdings die geografische Anmeldung über das Kennzeichen. Inwieweit diese Fahrzeuge dort auch gefahren werden, kann nicht umfassende ermittelt werden.
Diese Einstufung in Typklassen und Regionalklassen wird für die KFZ-Versicherung regelmäßig überprüft und neu festgelegt. Auch dies stellt einen Anlass dar, die eigene KFZ-Haftpflicht auf ihre zeitgemäße und günstige Berechnung zu aktualisieren.
Schadensfreiheitsrabatte in der KFZ-Versicherung ergeben sich wiederum personenabhängig aus den Versicherungsjahren, die er bislang unfallfrei zurückgelegt hat. Diese Rabatte können auch unabhängig von der Haltereigenschaft berechnet werden. Dies ist oft dann der Fall, wenn in einem Haushalt nur ein Fahrzeug zugelassen ist, dass von den Haushaltsmitgliedern aber nachweislich und unfallfrei gemeinsam genutzt wird. Soll später auf das andere Familienmitglied ein weiteres Fahrzeug angemeldet werden, können die Kosten für diese neue KFZ-Versicherung durch den Nachweis der Zeit gemindert werden.
Um eine noch günstigere Einstufung in der KFZ-Versicherung zu erreichen, werden viele Fahrzeuge als Zweitwagen angemeldet. Die Kosten sind zunächst etwas höher, können sich aber durchaus bei dieser Form der Anmeldung lohnen.
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn ein Zweitwagen für einen Fahranfänger angemeldet wird. Da die voraussichtlichen Fahrer des Autos und ihre Fahrpraxis für die Berechnung abgefragt werden, ist durchaus damit zu rechnen, dass die KFZ-Versicherung bei der Nutzung durch einen Fahranfänger besondere Maßstäbe anlegt.
Insgesamt ergibt sich bei der Berechnung der Kosten für die KFZ-Versicherung ein umfassendes System aus:
- Regionalklasse
- Fahrzeugtyp
- Fahrereigenschaften
- Schadensfreiheitsrabatte
- zusätzliche Voraussetzungen, die abhängig von den Tarifen des Anbieters sind
Ohne einen Vergleich durch einen Vergleichsrechner und die korrekten Vorgaben für den individuellen Versicherungsnehmer der KFZ-Versicherung, ist eine aussagekräftige Berechnung der Kosten deswegen kaum durchführbar.
Die Berechnungsgrundlagen der Kaskoversicherung
Weniger umfassend und aufwendig ist die Berechnung der Kosten für die KFZ-Versicherung im Bereich Kaskoversicherung. Allerdings gilt, dass der Versicherungsbeitrag der Teilkasko einfacher und unabhängiger von den genauen Informationen zum Halter zu ermitteln ist.
Von Bedeutung sind in diesem Bereich der KFZ-Versicherung in erster Linie der gewünschte Versicherungsumfang, das versicherte Fahrzeug und die Höhe der Selbstbeteiligung. Kommt es zu einem Schaden in der Teilkaskoversicherung, wird der Versicherungsbeitrag nicht verändert.
Die Vollkaskoversicherung geht einen anderen Weg und bestimmt die Kosten dieser KFZ-Versicherung auch nach den abgerechneten Schadensfällen und der Höhe der ausgezahlten Versicherungsleistungen. Als Folge eines Schadensfalls kann es also zur Erhöhung des Versicherungsbeitrags kommen. Für jeden Versicherungsnehmer lohnt sich eine Berechnung, ob er die Schadenssumme nicht doch besser selbst ausgleicht und so die Höherstufung vermeidet. Günstig kann auch die Vereinbarung eines Rabattretters sein. Dieses Tarifmerkmal verhindert, dass der bislang erzielte Rabatt in der KFZ-Versicherung durch einen Schadensfall entfällt.
Die Höhe der Selbstbeteiligung hat bei beiden Varianten der Kaskoversicherung nicht unerheblichen Einfluss auf die Kosten. Dabei gilt, dass die Selbstbeteiligung einen vertretbaren Anteil an der jeweiligen Schadenssumme haben sollte. Diesen Höchstbetrag sollte jeder Versicherte individuell für sich bestimmen, bevor er die KFZ-Versicherung und ihre Einzelleistungen auswählt. Letztendlich soll die Kaskoversicherung den Autobesitzer deutlich entlasten, wenn es zu einem Schaden kommt. Je höher die Selbstbeteiligung also ausgewählt wird, desto größer ist der eigene finanzielle Aufwand, wenn der Schaden schließlich durch die KFZ-Versicherung reguliert wird.
Günstige Komplett-Tarife zur Kfz-Versicherung
Während die KFZ-Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist, kann ein Autobesitzer natürlich auf darüber hinausgehenden Versicherungsschutz der KFZ-Versicherung in anderen Bereichen verzichten.
Ratsam ist dies nicht und er kann durch günstige Komplettpakete die KFZ-Versicherung auf die Kaskoversicherung erweitern. Die Vorteile bestehen in einer einheitlichen Versicherung, die durch einen Versicherungsbeitrag einfach auszugleichen ist. Die einzelnen Bestandteile dieser kombinierten Tarife werden durch die Anbieter dennoch transparent dargestellt. So ist es jederzeit möglich, sich mit den Kosten der KFZ-Versicherung und ihrer Bestandteile detailliert zu befassen.
Umfassende Tarife zur KFZ-Versicherung beinhalten in der Regel noch weitere Serviceleistungen des Anbieters. Deren Umfang ist abhängig vom genauen Tarif, ist aber kostenfrei und erleichtert die Verwaltung der KFZ-Versicherung. Auch die Abwicklung eines Schadensfalls ist häufig unproblematisch und durch entsprechende Serviceangebote einschließlich der Stellung von Gutachtern und auf Wunsch einer Vertragswerkstatt vereinfacht.
Wer seine KFZ-Versicherung über die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hinaus also noch zumindest um die Teilkaskoversicherung ergänzen will, findet diese kombinierten Tarife in großer Zahl vor.
Sinnvolle Ergänzung der KFZ-Haftpflicht
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung setzt sich eine umfassende KFZ-Versicherung noch aus weiteren Komponenten zusammen. Der optimale Versicherungsschutz berücksichtigt auch die weiteren Folgen eines Unfalls, die zumeist in Rechtsstreitigkeiten bestehen.
Grundsätzlich genießt der Halter eines Fahrzeugs durch seine KFZ-Versicherung bereits den sogenannten passiven Rechtsschutz. Kommt es also zu einem Verkehrsunfall und die Schuldfrage ist nicht eindeutig geklärt, schützt ihn die Haftpflichtversicherung vor den Kosten eines Rechtsstreits, wenn er vom Unfallgegner verklagt wird. In den meisten Fällen wird die KFZ-Versicherung gleich mit verklagt, da sie als Pflichtversicherung eine besondere Stellung einnimmt und im Prozess auftreten kann.
Anders sieht es aus, wenn ein Halter selbst zum Kläger bei einem Verkehrsunfall wird, weil er der Geschädigte wird. Seine KFZ-Versicherung ist in diesem Fall weder beteiligt, noch ist sie aufgrund des Versicherungsvertrags zum Rechtsbeistand verpflichtet.
Verkehrsrecht ist ein Teil der Rechtsschutzversicherung, der auch einzeln versichert werden kann. Es ist immer sinnvoll, die eigene KFZ-Versicherung um eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht zu ergänzen. Die Kosten für diese Erweiterung der bestehenden Rechtsschutzversicherung oder Ergänzung der KFZ-Versicherung sind günstig und schützen im Schadenfall vor den hohen Forderungen, die vom eigenen Anwalt, dem Anwalt der Gegenseite und durch die Gerichtskosten schnell entstehen können. Vor allem für Vielfahrer und Personen, die beruflich in hohem Maß auf das Auto angewiesen sind, sollte über die Absicherung durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nachgedacht werden.
Neben dieser wichtigen Ergänzung der KFZ-Versicherung um den Verkehrsrechtsschutz bieten sich noch zusätzliche Ergänzungen durch Auslandsschutzbriefe oder besondere Unfallversicherungen an. Der individuelle Versicherungsbedarf im Rahmen der KFZ-Versicherung kann auf diese Weise günstig und mit wenig Aufwand optimiert werden. Häufig ist es aber auch so, dass weite Teile dieser Zusatzleistungen bereits in anderen Policen enthalten sind und eine Doppelversicherung droht. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, sollte einen entsprechenden Berater aufsuchen, um doppelte Absicherungen zu vermeiden. Denn im Schadensfall können die Kosten ohnehin nicht doppelt geltend gemacht werden.