
Risikolebensversicherung
Was wäre wenn...!?

Wichtige Fakten zur Risikolebensversicherung
Welche Variante eignet sich für welchen Bedarf?
Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine Summenversicherung, da die Versicherungssumme vertraglich feststeht und im Versicherungsfall die zugrunde liegende Summe ausgezahlt wird. Die Zahlung erfolgt bei Tod der versicherten Person in Form einer einmaligen Summe. Dadurch ist die Risikolebensversicherung vor allem dazu geeignet, finanzielle Risiken abzusichern, sollte die versicherte Person versterben.
Die häufigsten Gründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung sind finanzielle Absicherung der Angehörigen, Absicherung einer Immobilie oder auch die gegenseitige Absicherung unter Geschäftspartnern. Je nach Sinn und Zweck der Absicherung stehen hierfür unterschiedliche Tarifvarianten zur Auswahl.
Wann leistet die Risikolebensversicherung?
Die Versicherung ist ein reiner Risikoschutz. Die vereinbarte Versicherungssumme wird fällig, sobald die versicherte Person innerhalb des abgesicherten Zeitraumes verstirbt. Im Erlebensfall verfällt der Versicherungsschutz und es kommt nicht zu einer Versicherungsleistung.
Wann leistet die Risikolebensversicherung nicht?
Nicht versichert ist in aller Regel ein Selbstmord der versicherten Person. Darüber hinaus schließen einige Gesellschaften den Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen aus. Andere Anbieter unterscheiden, ob die versicherte Person bewusst in ein Kriegsgebiet gereist ist oder ob die kriegerischen Ereignisse im Land des Versicherten stattgefunden haben. Bei einem Terroranschlag im eigenen Land sind sich die meisten Anbieter hingegen einig: Wird der Versicherte Opfer eines terroristischen Anschlags, wird die Versicherungssumme anstandslos ausgezahlt.
Außerdem können unrichtige oder unvollständige Gesundheitsangaben bei Antragsstellung zu einer Leistungsverweigerung im Todesfall führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die nicht angegebenen Umstände in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Todesfall stehen.
Einfache und unkomplizierte Leistungszusage
Von den aufgeführten Ausnahmen abgesehen, handelt es sich bei einer Risikolebensversicherung um einen einfachen und unbürokratischen Schutz mit vergleichsweise geringen Verwaltungskosten. Denn der Leistungsfall ist eindeutig und halbtot gibt es nicht. Betrachtet man also den reinen Risikoschutz ohne eventuelle Zusatzleistungen, kann die Auswahl des richtigen Tarifes primär am Preis festgemacht werden. Dass es auch hier bei gleichen Eckdaten zum Teil erhebliche Preisunterschiede bei gleicher Leistung gibt, liegt an einer unterschiedlichen Risikoeinschätzung der Gesellschaften sowie an der Höhe der Verwaltungskosten.
Warum eine Risikolebensversicherung wichtig ist
Verständlicherweise redet niemand gerne über den Todesfall. Vor allem dann nicht, wenn es um die eigene Familie geht. Aber Stillschweigen und das beste Hoffen ist auch nicht die beste Methode, um mit existentiellen Bedrohungen umzugehen. Zum Glück ist das Risiko, dass ein Todesfall eintritt, vor allem in jungen Jahren vergleichsweise gering. Und je geringer das Risiko, desto geringer der Preis für die Absicherung.
Eine Risikolebensversicherung sollte immer dann abgeschlossen werden, wenn die finanzielle Lücke durch einen Todesfall nicht durch die Hinterbliebenen geschlossen werden könnte. Daher sollte man sich damit beschäftigen, wie sich die Situation im Fall der Fälle darstellen würde. Was passiert mit den Raten für das eigene Haus? Ist die Miete für die Wohnung noch zu bezahlen? Ist der Hinterbliebene in der Lage, wieder zu arbeiten oder seine Arbeitszeit auszuweiten? Oder reichen die Ersparnisse, Mieteinnahmen oder Zinseinkünfte problemlos aus, um alle Verbindlichkeiten abzudecken? Wenn man diese Fragen ehrlich und sachlich für sich beantwortet hat, zeichnet sich ab, ob und ggf. in welcher Höhe eine Risikolebensversicherung ratsam wäre.
Wird die Versicherung während der Laufzeit nicht gebraucht, ist dies umso erfreulicher, da die versicherte Person den Versicherungszeitraum „überlebt“ hat. Tritt hingegen der Versicherungsfall ein, hat man zumindest finanziell Vorsorge getroffen und braucht sich nicht auch noch diesen Problemen stellen.
Steuerliche Betrachtung
Die Beiträge für die Risikolebensversicherung werden aus dem Nettoeinkommen bezahlt. Damit handelt es sich um bereits versteuertes Einkommen. Der Gesetzgeber sieht vor, die Beiträge zur persönlichen Absicherung in Form von Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend zu machen (weitere Informationen unter (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Insgesamt können hierüber zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung) pro Kalenderjahr bis zu 1.900 Euro angesetzt werden, sofern dem Steuerpflichtigem ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt wird. Werden die Beiträge hierfür selbst gezahlt, erhöht sich die Grenze auf 2.800 Euro pro Jahr.
Dient die Risikolebensversicherung zur Absicherung betrieblicher Risiken, können die Beiträge als Betriebsausgaben in voller Höhe abgesetzt werden.
Wird die Versicherungssumme fällig, fällt diese in den Nachlass und unterliegt damit der Erbschaftssteuer. Allerdings stehen den Angehörigen Freibeträge zu, die einen gewissen Spielraum zulassen. Für Ehepartner liegt die Freigrenze bei insgesamt 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder bei 400.000 Euro. Andere Personen – z. B. Geschäftspartner oder andere Bezugsberechtigte – haben einen Freibetrag von 100.000 Euro.
Kündigung der Risikolebensversicherung
Laut Versicherungsvertragsgesetz beträgt die Laufzeit für eine Risikolebensversicherung mindestens ein Jahr. Danach kann der Vertrag bei den meisten Anbietern immer zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt – also in der Regel monatlich – gekündigt werden. So lässt sich z. B. ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter relativ flexibel gestalten.
Ein weiterer Grund für eine Kündigung kann z. B. der Wechsel zum Nichtraucher darstellen. Denn viele Anbieter lassen den Wechsel von einem Raucher- in einen Nichtrauchertarif während der Vertragslaufzeit nicht zu, auch wenn die versicherte Person die geforderten Ansprüche (in der Regel zwölf Monate Nichtraucher) erfüllt. In diesem Fall kann die Kündigung des Raucher-Tarifs und ein Wechsel in einen Nichtraucher-Tarif bei einem anderen Anbieter den Beitrag spürbar reduzieren.
Die unterschiedlichen Summenverläufe
Um den Bedarf besser an die individuellen Lebensumstände anpassen zu können, werden am Markt verschiedene Varianten bei den Summenverläufen angeboten.
Man unterscheidet zwischen:
- Konstantem Summenverlauf
- Annuitätisch fallendem Summenverlauf
- Linear fallendem Summenverlauf
Zudem kann es von Vorteil sein, wenn man den Kreis der versicherten Personen durch eine verbundene Risikolebensversicherung eingrenzen kann.
Konstanter Summenverlauf
Ganz einfach: Die Versicherungssumme bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit gleich. Alternativ kann im Vertrag noch eine Dynamik zum Inflationsausgleich vereinbart werden, um der jährlichen Kaufkraftentwertung zu begegnen.
Geeignet ist diese Form für jegliche Art der Absicherung, sofern der Risikobedarf unverändert bleibt (z. B. Absicherung von Geschäftspartnern).
Annuitätisch fallender Summenverlauf
Diese Form eignet sich insbesondere zur Absicherung eines Immobilienkredits. Die Versicherungssumme ist an den Darlehensverlauf gekoppelt und passt sich automatisch an die Restschuld an. Auch Sondertilgungen können berücksichtigt werden, so dass die Versicherungssumme stets in Höhe der ausstehenden Kreditsumme bestehen bleibt.
Häufig wird eine solche Absicherung direkt von der Finanzierungsbank angeboten. Es empfiehlt sich jedoch, am Markt weitere Angebote einzuholen und zu vergleichen, da diese oft deutlich günstiger sind. Es ist übrigens nicht erlaubt, den Abschluss der hauseigenen Risikolebensversicherung an eine Darlehenszusage zu koppeln. Grundsätzlich kann eine Bank aber natürlich auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung als zusätzliche Sicherheit bestehen.
Linear fallender Summenverlauf
Die Versicherungssumme fällt während der Laufzeit über einen konstant vorgegebenen Beitrag pro Jahr. Im Vergleich zum annuitätisch fallendem Verlauf sind die Beiträge bei linearem Verlauf zwar günstiger, bei einer Immobilienfinanzierung besteht jedoch das Risiko einer Unterversicherung, da der Tilgungsanteil in den ersten Jahren geringer ist und erst während der Laufzeit zunimmt.
Grundsätzliche Faktoren für die Beitragsberechnung
Der Beitrag für eine Risikolebensversicherung ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Versicherungssumme
- Laufzeit
- Gesundheitliche Beeinträchtigungen
- Raucher/ Nichtraucher
- Vertragsform
- Anbieter- und Tarifauswahl
Zudem kann man bei einigen Anbietern auch eine risikoadäquate Beitragskalkulation wählen. Hierbei sind die Beiträge in jungen Jahren besonders günstig, da das Todesfallrisiko hier vergleichsweise gering ist.
Faktor Versicherungssumme
Je höher die Versicherungssumme, desto höher der Beitrag. Der Beitragsanstieg erfolgt allerdings nicht absolut linear, da sich die Verwaltungskosten auf die Höhe der Prämie auswirken.
Ein Beispiel: Die Absicherung von 100.000 Euro kostet für einen 30-jährigen Nichtraucher über einen Zeitraum von 20 Jahren monatlich 4,29 Euro. Hierin sind neben den Risikokosten für die Absicherung auch noch Verwaltungskosten und Gewinnmarge enthalten. Die Absicherung von 200.000 Euro kostet bei ansonsten gleichen Eckdaten nur 7,57 Euro. Die Kosten für Risikoabsicherung und Gewinnaufschlag dürften in beiden Fällen bei ungefähr 3,50 Euro liegen, die Verwaltungskosten bei knapp 0,60 Euro.
Pauschal kann man also festhalten: Je höher die Versicherungssumme, desto geringer der Beitrag pro abgesichertem Euro.
Faktor Laufzeit
Mit zunehmendem Alter steigt das Todesfallrisiko an. Bei konstanter Versicherungssumme und gleich bleibendem Beitrag muss der Versicherte also in jungen Jahren vergleichsweise mehr bezahlen als in späteren Jahren, in denen sein Todesfallrisiko höher ist.
Die Grafik zeigt, dass die Sterberate bis zum 50. Lebensjahr vergleichsweise gering ist. Danach kommt es zu einem sprunghaften Anstieg, der ab 75 besonders deutlich zunimmt. Ein wichtiges Kriterium für den monatlichen Beitrag ist daher die Laufzeit bzw. die Dauer der Absicherung. Soll die Absicherung beispielsweise bis zum Rentenalter (z. B. 67. Lebensjahr) laufen, ist die Absicherung deutlich teurer als bei einer Laufzeit bis 60.
Ein Beispiel: Ein heute 35-jähriger Nichtraucher will seine Familie absichern, damit diese im Todesfall durch die fällige Versicherungssumme von 250.000 Euro finanziell aufgefangen wird. Der monatliche Beitrag bei einer Laufzeit bis zum 60. Lebensjahr würde bei 19,05 Euro liegen. Soll die Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr – also 7 Jahre länger – andauern, steigt der Beitrag um über 60 Prozent auf 30,60 Euro – pro Monat!
Die Laufzeit, insbesondere das Endalter, spielt eine gewichtige Rolle bei der Beitragshöhe. Daher sollte man am besten verschiedene Szenarien durchrechnen, um Laufzeit und Beitrag optimal abzustimmen. Ein guter Berater stellt Ihnen ein Berechnungstool zur Verfügung oder bezieht verschiedene Laufzeiten in sein Angebot mit ein.
Faktor Gesundheitliche Beeinträchtigungen
Bei der Absicherung des Todes spielt natürlich auch der Gesundheitszustand der zu versichernden Person eine wichtige Rolle. Jemand mit einer schweren Erkrankung und einer entsprechend geringeren Lebenserwartung stellt aus Sicht der Gesellschaft natürlich ein höheres Risiko dar als ein Gesunder. Entscheidend ist der gesundheitliche Zustand bei Antragsstellung. Zur Beurteilung gibt es so genannte Gesundheitsfragen, die je nach Gesellschaft und Tarif bzgl. Umfang und Zeitraum unterschiedlich ausfallen können. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen, ansonsten kann die Gesellschaft den Vertrag auch rückwirkend anfechten.
Stellt die zu versichernde Person aufgrund gesundheitlicher Probleme ein höheres Risiko dar, gibt es unterschiedliche Methoden, dieses Risiko einzuwerten. Eine Möglichkeit besteht in einem so genannten Risikozuschlag. Die Gesellschaft kalkuliert das Risiko und macht dem Betroffenen das Angebot, gegen einen höheren Beitrag versichert zu werden.
Eine zweite Methode besteht in einem Leistungsausschluss. Kommt es aufgrund einer vordefinierten Erkrankung zum Todesfall, wird seitens der Versicherung keine Leistung erbracht, da diese im Vorfeld vertraglich ausgeschlossen wurde. Diese Methode kann natürlich im Ernstfall zu Problemen führen, da die Todesursache und eine mögliche Verbindung zur Vorerkrankung genau untersucht werden müssen. Daher wird bei der Risikobeurteilung in Zusammenhang mit einer Risikolebensversicherung eher selten gearbeitet.
Leider führen gewisse Vorerkrankungen in der Sparte Risikolebensversicherung häufig zu einer Ablehnung durch die Gesellschaft. Bevor eine Versicherung ein schwer einzuschätzendes Risiko eingeht, schlägt sie das Geschäft lieber aus. Wobei man natürlich immer den kausalen Zusammenhang sehen muss, inwiefern eine Vorerkrankung zum Tod führen kann oder nicht. Ein Beinbruch mit eingesetztem Fremdmaterial ist natürlich keine Kleinigkeit, möglicherweise auch mit mehreren medizinischen Eingriffen verbunden, hat aber wenn überhaupt nur sehr geringe Auswirkungen auf das Todesfallrisiko des Betroffenen.
Faktor Raucher/ Nichtraucher
Es ist kein Geheimnis, dass Rauchen schädlich ist. Studien zeigen, dass ein Raucher im Durchschnitt 10 Jahre früher stirbt als ein Nichtraucher. Nicht nur das Risiko, an Krebs zu erkranken, steigt mit dem Konsum von Nikotin erheblich. Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hirnschlag oder Herzinfarkt kommen bei Rauchern häufiger vor als bei Nichtrauchern. Grund genug für die Versicherung, bei der Versicherungsprämie einen Aufschlag für Raucher zu erheben. Dieser Zuschlag kann je nach Anbieter bei 50 Prozent oder mehr liegen.
Bei der Beurteilung wird nicht nach der Anzahl der Zigaretten gefragt. Es wird nicht unterschieden, ob jemand eine Zigarette im Monat raucht oder zwei Schachteln am Tag. Beide Raucher hätten in diesem Fall den gleichen Zuschlag zu zahlen. Auch die so genannten E-Zigaretten sind der herkömmlichen Zigarette gleichgestellt. Konsumenten von Zigarre, Pfeife oder Kautabak werden ebenfalls als Raucher eingestuft. Als Nichtraucher gilt hingegen nur, wer in den letzten zwölf Monaten keinen Tabak konsumiert hat.
Rauchentwöhnung wird nicht honoriert
Wurde ein Rauchertarif einmal abgeschlossen, ist die Umstufung in einen Nichtrauchertarif nach erfolgreicher Rauchentwöhnung nicht möglich. Selbst wenn man durch ärztliche Untersuchung nachweisen kann, dass der Körper seit zwölf oder mehr Monaten rauchfrei ist, versagt die Gesellschaft den Wechsel in einen günstigeren Nichtrauchertarif. In diesem Fall empfiehlt sich die Kündigung des Alttarifes und der Neuabschluss eines Nichtrauchertarifes bei einem anderen Anbieter.
Vom Nichtraucher zum Raucher ohne Aufschlag möglich
Auch umgekehrt erfolgt keine Umstufung. Fängt ein Nichtraucher nach Vertragsabschluss zu rauchen an, bleibt er in dem für ihn günstigeren Nichtrauchertarif, obwohl sein Sterblichkeitsrisiko durch das Rauchen zunimmt.
Faktor Vertragsform
Wollen sich bestimmte Personengruppen gegenseitig absichern, ergeben sich hieraus Einsparpotentiale bei der Prämie. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer verbundenen Risikolebensversicherung. Diese Form eignet sich insbesondere für Eheleute oder Geschäftspartner. Hierbei werden zwei oder mehr Leben in einem Vertrag abgesichert. Die Besonderheit: Die Todesfallleistung wird in jedem Fall nur einmal fällig. Verstirbt eine der versicherten Personen, endet der Vertrag mit Auszahlung der Versicherungssumme. Wenn beide versicherten Personen – z. B. durch einen Unfall – zur selben Zeit versterben, erhalten die gesetzlichen Erben (sofern nichts anderes im Vertrag geregelt wurde) die vereinbarte Versicherungssumme einmalig ausgezahlt. Im Vergleich zu zwei Einzelpolicen liegt der Vorteil einer verbundenen Police aus Sicht der Gesellschaft auf der Hand, da in jedem Fall nur einmal die Versicherungssumme fällig wäre.
Eine verbundene Risikolebensversicherung kann sich vor allem dann anbieten, wenn es keinen Alleinverdiener gibt und beide Eheleute zum Einkommen beitragen. Ist das Paar zudem kinderlos, wäre diese Tarifvariante optimal geeignet, um die Tarifprämie abzusenken. Sind hingegen Kinder vorhanden, sollte man die verbundene Leben hinterfragen, da die Versicherungssumme auch beim Tod beider Elternteile nur einmal gezahlt wird.
Aber auch für Geschäftspartner kann die Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit installiert werden. Für den Fall, dass einem der Partner (nicht nur zwei, sondern auch mehrere möglich) etwas zustößt, kann für den/ die verbleibenden Partner eine finanzielle Sicherheit geschaffen werden. Dadurch lässt sich gewährleisten, dass die gemeinsame Firma auch beim Tod einer Führungskraft ohne finanzielle Schwierigkeiten fortgeführt werden kann. Da die Beiträge für die betriebliche Risikolebensversicherung als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, dürfte es für viele Geschäftsleute attraktiv sein, über eine entsprechende Absicherung nachzudenken.
Faktor Anbieter- und Tarifauswahl
Sind die Eckdaten bekannt, gilt es, den geeigneten Tarif für die individuelle Absicherung zu finden. Und hierbei bestehen erhebliche Unterschiede. Teilweise sind die Beiträge bei annähernd gleichen Leistungen bei einigen Gesellschaften fast doppelt so hoch wie bei anderen!
Daher ist ein Marktvergleich mit möglichst allen Anbietern die beste Möglichkeit, den günstigsten Schutz für sich zu finden. Gerade beim Thema Risikolebensversicherung ist der Versicherungsfall eindeutig, daher kann der Preis problemlos als Hauptkriterium für die Tarifauswahl zugrunde gelegt werden, wenn die übrigen Rahmendaten feststehen.