
Absicherung für Kinder
Eine Sorge weniger...

Die größten Risiken für Kinder und mögliche (finanzielle) Folgen
Die passenden Absicherungen und was man bei der Tarifwahl beachten sollte
Kinder sind mit Sicherheit eines der wertvollsten Dinge im Leben. Und die wirklich wertvollen Dinge sollte man richtig absichern, zumindest vor den größten (finanziellen) Risiken. Natürlich kann man durch eine Versicherungspolice keine Unfälle oder Krankheiten verhindern, aber man kann zumindest finanziell die richtige Vorsorge treffen, um sich im Ernstfall nicht auch noch über diese Dinge Gedanken machen zu müssen.
Ein folgenschwerer Unfall
Zugegeben, es gibt schönere Themen. Aber leider kann ein Unfall mit bleibenden Folgen das Leben eines Kindes nachhaltig beeinflussen. Zum Glück kommen solche Unfälle nur selten vor, aber es gibt sie. Grundsätzlich sollte man die größte Absicherung für solche Unfälle treffen, die auch finanzielle Einschnitte mit sich bringen würden, zum Beispiel:
- Erforderliche Umbaumaßnahmen von Haus oder Wohnung
- Kosten für Privatlehrer oder Nachhilfe
- Einschränkung der (späteren) Verdienstmöglichkeiten, z. B. bei Verlust einer Gliedmaße
- etc.
Wichtig ist wie gesagt die Absicherung der Unfälle mit Folgen. Ein gebrochener Arm ist nicht schön, wirkt sich aber nicht gravierend auf das weitere Leben aus. Die Kernleistung einer Unfallversicherung wird grundsätzlich erst fällig, wenn ein Invaliditätsgrad infolge eines Unfalls zurückbleibt. Anders stellt es sich bei versicherten Zusatzleistungen dar. Diese greifen im Bedarfsfall auch dann, wenn noch gar nicht klar ist, ob es Folgeschäden geben wird oder nicht. Dazu gehören beispielsweise Bergungskosten, kosmetische Operationen oder Reha-Leistungen.
Der Unfallbegriff ist gerade bei Kindern sehr wichtig, denn hierbei gibt es in den Versicherungsbedingungen der Gesellschaften zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Definition. Man sollte darauf achten, dass folgende Punkte in jedem Fall als Unfall definiert sind:
- Vergiftungen
- Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Allergische Reaktionen durch Insektenstiche
- Folgen eines Zeckenbisses
- Impfschäden
- Schäden durch Gase und Dämpfe
- Lebensmittelvergiftungen
- Folgen von Sauerstoffentzug (z. B. durch eine Plastiktüte)
All diese Punkte haben einen gewissen Praxisbezug und sind nicht absolut von der Hand zu weisen. Zum Glück treten sie dennoch selten auf, zumindest in Verbindung mit bleibenden Folgen. Dies wirkt sich zudem auch positiv auf die Preise für eine Unfallversicherung aus.
Folgt man der Vorgabe, die schwereren Unfallfolgen überproportional abzusichern, sollte man eine Progression mit in den Vertrag einbauen. Dadurch klettert die Versicherungsleistung ab bestimmten Invaliditätsgraden (in der Regel ab 25%, 50% und 75%) überproportional nach oben (siehe Grafik).
Zu empfehlen ist aus unserer Sicht eine Mindestabsicherung von 100.000 Euro Versicherungssumme in Verbindung mit einer 500 prozentigen Progression. Zusammen mit einem ausgedehnten Unfallbegriff, einer verbesserten Gliedertaxe sowie weiteren Leistungen (Bergungskosten, Rücktransport, kosmetische Operationen etc.) kostet diese Absicherung für ein Kind (bis zum 14. Lebensjahr) weniger als sieben Euro pro Monat.
Verschiedene Anbieter bieten – insbesondere für Kinder – noch diverse Zusatzleistungen an, z. B. Gipsgeld, Krankenhaustagegeld etc. Das Einzige, was in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll erscheint, ist eine Rooming-In-Leistung. Denn hierdurch werden die Mehrkosten für ein Elternteil im Krankenhaus übernommen. Einige Anbieter bieten Rooming-In bereits im Standard-Paket mit an, andere im Exklusiv-Paket. Bei einigen Gesellschaften ist der Abschluss eines Krankentagegeldes notwendig, um Rooming-In mitversichert zu haben. Diese Modalitäten sollte man vor Vertragsabschluss gründlich prüfen.
Am besten ist es natürlich immer, wenn die Leistungen aus einer Unfallversicherung niemals benötigt werden. Denn dann ist ein folgenschwerer Unfall ausgeblieben und das ist für alle Beteiligten die beste Lösung. Und wenn man einer aus mehreren Tausend ist, dessen Kind einen folgenschweren Unfall erleidet, dann ist man (bzw. das Kind) zumindest finanziell abgesichert.
Eine schwere Erkrankung
Ähnlich wie bei einem Unfall, ist natürlich auch das Thema Krankheiten nie schön. Erst recht nicht im Zusammenhang mit Kindern. Trotzdem ist es sinnvoll, rechtzeitig über die bestmögliche Versorgung bei einer schweren Erkrankung nachzudenken.
Spricht man von einer schweren Krankheit, ist damit meistens ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus verbunden - unter Umständen auch für längere Zeit. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ (§ 12 SGB V) sein. Dies gilt auch für einen stationären Aufenthalt und auch für Kinder. Gemeint ist umgangssprachlich das Mehrbettzimmer ohne direkte Einflussnahme auf den Behandler. Heißt im Umkehrschluss: Das Krankenhaus darf bestimmen, wer die Behandlung vornimmt, nicht die Eltern oder das Kind.
Auch die Krankenhauswahl ist im Rahmen des gesetzlichen Leistungsumfangs eingeschränkt. Der Versicherte ist verpflichtet, ein (geeignetes) Krankenhaus in der Nähe zu wählen. Der einweisende Arzt ist vom Gesetzgeber dazu angehalten, „das nächstgelegene geeignete Krankenhaus“ in seiner Einweisung zu benennen, in dem die Behandlung erfolgen soll. Wählt der Patient (bzw. die Eltern des Patienten) ohne zwingenden Grund ein anderes als das benannte Krankenhaus, können ihm die Mehrkosten von Seiten der Krankenkasse ganz oder teilweise auferlegt werden (nach § 39 SGB V).
Sehr zu empfehlen ist für alle gesetzlich versicherten Kinder eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus. Diese ist für gerade einmal fünf Euro im Monat möglich, dazu mit einem umfangreichen Leistungspaket. Die Details hierzu finden Sie im nächsten Block bei den „passenden Absicherungen“.
Rentenlücke im Alter
Nicht ein Problem von heute, auch nicht von morgen. Aber irgendwann wird der Tag kommen, an dem auch die eigenen Kinder in Rente gehen. Vorher muss noch das eigene Auto bezahlt werden, die erste eigene Wohnung, und einige andere Dinge, bevor das eigene Einkommen zur Kostendeckung ausreicht.
Doch das Thema gesetzliche Rente wird für die jüngste Generation ein immer größer werdendes Problem mit sich bringen. Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung hat unter anderem folgende Daten errechnet:
Ein heute 5-jähriger Junge wird im Laufe seines Erwerbslebens zunehmend mehr ältere Menschen durch seine Sozialabgaben mitzuversorgen haben. Für das Jahr 2050, wenn der heute 5-jährige gerade einmal 41 ist, wird es voraussichtlich 20 Prozent weniger Erwerbstätige geben. Gleichzeitig hat die Zahl der Rentner ebenfalls um ca. 27 Prozent zugenommen. Und jeder Rentner lebt im Durchschnitt fast sechs Jahre länger als heute.
Da stellt sich die Frage, mit welcher Rente ein heute 5-Jähriger später rechnen sollte. Schwierig, aber das heutige Rentenniveau dürfte mit diesen Aussichten bei weitem nicht mehr zu halten sein. Ein Blick auf die Grafik zeigt, dass auch heute schon viele Rentner aufs Geld schauen müssen. Statistiker vermuten zudem, dass viele ältere Menschen aus Scham auch gar keine Sozialhilfe oder andere soziale Sicherungen in Anspruch nehmen.
Natürlich spielen auch andere Faktoren (Umfeld, Bildungsweg, Werdegang etc.) eine Rolle bei der individuellen Beurteilung von Altersarmut. Daher kann und sollte man nicht grundsätzlich schwarz sehen. Es ist jedoch ein Umdenken erforderlich. Wer dies rechtzeitig erkennt hat einen gewichtigen Vorteil auf seiner Seite: Lange Laufzeit = Überproportionaler Wertzuwachs! Die Grafik zeigt, wie groß die Unterschiede sind, obwohl der Anteil an der Gesamtlaufzeit eher gering ist.
Die Grafik verdeutlicht einerseits die Kraft der Inflation (unterstellt wurden 2 Prozent pro Jahr). Ein heute 10-Jähriger benötigt bei Renteneintritt (gerechnet wurde zur Vereinfachung einheitlich mit 67 Jahren) über 3.000 Euro, um sich Dinge leisten zu können, die heute 1.000 Euro kosten. Diese gravierende Kostensteigerung wird bei Musterrechnungen häufig nicht genug berücksichtigt. Wäre es das einheitliche Ziel, eine Rente von 1.000 Euro ohne Inflation zu errechnen, lägen die Aufwendungen hierfür bei einem Bruchteil der dargestellten Werte (hier: 51 Euro Sparbeitrag). Bei Auszahlung wären die 1.000 Euro in der Zukunft aber nur noch einen Bruchteil von heute wert - man würde Äpfel mit Birnen vergleichen. Daher erscheint uns die Berücksichtigung der Inflation realistischer.
Trotz Berücksichtigung der Inflation zeigt sich deutlich, wie gravierend sich der Zinseszinseffekt bei langer Laufzeit auswirkt. Die Werbebotschaft „Früh sparen lohnt sich!“ kann in diesem Fall auch aus wirtschaftlicher Sicht absolut bestätigt werden.
Es ist ein Anfang, schon ein paar Euro pro Monat für die Vorsorge des eigenen Kindes beiseite zu legen. Vielleicht gibt es im Umfeld auch Menschen (Paten, Geschwister oder Freunde), die sich ebenfalls mit ein paar Euro pro Monat beteiligen möchten. So tut es keinem wirklich weh und ein Grundstein ist gelegt. Selbst wenn der Vertrag nicht vom Kind fortgeführt wird oder es in Zukunft neue Formen der Vorsorge gibt, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden und das eingezahlte Kapital arbeitet weiter, im besten Fall bis zum Renteneintritt.
Unfallversicherung
Ein wichtiger Tipp vorweg: Decken Sie primär die finanziell aufwendigsten Folgen eines möglichen Unfalls ab. Für eine überdurchschnittliche Steigerung bei zunehmendem Invaliditätsgrad eignet sich eine Progression. Hier sollte man mindestens 500 Prozent bei Vollinvalidität wählen. Zusammen mit einer Mindestversicherungssumme von 100.000 Euro ist dies aus unserer Sicht eine solide Grundabsicherung.
Die meisten Anbieter bieten neben dem Basisschutz auch eine Variante mit zusätzlichen Leistungen und höheren Deckungssummen an (Top-Schutz, Exklusiv-Tarif o.ä.). Häufig ist dieses zusätzliche Leistungspaket nur mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Mehraufwand verbunden und kann in den meisten Fällen empfohlen werden. Denn leistet die Unfallversicherung nur bei Folgeschäden, greifen die Zusatzleistungen allein bei einem Unfall, auch wenn keine Leistungen aus der Unfallversicherung als solche fällig werden.
Der Unfallbegriff als solcher sollte möglichst weit gefasst sein. Speziell bei Kindern sollten
- Zeckenbisse
- Vergiftungen (inkl. Lebensmittelvergiftungen)
- Impfschäden
- Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Schäden durch Gase und Dämpfe
- Folgen von Sauerstoffentzug (z. B. durch Plastiktüte)
- Allergische Reaktionen auf Insektenstiche
als Unfallbegriff definiert sein. Die genaue Auflistung und Definition der einzelnen Punkte findet sich in den Versicherungsbedingungen, die sich je nach Anbieter ebenfalls unterscheiden können. Ein Indiz für faire und kundenfreundliche Versicherungsbedingungen und Schadensabwicklungen liefert die Prozessquote einer Gesellschaft. Hierin kann man ablesen, bei welcher Gesellschaft es offensichtlich häufig zu Rechtsstreitigkeiten kommt und wo die Einigung offenbar problemloser läuft. Daher sollte man neben bunten Prospekten und hohen Werbeversprechen auch einen Blick in die Bedingungen werfen und Statistiken wie Prozessquote oder Kundenzufriedenheit mit in die Tarifwahl einbeziehen.
Der Grad einer Invalidität bemisst sich aus der Gliedertaxe. Hier wurden einzelne Organe und Gliedmaßen mit Prozentzahlen belegt, um Verlust oder Funktionsstörungen eindeutig bemessen zu können. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat Mindestwerte für eine Gliedertaxe vorgegeben. Achten Sie darauf, dass diese Mindestwerte in allen Bereichen eingehalten werden. Besser ist es, wenn die Werte über den Mindestvorgaben liegen, da es dann natürlich im Schadensfall zu einer höheren Versicherungsleistung kommt (möglicherweise zzgl. Progression).
Eine Unfallrente hört sich erst einmal gut an. Schließlich steht eine (unter Umständen lebenslange) Rente im Raum, die nicht so endlich ist wie eine Einmalzahlung. Trotzdem ist der Abschluss einer Unfallrente aus unserer Sicht nicht zu empfehlen. Denn die Leistung erfolgt bei den meisten Anbietern erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent oder mehr. Und diese hohe Invaliditätsquote ist nur bei weniger als vier Prozent aller Unfälle mit bleibenden Schäden gegeben (siehe Grafik). Daher ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, trotz folgenschwerem Unfall leer auszugehen. Die Leistung sollte bereits ab einem Prozentpunkt Invalidität greifen (wenn auch nur in geringer Form). Es spricht ja nichts dagegen, einen Teil der Versicherungsleistung als lebenslange Rente anzulegen und sich dadurch ein zusätzliches Einkommen zu sichern.
Zur Orientierung: Der Preis für eine Unfallversicherung mit den aufgeführten Eckdaten sollte pro Kind deutlich unter zehn Euro im Monat liegen. Einige Anbieter verlangen zudem einen Aufschlag für monatliche oder quartalsweise Zahlung. Diese Aufschläge (zwischen 3 - 5% des Beitrags) sollte man sich sparen, indem man jährliche Zahlung vereinbart.
Beste Behandlung im Krankenhaus
Auch bei der Auswahl des richtigen Zusatztarifes für das Krankenhaus sollte man ein paar Dinge beachten, die im Ernstfall sehr wichtig sein können. Zudem schadet es nicht, die versicherten Dinge VOR einem möglichen Krankenhausaufenthalt zu kennen, um bei Bedarf sofort richtig reagieren zu können und seinen Leistungsanspruch zu kennen.
Zunächst stehen natürlich die Möglichkeiten bei der medizinischen Versorgung im Vordergrund. Achten Sie darauf, dass der Tarif die Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl abdeckt. Über das Internet lassen sich schnell und zuverlässig die am besten geeignete Klinik (inkl. reinen Privatkliniken) ausmachen. Man muss dazu nicht in jedem Fall quer durch die Republik, aber ein gewisser Anfahrtsweg ist ja akzeptabel, sofern die Spezialisierung vor Ort höher ist. Zumal ja ein Elternteil auch häufig beim Kind bleiben wird, womit wir beim nächsten Punkt wären.
Rooming-In-Leistungen sind vor allem bei Kleinkindern (häufig bis zum 10. Lebensjahr definiert) sehr zu empfehlen. Gerade in Verbindung mit freier Krankenhauswahl ist es sinnvoll, das Kind nicht alleine zu lassen und im Zweifel schnell da zu sein. Einige Tarife bieten eine Kostenerstattung für Rooming-In-Leistungen gar nicht an, andere begrenzen die Höchstkosten (z. B. auf insgesamt 500 Euro), andere leisten z. B. für die „Mitaufnahme einer Begleitperson im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen“ – und zwar ohne Begrenzung.
Jeder Tarif für die stationäre Absicherung sollte darüber hinaus immer die freie Arztwahl beinhalten, was bis auf wenige Ausnahmen auch fast immer gegeben ist. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist dabei aber die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Innerhalb der privaten Absicherung wird häufig (mit Begründung) zum Regelhöchstsatz (2,3-fach) oder zum Höchstsatz (3,5-fach) abgerechnet. Ausgewiesene Spezialisten rechnen jedoch mit einer so genannten Honorarvereinbarung ab.
Grafik Beispiel Honorarvereinbarung
Diese Vereinbarung ist vor Behandlungsbeginn separat zu unterschreiben. Daher sollte man wissen, ob diese Leistung grundsätzlich versichert ist oder ob der Tarif maximal bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung leistet.
Neben der medizinischen Versorgung ist in der Regel auch die Unterbringung auf der Privatstation mit abgesichert. Hier wird nur noch zwischen Ein- und Zweibett-Zimmern unterschieden, der Standard (Verpflegung, Personal, Ausstattung) hebt sich meistens (nicht immer) sehr deutlich von der gesetzlichen Regelversorgung ab. Für die Tarifauswahl sollte die Wahl zwischen Ein- und Zweibettzimmer nicht ausschlaggebend sein.
Nicht zu empfehlen ist hingegen der Abschluss eines Krankenhaustagegeldes – erst recht nicht für ein Kind. Denn außer für chronische Krankheitsfälle rechnet sich der Abschluss in der Regel nicht. Die Mehrkosten für Kiosk und Telefon sollte man im Leistungsfall am besten selbst übernehmen.
Auch bei der stationären Absicherung sollte man zusätzlich auf die Zahlungsweise achten. Fragen Sie Gesellschaft oder Berater, ob es durch eine jährliche Zahlung einen Zinsvorteil geben könnte. Wenn ja, zahlen Sie die Beiträge (ca. 60 Euro pro Jahr) am besten immer in einer Summe.
Grundstein für die Altersvorsorge
„Zeit ist Geld!“ – Zugegeben, etwas abgedroschen, aber in dem Zusammenhang mit der Altersvorsorge absolut richtig. Denn wie vorab beschrieben (siehe finanzielles Risiko Altersarmut) machen gerade die Beiträge in den ersten Jahren zum Ende der Laufzeit immens viel aus, wie in der Grafik noch einmal verdeutlicht wird.
Daher sollte man darüber nachdenken, bereits in jungen Jahren zumindest einen kleinen Beitrag für die Vorsorge des eigenen Kindes aufzuwenden. Bei der Auswahl des richtigen Tarifes sollten jedoch einige Dinge beachtet werden.
Die richtige Anlageform
So wie bei einem Auto der Motor das wichtigste Element ist, um von A nach B zu kommen, ist es bei der Altersvorsorge die richtige Anlage der Beiträge. Denn schon ein Prozentpunkt bei der durchschnittlichen Rendite macht am Ende deutliche Unterschiede bei der Rentenhöhe. Wir empfehlen daher, theoretische Musterberechnungen nur bedingt in die Tarifauswahl mit einzubeziehen. Denn eine Hochrechnung – z. B. mit sechs Prozent durchschnittlicher Rendite pro Jahr – gibt wenig Aufschluss darüber, welche Produkte die besten Chancen haben, diese Rendite auch tatsächlich zu erwirtschaften. Und darum geht es ja letztendlich. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch interessant, welche Risiken eingegangen werden, um die Renditeerwartungen zu erfüllen.
Ein interessanter Ansatz ist in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise von Volatium. Hier werden neben Kosten vor allem die Chancen und Risiken von diversen Altersvorsorgeprodukten verglichen. Für jedes Produkt werden 10.000 denkbare Kapitalmarktszenarien durchgerechnet. Daraus ergeben sich Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Renditen am Laufzeitende. Durch einen Produktvergleicht lässt sich sehr plausibel ermitteln, welche Produkte gute und welche weniger gute Aussichten auf Erfüllung der Renditeerwartung bieten.
Eine weitere Erkenntnis ist in diesem Zusammenhang wichtig: Je länger die Laufzeit, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf eine hohe Rendite. Daher kann man vor allem bei der Altersvorsorge für Kinder bewusst eine etwas höhere Risikoklasse mit Ausrichtung auf Chancen und Wachstum wählen, da mögliche Verluste erfahrungsgemäß immer durch Marktphasen mit hohen Wertzuwächsen ausgeglichen werden. Zu empfehlen sind in diesem Zusammenhang auch Vermögensverwalteransätze. Denn hier stehen alle möglichen Anlageklassen zur Verfügung, um möglichst flexibel auf das Marktumfeld reagieren zu können. Ein Vermögensverwalter kann sich zwischen
- Anleihen
- Aktien (i. d. R. Fonds)
- Immobilien
- Rohstoffen
- Edelmetallen
- und anderen Anlageformen
entscheiden. Bei unsicheren Märkten kann kurzfristig eine Umschichtung in eine geeignetere Anlageklasse erfolgen. Im Vergleich zu einem Aktienfonds, der nur in Aktien investieren kann und bei einem Crash folglich in aller Breite erwischt wird, kann ein Vermögensverwalter durch rechtzeitige Umschichtung in eine andere Anlageklasse nachweislich (siehe Grafik) Verluste vermeiden.
Dynamik
Die Vereinbarung einer Dynamik soll zukünftigen Kaufkraftverlusten (Inflation) entgegenwirken. Durch einen dynamischen Anstieg der Beiträge, zum Beispiel um jährlich drei Prozent, würde – bei einer Inflationsrate um ebenfalls drei Prozent – stets die gleiche Kaufkraft in Euro eingezahlt. Eine Dynamik kann nur mit Vertragsabschluss vereinbart werden, eine nachträgliche Hinzunahme ist hingegen nicht möglich. Andererseits kann die Dynamik während der Vertragslaufzeit auf Wunsch ausgesetzt oder ganz gestrichen werden. Theoretisch könnte man auch jährlich den Beitrag manuell anpassen. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies in der Regel ausbleibt. Daher kann die automatische Erhöhung grundsätzlich empfohlen werden. Man sollte jedoch darauf achten, dass die Dynamik maximal drei Prozent beträgt.
Beitragszahlung bei Tod des Versorgers
Einige Gesellschaften bieten (gegen einen geringen Aufpreis) die Möglichkeit, bei Tod des Beitragszahlers die Beitragszahlung, beispielsweise bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, für den Vertrag zu übernehmen. Ob diese Option sinnvoll ist oder nicht, sollte man von den individuellen Lebensumständen und der übrigen Absicherung abhängig machen. Bei einem jungen und gesunden Versorger ist das Todesfallrisiko bis zum 18. Lebensjahr des Kindes statistisch gesehen verschwindend gering. Daher sollte man aus unserer Sicht das Geld für die Übernahme der Beitragszahlung besser direkt in den Vertrag investieren. Denn letzten Endes beruht der Preis für die Zusatzoption aus statistischen Werten plus Gewinnaufschlag, rechnet sich also – rein statistisch betrachtet – für den Versicherungsnehmer nicht.
Weitere Optionen
Die meisten Anbieter bieten weitere Optionen an, die grundsätzlich auch ihre Berechtigung haben. Rentengarantiezeit zur Absicherung der Angehörigen bei Tod im Zeitraum der Rentenzahlung, Pflegeoption zum Abschluss einer Pflegezusatzversicherung im Alter ohne Gesundheitsprüfung und andere Wahlmöglichkeiten sind grundsätzlich nicht schlecht, aus unserer Sicht aber bei einer Kindervorsorge deplatziert.
Betrachten Sie die frühen Einzahlungen in den Vertrag besser als Grundstein für die spätere Altersvorsorge. Legen Sie den Fokus primär auf den Wertzuwachs durch den Renditeeffekt im Rahmen der langen Laufzeit. Vermutlich wird Ihr Kind später ohnehin noch einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen. Welche staatlichen Förderungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen dann gegeben sein werden, ist heute noch nicht absehbar. Daher sollte das Kind später bei der eigenen Altersvorsorge darauf achten, dass solche Zusatzoptionen möglicherweise in den Vertrag integriert werden. Der Vorsorgevertrag bietet zunächst einmal die Grundlage, um später ein zusätzliches Einkommen zu erhalten und den demographischen Veränderungen zu begegnen. Die lange Laufzeit in Verbindung mit einer sinnvollen und wachstumsorientierten Anlageform bietet eine hervorragende Möglichkeit, schon heute mit vergleichsweise kleinen Beiträgen eine finanzielle Basis für das Kind aufzubauen.